

Sofortrentenversicherung
Das müssen Sie für die Steuererklärung wissen
Die Sofortrentenversicherung ist ein Steuersparmodell: Denn die vereinbarte Rente aus der Einmalzahlung wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Damit wird nur ein Bruchteil der Rente aus der Einmalzahlung überhaupt mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert.
Tatsächlich werden dabei kaum Steuern für die Sofortrentenversicherung fällig. Geht beispielsweise ein Rentner mit 65 Jahren in den Ruhestand, muss er seine Sofortrente aus einer Rentenversicherung gegen Einmalzahlung mit einem Ertragsanteil von 18 % besteuern. In der Praxis werden von 500 Euro Sofortrente also nur 90 Euro überhaupt als steuerpflichtiges Einkommen angesehen. Hat der Mann im Jahr 2011 zusätzlich 1.100 Euro aus der gesetzlichen Rente, bleibt die gesamte Rente inklusive der 500 Euro aus der Sofortrente steuerfrei, weil die Einkünfte das Existenzminimum nicht überschreiten. Aber selbst, wenn der Mann mit 2.200 Euro eine doppelt so hohe gesetzliche Rente bekäme, würde die Sofortrente rechnerisch nur mit 292 Euro Steuern belegt werden – das sind gerade einmal 4,9 % Steuerbelastung auf die gesamte Rente.
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Steuervorteile durch die Einmalzahlung
Mit der Einmalzahlung ließen sich vor allem dann Steuervorteile bei der Rente erzielen, wenn die Sofortrentenversicherung im Rahmen des Rürup-Modells abgeschlossen wird. Dann wären bei Verheirateten bis zu 40.000 Euro (Alleinstehende 20.000 Euro) steuerlich sofort absetzbar – im Jahr 2011 mit einem Satz von 72 %. Damit könnte ein Gutverdiener mit Spitzensteuersatz auf einen Schlag bis zu 6.500 Euro durch die Sofortrente gegen Einmalzahlung sparen – Verheiratete bis zu 13.000 Euro. Allerdings ist die Rente dann auch wie die gesetzliche Rente mit dem deutlich höheren Besteuerungsanteil von aktuell 62 % zu versteuern, weil die günstige Ertragsanteilbesteuerung für die Sofortrente nicht mehr gilt. Trotzdem ein lohnendes Modell, vor allem, wenn im Alter durch eine geringe Rente die Steuerlast ohnehin gering ist.
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Sofortrente: Wann die Hinterbliebenenversorgung für die Steuer interessant ist
Im Idealfall sehen die Sofortrentenversicherungen vor, dass auch nach dem Tode des Versicherten dessen Rente aus der Einmalzahlung weiterläuft und die Sofortrente damit den Ehegatten oder den Kindern zugutekommt. Wichtig dabei: Werden solche Sofortrenten nach dem Tod der versicherten Person während einer Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt (sog. verlängerte Leibrenten), muss auch in dieser Zeit lediglich der Ertragsanteil der Sofortrente versteuert werden. Damit profitieren die Hinterbliebenen bei der Sofortrentenversicherung von den gleichen steuerlichen Vorteilen wie der Versicherte selbst.
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