

Unfallversicherung und Vorerkrankung
Wann es weniger Geld gibt
Auch bei Unfallversicherungen spielen Vorerkrankungen eine Rolle. Wenn eine früher erlittene Körperverletzung bei einem späteren Unfall die gesundheitlichen Folgen verschlimmert, dann muss die Unfallversicherung weniger zahlen als wenn es die Verletzung vorher nicht gegeben hätte.
Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (AZ: IV ZR 216/07) auch, wenn beide Verletzungen sich während der Laufzeit eines Vertrages ereignet haben. In dem Fall hatte ein Mann nach einem ersten Unfall die vereinbarte Invaliditätsleistung erhalten, nachdem er unfallbedingt einen Riss des vorderen Kreuzbandes seines linken Knies erlitten hatte. Ein paar Jahre später hatte der Mann einen Unfall, bei dem sein linkes Kniegelenk in Mitleidenschaft gezogen wurde. Der Versicherer zahlte erneut die vereinbarte Versicherungsleistung, kürzte sie jedoch um 25 Prozent, weil der vorausgegangene Unfall nach Auskunft des behandelnden Arztes zu 25 Prozent an der erneuten Invalidität mitwirkte. Das wollte der Mann nicht hinnehmen, konnte aber vor Gericht keine höhere Zahlung erreichen. Denn der bei dem ersten Unfall erlittene Kreuzbandriss stellt sich nach den Versicherungsbedingungen als Gebrechen dar, dass die Stabilität und Beweglichkeit des Knies des Klägers eingeschränkt habe. Und ein solches Gebrechen gibt dem Versicherer die Möglichkeit, die Leistungen für den zweiten Unfall zu kürzen.
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Foto: La Catrina/ fotolia.com
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