Mittwoch, 23.05.2012 05:43 Uhr
Im Fokus:

Lebensversicherung

Wann gekündigt werden muss

Bleibt der Rückkaufswert einer Lebensversicherung um mehr als 15 % hinter den eingezahlten Beiträgen zurück, so ist die Kündigung unzumutbar, um mit dem Rückkaufswert einen Prozess zu finanzieren. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (AZ: 10 Ta 2433/09) entschieden.
Lebensversicherung Wann gekündigt werden muss
In dem Fall wollte ein Mann gegen seine Kündigung klagen und beantragte Prozesskostenhilfe. Diese wurde ihm zunächst auch gewährt, doch dann kam heraus, dass der Betroffene über einen Lebensversicherungs-Vertrag mit einem Rückkaufswert von rund 12.300 Euro verfügte. Er sollte den Vertrag daraufhin kündigen und die Prozesskosten in Höhe von 2.600 Euro selbst tragen. Das wollte der Mann nicht auf sich sitzen lassen. Und klagte. Seine Begründung: Bei einer Kündigung würde er 3.000 Euro weniger erhalten, als er in den Vertrag eingezahlt hat. Das aber würde einem Verlust von weit mehr als 17 Prozent entsprechen. Das Begehren der Landeskasse sei daher unzumutbar. Das sahen die Richter des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg ähnlich und gaben dem Mann Recht. Die Verwertung des Lebensversicherungs-Vertrages sei angesichts eines Verlustes von mehr als 17 % unwirtschaftlich und somit unzumutbar. Als maximal zumutbar nannte das Gericht einen Verlust von 15 Prozent. Da diese Grenze im Fall des Klägers deutlich überschritten wurde, musste dem Mann Prozesskostenhilfe gewährt werden.
Lesen Sie auch

Wer bekommt das Geld aus der Lebensversicherung?
Der Versicherungsschein zählt

Tagesgeld, Festgeld und Sparbriefe
Konditionen im Vergleich

Prozesskostenhilfe: Die Lebensversicherung wird zum Bumerang

Anders sah das das Oberlandesgericht Stuttgart (AZ: 8 WF 105/09). Wer über eine Kapitallebensversicherung verfügt, muss ein Policendarlehen aufnehmen oder den Vertrag kündigen, um fällige Prozesskosten zu zahlen und kann nicht mit Prozesskostenhilfe rechnen. Nach Meinung der Richter müssen Prozessbeteiligte ihr Vermögen im Rahmen des Zumutbaren für die Finanzierung von Rechtstreitigkeiten einsetzen. Das gilt nur dann nicht, wenn staatlich geförderte Verträge wie bei den Riester- und Rürup-Modellen bespart werden, da eine Kündigung des Vertrages dann gleichbedeutend mit einer Rückzahlung der Förderung wäre, was die Grenze des Zumutbaren überschreiten würde. Eine Kapitallebensversicherung ohne Förderung aber muss aufgelöst oder belastet werden, wenn die Prozesskosten nicht anders bestritten werden können.
Anzeige
Abgeltungssteuer? Niemals!
Mit einer Privatrente bringen Sie die private Vorsorge auf Trab sichern Sie sich einen zusätzlichen Steuerbonus - heute und im Alter.
BU-Schutz mit Top-Note "sehr gut"
Sie brauchen einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit! Warum sichern Sie sich den nicht beim Testsieger HUK 24 (Note "sehr gut" von Finanztest)?

Streitpunkt Hartz IV

Wer dagegen über Jahre eine Lebensversicherung für die Altersvorsorge bespart hat, muss diese nicht automatisch verkaufen, um Arbeitslosengeld II zu bekommen. Das zumindest hat das Bundessozialgericht (AZ: B 14 AS 35/08 R) entschieden. Denn die Pflicht zum Verkauf kann entfallen, wenn besondere Umstände vorliegen, die auf einen Härtefall schließen lassen. In dem Fall war eine Selbstständige schwer krank geworden, sodass sie Arbeitslosengeld II beantragen musste. Die Behörde verweigerte jedoch die Gewährung von Leistungen, obwohl die Betroffene darauf hinwies, dass die Verträge als Altersvorsorge gedacht seien. Das sahen die Bundesrichter jedoch anders. Grundsätzlich kann eine Pflicht zur Verwertung der Versicherungen nämlich ausnahmsweise ausgeschlossen sein, wenn eine Anzahl von Gründen dies geboten scheinen lassen. Vor allem könne die Behörde nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass Lebensversicherungen zu verkaufen sind, bevor Arbeitslosengeld II bewilligt wird. Jetzt muss sich die Vorinstanz noch einmal mit dem Fall auseinandersetzen.

Gerade die Sozialgerichte selbst entscheiden oft gegen HartzIV-Empfänger. So hat das Sozialgericht Detmold (AZ: S 8 AS 198/05) entschieden, dass ein Hartz IV-Empfänger auch dann zum Einsatz einer bestehenden Lebensversicherung verpflichtet ist, wenn er wegen seiner langjährigen Selbstständigkeit nur über eine unzureichende Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung verfügt. Eine frühere Selbstständigkeit ist kein Härtegrund, so das Gericht. Eine besondere Härte kann allenfalls dann vorliegen, wenn der Rückkaufswert so weit hinter der Summe der eingezahlten Beiträge zurückbleibt, dass eine Verwertung wirtschaftlich unsinnig erscheint, wie ja auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im oben geschilderten Fall bestätigt hat.

Lieber auf „sichere“ Anlageformen umsteigen

Die Entscheidungen zeigen, dass schwer abschätzbar ist, ob angespartes Vermögen aus Kapitalpolicen in Notsituationen eingesetzt werden muss. Wenn Sie auf „Nummer Sicher“ gehen wollen, ist die Entscheidung für eine Riesterrente oder eine Kapitalversicherung nach dem Rürup-Modell sicherlich die bessere Wahl.
Anzeige:
FlexVo_Banner_468_60_gif
19.08.2011
LESEN SIE AUCH
Foto: COLOURBOX857393
Anzeige:
 

Ihr kostenloser Newsletter

Möchten Sie zum Thema Vorsorge, Versicherung und Finanzen immer gut informiert sein? Neutral. Fair. Unabhängig. Und kostenlos! Dann bestellen Sie unseren kostenlosen Newsletter.
Anzeige:
Tun Sie es für Ihre Lieben
Nach einem Todesfall kann niemand finanzielle Sorgen gebrauchen. Mit einer Risikolebensversicherung der HUK24 sichern Sie sich Top-Schutz für Ihren Partner und Ihre Familie.
Jetzt unverbindlich Angebot berechnen
NEU: 1000 € anlegen mit 5,4 % Rendite im 1. Jahr
Für 1000 € erhalten Sie jetzt 5,4 % Rendite im 1. Jahr: Jetzt einfach rentabler anlegen!
Hier Konto eröffnen!
Sichere Zinsen für Ihr Geld
2,0 % Zinsen für Ihr Geld p.a. - fest für 12 Monate. Jetzt als Neukunde zur Deutschen Bank kommen!
Ja, ich will Top-Zinsen haben!
Nehmen Sie sich die Freiheit guter Zinsen!
Jetzt bei der AutoBank AG anlegen und bis zu 3,27 % Zinsen bekommen.
Ja, ich will jetzt profitieren!
Anzeige:

RLV_Medium_Rectangle_300_250_gif
Anzeige

1000€ für Sie!

image Je nach Familienstand und Einkommen fließen vom Staat bis zu 1.000 Euro Zulagen und Steuervorteile in Ihren Riester-Vertrag. Warum verzichten Sie darauf? Sichern Sie sich jetzt diese Förderung - mit einer Riester-Rente der HUK24 (Finanztest-Urteil: "sehr gut"). Damit sichern Sie sich ...

- eine lebenslange, steigende Rentenzahlung
- auf Wunsch Hinterbliebenenschutz
- bis zu 30 % Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn - für Ihre Wünsche
- einen Hartz-IV-sicheren Vertrag, auf den der Staat nicht zugreifen darf.


Verschenken Sie kein Geld - informieren Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich.
Anzeige

1000€ für Sie!

image Je nach Familienstand und Einkommen fließen vom Staat bis zu 1.000 Euro Zulagen und Steuervorteile in Ihren Riester-Vertrag. Warum verzichten Sie darauf? Sichern Sie sich jetzt diese Förderung - mit einer Riester-Rente der HUK24 (Finanztest-Urteil: "sehr gut"). Damit sichern Sie sich ...

- eine lebenslange, steigende Rentenzahlung
- auf Wunsch Hinterbliebenenschutz
- bis zu 30 % Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn - für Ihre Wünsche
- einen Hartz-IV-sicheren Vertrag, auf den der Staat nicht zugreifen darf.


Verschenken Sie kein Geld - informieren Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich.

Ihr Vorsorgelexikon

Versicherung und Vorsorge von A bis Z
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Surftipps

Invaliditätsschutz mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Jetzt besser absichern: Hier finden Sie Tipps, Informationen und die besten Anbieter für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Einfach besser für das Alters vorsorgen

Alles über die Altersvorsorge mit einer Sofortrente finden Sie hier!

.
Anzeigen:
BU-Schutz mit Top-Note "sehr gut"
Sichern Sie sich Ihren BU-Schutz beim Testsieger HUK 24 (Note "sehr gut" von Finanztest)?
Jetzt unverbindlich Angebot berechnen
Bis zu 1000 € für Sie - Jahr für Jahr
Sichern Sie sich die "sehr gute" Riester-Rente von HUK 24 (lt. Stiftung Warentest) und verschenken Sie keinen Cent Förderung.
Jetzt unverbindlich Angebot berechnen
Abgeltungssteuer? Niemals!
Mit einer Privatrente bringen Sie die private Vorsorge auf Trab - Steuerbonus inklusive!
Ja, ich will mehr wissen
Das ist Ihre sichere Rente
Sie zahlen einmal Geld ein und bekommen eine garantierte Rente. Ihr Plus: Top-Rendite durch die besten Fonds. Und: Ihr Kapital bleibt verfügbar!
Worauf warten Sie? Jetzt informieren!
Nehmen Sie sich die Freiheit guter Zinsen!
Jetzt bei der AutoBank AG anlegen und bis zu 3,27 % Zinsen bekommen.
Ja, ich will jetzt profitieren!
mestmedia Mediendienstleistungen Oliver Mest und Partner GbR - Holstenplatz 9 - 25335 Elmshorn - Telefon: +494121 2627770 - Telefax: +494121 2627771 - E-Mail: redaktion@optimal-absichern.de