Dienstag, 22.05.2012 12:04 Uhr
Im Fokus:

Berufsunfähigkeit: Vertrags-Falle

Versicherer auf dem Laufenden halten

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, muss den Versicherer unbedingt informieren, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung und der Annahme des Antrags durch den Versicherer neue Gesundheitsrisiken eintreten. Das entschied das Kammergericht Berlin (AZ: 6 U 115/05).
Berufsunfähigkeit: Vertrags-Falle Versicherer auf dem Laufenden halten
Lesen Sie auch

Berufsunfähigkeitsversicherung und Gesundheitsfragen
Gesundheitsprüfung: Warum Ehrlichkeit so wichtig ist

Vergleich: Berufsunfähigkeitsversicherung und BUZ
Jetzt Angebot anfordern!

Das gilt selbst dann, wenn diese Verpflichtung aus dem Antragsformular nicht ausdrücklich hervorgeht. In dem Fall ging es um einen jungen Mann, bei dem zwischen Antragstellung und Annahme durch die Versicherung eine Krankheit diagnostiziert worden war. Im Antrag hatte der Mann lediglich angegeben, gelegentlich unter Muskelkater zu leiden, als die Versicherung den Antrag jedoch annahm, war bei ihm bereits ein Raucherbein festgestellt worden. Der Mann gab das nicht an und verlangte ein Jahr später die vereinbarte Rente, als er aus dem Beruf ausscheiden musste.

Zu Unrecht, wie die Berliner Richter entschieden. Dem Versicherungsnehmer hätte klar sein müssen, dass schwere Neuerkrankungen noch vor dem Vertragsabschluss für den privaten Berufsunfähigkeitsversicherer von Interesse sind. Der Versicherungskunde werde in diesem Fall nicht allein dadurch entlastet, dass er die Gesundheitsfragen im Antrag korrekt beantwortet habe. Er hätte den Versicherer, bei dem der Antrag zu diesem Zeitpunkt noch geprüft wurde, unbedingt über die Neudiagnose informieren müssen. Er habe jedoch einfach geschwiegen und die Versicherung nicht über die neuen Umstände informiert. Das, so die Richter, lasse darauf schließen, dass er erkannt und gebilligt habe, die Versicherung in ihrer Entscheidung über den Vertragsabschluss zu beeinflussen. Und so etwas könne als arglistige Täuschung ausgelegt werden, die eine Vertragsaufhebung rechtfertigt.

Auch nach Vertragsschluss müssen Krankheiten dem Versicherer mitgeteilt werden

Werden nach dem Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung Krankheiten beim Versicherten diagnostiziert, dann muss er diese mitteilen, wenn er die Versicherungspolice noch nicht erhalten hat. Das entscheid das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (3 U 141/00-9/01). In dem Fall hatte ein Versicherter eine Lebens- und eine Berufsunfähigkeitspolice abgeschlossen, bevor einige Tage später bei ihm eine HIV-Infektion diagnostiziert wurde. Diesen Umstand ließ er jedoch gegenüber der Versicherung unerwähnt, als er ein paar Tage später die Police ausgehändigt bekam. Damit, so die Richter, hat der Versicherte seine nach Antragstellung fortbestehende Pflicht, die Versicherung über gefahrrelevante Umstände aufzuklären, schuldhaft verletzt. Die Versicherung muss deshalb weder die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente auszahlen und konnte auch den Lebensversicherungsvertrag kündigen.
Anzeige

Sie suchen Top-Zinsen?

Hier werden Sie fündig! Die ABC Bank bietet Ihnen für Ihr Festgeld bis zu 3,2 % Zinsen pro Jahr. Jetzt Konto eröffnen und richtig gute Zinsen einstreichen!
Ja, ich will ein Konto eröffnen!

Ehrlichkeit als Dauerpflicht

Wenn nach Abgabe des Antrags und vor Annahme durch die Versicherung gefährliche Erkrankungen auftauchen, sollten Antragsteller diese unbedngt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung melden. In einem vor dem Landgericht Düsseldorf (AZ:11 O 568/04) verhandelten Fall wurde die Nichtbeachtung dieser Regel einem Antragsteller zum Verhängnis. Der hatte sich nach Abgabe des Antrages eine starke entzündliche Darmerkrankung zugezogen und der Versicherungsgesellschaft nichts davon gesagt, obwohl der Antrag noch nicht angenommen worden war. Es liegt, so die Richter, auf der Hand, dass eine so schwere Erkrankung auch zwischen Antragstellung und Annahme des Versicherungsantrages anzuzeigen ist, wenn im Versicherungsantrag auf die Nachmeldung von nicht unerheblichen Verschlechterungen des Gesundheitszustandes hingewiesen wurde. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert im Ernstfall seinen Versicherungsschutz.
Anzeige:
RLV_Full_Banner_468_60_gif
22.09.2010
LESEN SIE AUCH
Foto: Hao Wang - Fotolia.com
Anzeige:
 

Ihr kostenloser Newsletter

Möchten Sie zum Thema Vorsorge, Versicherung und Finanzen immer gut informiert sein? Neutral. Fair. Unabhängig. Und kostenlos! Dann bestellen Sie unseren kostenlosen Newsletter.
Anzeige:
Sichere Zinsen für Ihr Geld
Natürlich können Sie Ihr Geld irgendwo anlegen - aber in der Krise sollten Sie auf Nummer Sicher gehen.
Ja, ich will mehr wissen
Lassen Sie Ihr Geld nicht länger auf Ihrem Tagesgeldkonto verrotten!
Die neue Strategie: Mit „GeVestment ETF“ realisieren Sie mehr als 7% Rendite im Handumdrehen.
Jetzt kostenlos testen!
Nehmen Sie sich die Freiheit guter Zinsen!
Jetzt bei der AutoBank AG anlegen und bis zu 3,77 % Zinsen bekommen.
Ja, ich will jetzt profitieren!
Abgeltungssteuer? Niemals!
Mit einer Privatrente bringen Sie die private Vorsorge auf Trab sichern Sie sich einen zusätzlichen Steuerbonus - heute und im Alter.
Ja, ich will mehr wissen
Anzeige:

Riester_Medium_Rectangle_300_250_gif
Anzeige

Ein "sehr gut" für Sie!

image Sie brauchen einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit! Warum sichern Sie sich den nicht beim Testsieger HUK 24 (Note "sehr gut" von Finanztest)? Sie erhalten ...

- volle Leistungen schon ab 50% Berufsunfähigkeit
- weltweiten Versicherungsschutz
- auf Wunsch Anpassung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Top-Versicherungsbedingungen wie Verzicht auf abstrakte Verweisung 


Und diese Top-Leistungen erhalten Sie zu günstigen Prämien: Ein 30-jähriger Kaufmann bekommt 1.000 Euro Rente bereits ab 34,22 Euro im Monat.
Anzeige

Sichere Vorsorge - jetzt!

image Mit einer Privatrente sind Sie sicher vor der Abgeltungssteuer und dem Zugriff des Staates auf Ihr Erspartes! Legen Sie Ihr Geld sicher, rentabel und abgeltungssteuerfrei an. Jetzt. Sofort. Bringen Sie die private Vorsorge jetzt auf Trab sichern Sie sich einen zusätzlichen Steuerbonus für das Alter.

Ihr Vorsorgelexikon

Versicherung und Vorsorge von A bis Z
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Surftipps

Invaliditätsschutz mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Jetzt besser absichern: Hier finden Sie Tipps, Informationen und die besten Anbieter für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Einfach besser für das Alters vorsorgen

Alles über die Altersvorsorge mit einer Sofortrente finden Sie hier!

.
Anzeigen:
Sichere Zinsen für Ihr Geld
2,0 % Zinsen für Ihr Geld p.a. - fest für 12 Monate. Jetzt als Neukunde zur Deutschen Bank kommen!
Ja, ich will Top-Zinsen haben!
Abgeltungssteuer? Niemals!
Mit einer Privatrente bringen Sie die private Vorsorge auf Trab - Steuerbonus inklusive!
Ja, ich will mehr wissen
Sie suchen Top-Zinsen?
Hier werden Sie fündig! Die ABC Bank bietet bis zu 3,2 % Zinsen pro Jahr. Legen Sie sicher und rentabel an.
Jetzt Konto eröffnen und richtig gute Zinsen einstreichen!
Tun Sie es für Ihre Lieben
Mit einer Risikolebensversicherung der HUK24 sichern Sie sich Top-Schutz für Ihren Partner und Ihre Familie.
Jetzt unverbindlich Angebot berechnen
Finanziell abgesichert im Alter
Die gesetzliche Rente reicht im Alter niemals! Sichern Sie sich eine private Vorsorge der Extraklasse - jetzt!
Ja, jetzt Informationen anfordern!
mestmedia Mediendienstleistungen Oliver Mest und Partner GbR - Holstenplatz 9 - 25335 Elmshorn - Telefon: +494121 2627770 - Telefax: +494121 2627771 - E-Mail: redaktion@optimal-absichern.de