Berufsunfähigkeitsversicherung
Was Sie im Antrag angeben müssen
Wird im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder
BUZ nach "sonstigen Gesundheitsstörungen“ oder „chronischen Leiden" gefragt, müssen Sie eine Allergie gegen Caliumdichromat sowie Nickelsulfat grundsätzlich angeben, da es sich nicht nur um belanglose Bagatell-Erkrankungen handelt.
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln (AZ: 26 O 265/07) hervor. In dem Fall hatte der Antragsteller dem Versicherungsvertreter sogar von den Allergien erzählt, die der Versicherungsagent aber als nicht relevant abtat, weil sie in keinem konkreten Zusammenhang mit dem Beruf stünden. Das sahen die Richter nun anders, weil sich der Mann über diese Aussage zwar wunderte, trotzdem aber nichts unternahm, damit die Allergien im Antrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung auftauchten. Die Richter sahen darin sogar eine Arglist des Antragstellers, die zur Leistungsfreiheit der
Berufsunfähigkeitsversicherung führte.
Übrigens: Hohe Kosten durch Allergien können zu Steuervorteilen führen. Was Sie dazu wissen müssen,
erfahren Sie hier.
Knorpelschaden muss bei Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben werden
Wer im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine BUZ einen Knorpelschaden verschweigt, kann sich darauf einstellen, dass er im Leistungsfall kein Geld von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung erhält. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln (AZ: 26 O 260/05) hervor, in dem diese Feststellung auch besonders eindeutig war, weil nämlich der Fall eines Berufsfußballspielers verhandelt wurde, der eben jenen Schaden bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für nicht erwähnenswert hielt.
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Berufsunfähigkeitsversicherung und BUZ: Auch nach dem Antrag ehrlich sein
Auch wenn nach Abgabe des Antrags und vor Annahme durch die Berufsunfähigkeitsversicherung gefährliche Erkrankungen auftauchen, sollten Antragsteller diese bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ melden. In einem vor dem Landgericht Düsseldorf (AZ:11 O 568/04) verhandelten Fall wurde das einem Antragsteller zum Verhängnis. Der hatte sich nach Abgabe des Antrages eine starke entzündlichen Darmerkrankung zugezogen und der Berufsunfähigkeitsversicherung nichts davon gesagt, obwohl der Antrag noch nicht angenommen worden war. Es liegt, so die Richter, auf der Hand, dass eine so schwere Erkrankung auch zwischen Antragstellung und Annahme des Versicherungsantrages der Berufsunfähigkeitsversicherung anzuzeigen ist, wenn im Versicherungsantrag auf die Nachmeldung von nicht unerheblichen Verschlechterungen des Gesundheitszustandes hingewiesen wurde. Wer dieser Pflicht gegenüber der Berufsunfähigkeistversicherung oder BUZ nicht nachkommt, riskiert im Ernstfall seinen Versicherungsschutz.
Tipp: Warum Ehrlichkeit bei der Gesundheitsprüfung im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig ist, erfahren Sie hier.
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Denken Sie daran: Der Schutz gegen Berufsunfähigkeit gehört zu der Absicherung, um die Sie sich so früh wie möglich in Ihrem Leben kümmern sollten. Ihre Arbeitskraft ist in aller Regel das wertvollste Vermögen, das Sie besitzen - und das sollten Sie gut versichern.
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