

Unklarheiten im Antrag
Versicherung muss nachfragen
Wenn bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf das Vorliegen einer Erbkrankheit hingewiesen wird, ohne die Krankheit näher zu beschreiben, löst dieser Umstand eine Nachfrageobliegenheit der Versicherung aus. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart (AZ: 7 U 18/04) entschieden.
In dem Fall hatte der Mann bei Vertragsabschluss auf die vererbte Kleinwüchsigkeit hingewiesen, die Versicherung hatte aber nicht weiter nachgeforscht. Ihr Pech, wie die Richter meinten. Denn der Versicherer muss nachforschen, wenn er ernsthafte Anhaltspunkte dafür hat, dass die bislang erteilten Auskünfte noch nicht abschließend oder nicht vollständig richtig sein können. Und genauso lag der Fall hier: Der Versicherte hatte auf die Kleinwüchsigkeit und eine entsprechende Untersuchung ein paar Jahre vorher hingewiesen. Das hätte die Versicherung dazu veranlassen müssen, beim damaligen Antragssteller nachzufragen und weitere Informationen einzuholen. Da die Versicherung das nicht getan hatte, konnte sie den Vertrag später nicht mehr anfechten und musste die vereinbarte Leistung zahlen.
Anzeige
Das ist die
perfekte Wahl für eine sichere, flexible und rentable Altersvorsorge. Sie zahlen einmal Geld ein und bekommen eine garantierte Rente, die nur noch steigen kann.
Ihr Plus: Top-Rendite durch die
besten Fonds. Und:
Ihr Kapital bleibt verfügbar!
Worauf warten Sie? Jetzt informieren!
Verweis auf Hausarzt befreit nicht von Wahrheitspflicht
Wer hingegen als Antragsteller für eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Antrag nur auf Bagatellerkrankungen hinweist und ansonsten auf seinen Hausarzt verweist, kann sich später nicht darauf berufen, wenn er tatsächlich ernsthafte Erkrankungen verschwiegen hat. Das hat das Landgericht Coburg (AZ: 22 O 558/06) entschieden. In dem Fall hatte ein Mann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und als Vorerkrankungen eine Magen-Darm-Erkrankung, eine Grippe sowie eine Mandelentzündung angegeben und für weitere Erkrankungen auf den Hausarzt verwiesen. Als der Mann berufsunfähig wurde und die vereinbarte Rente verlangte, stellte sich heraus, dass er neurovegetative Beschwerden sowie eine Schwerhörigkeit verschwiegen hatte. Der Versicherer verweigerte deshalb die Zahlung und wollte den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Zu Recht, wie die Coburger Richter entschieden. Denn ein Jahr vor Antragstellung war dem Mann wegen der psychischen Probleme und der Schwerhörigkeit eine Behinderung von 30 % bescheinigt worden. Solche Krankheitsbilder nicht anzugeben, während gleichzeitig harmlose Erkrankungen angegeben werden und ansonsten auf den Hausarzt verwiesen wird, betrachteten die Richter als arglistige Täuschung und ließen damit die Anfechtung des Vertrages zu.
Anzeige:

LESEN SIE AUCH
Der Schutz gegen Invalidität gehört zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Denn unsere Arbeitskraft ist in aller Regel das wertvollste Vermögen – und das sollten Sie gut gegen.
...mehr
Die Antragsformulare bei Berufsunfähigkeitsversicherungen sind echte Stolperfallen. Diese Erfahrung musste vor dem Oberlandesgericht Koblenz (AZ: 10 U 939/04) ein Mann machen, der die Fragen.
...mehr
Foto: Alberto Pérez Veiga - Fotolia.com
Anzeige:
Die beliebtesten Downloads
Ihr kostenloser Newsletter
Anzeige:
Bis zu 1000 € für Sie - Jahr für Jahr Sichern Sie sich die "sehr gute" Riester-Rente von HUK 24 (lt. Stiftung Warentest) und verschenken Sie keinen Cent Förderung.
Jetzt unverbindlich Angebot berechnen
Lassen Sie Ihr Geld nicht länger auf Ihrem Tagesgeldkonto verrotten! Die neue Strategie: Mit „GeVestment ETF“ realisieren Sie
mehr als 7% Rendite im Handumdrehen.
Jetzt kostenlos testen!
Anzeige:
Nach einem Todesfall kann niemand finanzielle Sorgen gebrauchen. Umso wichtiger ist es, für diejenigen finanziell vorzusorgen, die Sie lieben und die sich auf Sie verlassen. Mit einer
Risikolebensversicherung der HUK24 sichern Sie sich Top-Schutz für Ihren Partner und Ihre Familie. Sichern Sie sich jetzt diesen Top-Schutz und geben Sie Ihrer Familie ein gutes Gefühl der Sicherheit!
Anzeige
Top versorgt im Alter!

Die gesetzliche Rente wird im Alter kaum mehr als eine Grundsicherung sein. Nehmen Sie Ihr Schicksal jetzt in die Hand. Nutzen Sie die Vorteile der Riester-Rente mit staatlichen Zuschüssen von über 50 % auf Ihre Eigenbeiträge.
Verzichten Sie nicht auf bis zu 1.000 Euro staatliche Förderung im Jahr. Nutzen Sie diese wirksame Waffe gegen Altersarmut! Sichern Sie sich eine der höchsten Renten, die Sie als Riester-Sparer bekommen können.
Sie haben doch nichts zu verschenken, oder?
Ihr Vorsorgelexikon
Versicherung und Vorsorge von A bis Z
.