Donnerstag, 23.02.2012 14:15 Uhr

Schutz gegen Berufsunfähigkeit

Die 7 Gebote für Ihre Absicherung

Der Schutz gegen Berufsunfähigkeit ist neben der privaten Haftpflichtpolice die wichtigste Versicherung überhaupt für Sie. Denn der Wert der eigenen Arbeitskraft beträgt schnell einige 100.000 Euro, und ohne Absicherung droht der finanzielle Ruin, wenn Sie arbeitsunfähig werden.
Schutz gegen Berufsunfähigkeit Die 7 Gebote für Ihre Absicherung
Aber der Berufsunfähigkeitsschutz ist nicht ohne Tücken: Deshalb sollten Sie immer auf die folgenden 7 Gebote achten, bevor Sie einen Vertrag abschließen, ändern oder gar kündigen.

1. Nur ausreichender Schutz ist wirklich guter Schutz

Die Versicherungssumme muss dem Einkommen angemessen sein, wenn Sie heute schon 2.500 Euro netto verdienen, sind Sie mit einer Monatsrente von 1.000 Euro unterversorgt. Als Faustregel gilt: Vereinbart werden sollte immer eine Rente, die – zusammen mit anderen Leistungen – mindestens 80 % des letzten Nettoeinkommens beträgt. Nur so lässt sich der Lebensstandard sichern. Wichtig ist, dass eine später einmal zu zahlende Rente flexibel gestaltet wird, so dass Preissteigerungen aufgefangen werden. Denn wenn 2.000 Euro heute vielleicht reichen, so haben Sie in 20 Jahren nur noch eine Kaufkraft von 1.000 Euro – viel zu wenig für Ihren gewohnten Lebensstandard.

2. Der Vertrag muss lange genug laufen

Natürlich sind Policen günstiger, die einen Schutz nur bis zum 55. Geburtstag vorsehen. Aber wie sollen Sie im Fall der Fälle die 10 bis 12 Jahre bis zur Rente überbrücken? Sinnvoll sind nur Verträge, die mindestens bis zum 63. Geburtstag laufen – besser ist ein Vertragsende mit 65 bis 67, je nachdem, wann Sie in den Genuss des Ruhestandes kommen. Um die Kosten zu senken, kommt auch ein Vertragssplitting infrage - mehr dazu hier.

3. Nur uneingeschränkter Schutz ist guter Schutz

Bringen Sie als Antragsteller Vorerkrankungen mit, schlagen die Gesellschaften gelegentlich vor, bestimmte Krankheitsbilder vom Schutz auszunehmen. Tatsächlich ist das so, als wenn Sie gar keinen Vertrag haben. Denn im Ernstfall wird sich wahrscheinlich kaum feststellen lassen, ob denn nun die ausgeschlossene Krankheit nicht doch an der Berufsunfähigkeit Schuld ist. Besser: Statt Ausschluss lieber einen Risikozuschlag vereinbaren, der ggf. nach Ausheilung der Krankheit aufgehoben werden kan - wie das klappen kann, erfahren Sie hier.

4. Keinen verbundenen Schutz wählen

Immer noch gibt es Angebote, die den Schutz gegen Berufsunfähigkeit mit Lebensversicherungen koppeln. Eine solche Verbindung ist vor allem bei Kapitallebensversicherungen nicht sinnvoll, da in diesem Fall ein hoher Anteil der Prämie in einen schlecht verzinsten Sparvertrag fließt und nur ein geringer Teil in die so wichtige Versicherung. Die Folge: Unterversicherung durch eine zu geringe Rente. Sinnvoll kann eine Verbindung allenfalls mit einer Rürup-Rentenversicherung sein – und zwar aus steuerlichen Gründen. Denn während die meisten Menschen die Prämien für eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht steuerwirksam absetzen können, sieht das bei einem Rürup-Vertrag anders aus, weil er steuerbegünstigt ist. Damit können bis zu 49 % der Prämie in eine Berufsunfähigkeitsversicherung fließen und der Schutz als Steuersparmodell laufen. Mehr zum Rürup-Modell mit Berufsunfähigkeitsschutz erfahren Sie hier!

5. Nur Top-Versicherungsbedingungen akzeptieren

Der Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung steht und fällt mit den Versicherungsbedingungen. Sind die nicht kundenfreundlich genug, wird der Schutz entwertet und Sie können sich für den Ernstfall darauf einstellen, dass es Streit um die Zahlung der vereinbarten Rente gibt. Beispiel Verweisungsrecht: Die abstrakte Verweisung ist für Versicherer eine ganz einfache Möglichkeit, um sich aus der Verpflichtung zur Rentenzahlung zu lösen. Denn sie muss Sie nur auf einen Beruf verweisen, der Ihrem bisherigen in etwa vergleichbar ist. Ob Sie in diesem Beruf arbeiten wollen oder überhaupt einen Job finden, spielt keine Rolle. Sieht Ihr Vertrag eine abstrakte Verweisung vor, sollten Sie auf den Abschluss verzichten. Besser ist eine konkrete Verweisung: Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann nur dann die Rentenzahlung einstellen, wenn Sie tatsächlich in einem vergleichbaren Beruf arbeiten.

Ein weiterer Punkt ist der Beginn der Rentenzahlung im Falle einer Berufsunfähigkeit: Manche Verträge sehen vor, dass die Rente erst nach einem Karenzzeitraum von 6 Monaten gezahlt wird. Das bedeutet: Werden Sie berufsunfähig, müssen Sie die ersten 6 Monate aus eigenen Mitteln finanziell überbrücken. Die Rente sollte vielmehr ab Beginn der Berufsunfähigkeit - und notfalls auch rückwirkend - gezahlt werden.

Tipp: Nutzen Sie hier unseren Vergleichsrechner, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Top-Konditionen zu finden.

6. Gesundheitsfragen immer richtig beantworten

Die Gesundheitsfragen sind das A und O eines jeden Vertrages, weil sie die Basis für die Versicherung darstellen. Alle Fragen im Antragsformular müssen Sie immer wahrheitsgemäß beantworten. Notfalls sollten Sie bei Ihren Ärzten nachfragen, wenn Sie sich unsicher sind bei Antworten, die sich auf die eigene Gesundheit beziehen. Der Grund: Weist der Versicherer später nach, dass Sie gesundheitliche Probleme verschwiegen oder Fragen nicht vollständig beantwortet haben, kann die Gesellschaft vom Vertrag zurücktreten – und das tut sie auch in aller Regel. Damit entfällt der Versicherungsschutz und Sie stehen vor dem finanziellen Ruin, gegen den Sie sich gerade versichern wollten.
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7. Nachversicherungsgarantie vereinbaren

Wenn Sie heute eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, wird die vereinbarte Rente wahrscheinlich in ein paar Jahren nicht mehr reichen. Sie werden dann mehr Geld verdienen, eine Familie haben, andere finanzielle Verpflichtungen eingegangen sein, allgemein hat die Inflation die Kaufkraft der urpsürnglich vereinbarten Rente verringert. Um dieses Risiko zu minimieren, gibt es eine Nachversicherungsgarantie. Sie gibt Ihnen die Möglichkeit, in bestimmten Lebensphasen den Versicherungsschutz nach oben anzupassen, etwa bei der Heirat, der Geburt von Kindern oder dem Bau eines Hauses. Achten Sie darauf, dass Ihr Vertrag eine solche Nachversicherungsgarantie enthält – ohne erneute Gesundheitsprüfung natürlich und zumindest bis zum 45.Lebensjahr.
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24.01.2012
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