Dienstag, 22.05.2012 12:24 Uhr
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Invaliditätsschutz

Alle Vorerkrankungen angeben

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, möchte sich für den Fall absichern, dass er seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Damit der Schutz nicht gefährdet ist, sollten Sie darauf achten, bei den Gesundheitsfragen alle Vorerkrankungen anzugeben.
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Berufsunfähigkeitsversicherung und Gesundheitsfragen
Gesundheitsprüfung: Warum Ehrlichkeit so wichtig ist

Eine Antragstellerin hielt sich an diese Vorgabe und gab an, unter Heuschnupfen zu leiden. Trotzdem durfte sie die gewünschte Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und die Ehrlichkeit rettete die Rente. Einige Zeit später musste sie wegen Atembeschwerden ihren Job an den Nagel hängen und wollte nun die Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen. Die wollte nicht zahlen und verwies darauf, dass die Frau die Atembeschwerden nicht angegeben hatte. Doch die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 7 U 220/04) machten dem Versicherer einen Strich durch die Rechnung: Die Atemnot sei unmittelbare Folge des Heuschnupfens – und diese Allergie hatte sie bei den Gesundheitsfragen sehr wohl angegeben.

Längere Krankheit darf nicht verschwiegen werden

Wer beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine längere Arbeitsunfähigkeit verschweigt, riskiert dagegen seinen Versicherungsschutz. Für die Versicherungen sind solche Angaben von entscheidender Bedeutung, um das Risiko eines Vertragsabschlusses richtig einschätzen zu können. Das Oberlandesgericht Frankfurt (AZ: 7 U 249/98) wies mit dieser Begründung die Zahlungsklage eines Versicherten gegen dessen Berufsunfähigkeitsversicherung zurück. Der Kläger hatte beim Abschluss des Vertrages nicht angegeben, dass er nach einem Unfall wegen eines Wirbelschadens zehn Monate krank war. Als die Versicherung davon erfuhr, wollte sie den Vertrag anfechten und bekam vor Gericht Recht: Nach Meinung der Richter müsse dem Versicherten klar gewesen sein, dass ein Verschweigen einer so relevanten Tatsache der Versicherung einen Anfechtungsgrund liefere – im Ergebnis musste die Versicherung nicht zahlen.

Tipp: Warum Ehrlichkeit bei der Gesundheitsprüfung im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig ist, erfahren Sie hier.
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Die halbe Wahrheit reicht nicht

Wer bei einem Antrag zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nur die halbe Wahrheit erläutert, riskiert den Versicherungsschutz. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts (AZ: 6 U 18/06) hervor. In dem Fall hatte der Versicherte bei Antragstellung unter Gesundheitsfragen nur "Routineuntersuchung" angegeben. Tatsächlich aber waren vom Arzt erhöhte Leberwerte festgestellt worden. Für die Richter war das ein klarer Fall von Arglist, so dass der Versicherer den Vertrag auflösen und die Zahlung der Rente verweigern konnte. Das Urteil zeigt einmal mehr, dass das Verschweigen von Vorerkrankungen in der Regel dazu führt, dass der Versicherer nicht zahlen muss, und der Versicherte ohne Schutz dasteht. Sinnvoller ist, es, alle Gesundheitsfragen ehrlich zu beantworten und lieber einen Risikozuschlag zu zahlen, damit im Ernstfall auch wirklich die Versicherungssumme ausgezahlt wird.

Chronische Erkältung gehört in den Antrag

Krankheiten, die es erfordern, jahrelang in ärztlicher Behandlung zu bleiben und medikamentös behandelt zu werden, sind beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung immer anzugeben. Das gilt auch für eine Erkältungskrankheit, die über einen längeren Zeitraum nicht abklingt. Verschweigt ein Versicherter ein solches Leiden – und wird er berufsunfähig – so kann die Versicherung die Zahlung verweigern, entschied das Landgericht Bochum ( AZ: 11 S 40/02).
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23.03.2010
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