Donnerstag, 23.02.2012 14:20 Uhr

Dienstunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit bei Beamten richtig absichern

Auch als Beamter kann Sie das Schicksal der Berufsunfähigkeit ereilen, wenn Sie dienstunfähig werden. Und dann brauchen Sie eine Absicherung, die bei Beamten im Falle einer Berufsunfähigkeit einspringt. Bei Beamten mit einem Dienstherren nennt sich die Absicherung Dienstunfähigkeitsversicherung.
Dienstunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeit bei Beamten richtig absichern
Beim Abschluss einer solchen Dienstunfähigkeitsversicherung als Schutz gegen Berufsunfähigkeit bei Beamten ist einiges zu beachten. Nach heute geltendem Recht steigert jedes volle Dienstjahr den individuellen Anspruch auf Ruhegehalt um den Wert 1,79375, bis nach 40 Jahren der höchstmögliche Wert von 71,75 erreicht wird. Nach 40 Jahren Dienstzeit wird im Höchstfall also ein Ruhegehalt gezahlt, das 71,75 % der aktuell gültigen Bezüge ausmacht, wenn Sie dienstunfähig werden. Wer wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird, muss von seinem Ruhegehalt Abschläge hinnehmen, und zwar um in Höhe von 3,6 % für jedes Jahr vor Vollendung des 63. Lebensjahres gekürzt, maximal jedoch um 10,8 %.

Beispiel: Wer als Beamter heute 5.000 Euro verdient, am 1.1.1990 seinen Dienst aufgenommen hat und aktuell 45 Jahre jung ist, bekommt rund 2.453 Euro Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Sind Sie 10 Jahre jünger, erst seit 6 Jahren im Dienst und werden dann dienstunfähig, liegt das Ruhegehalt bei 5.000 Euro Bezügen gerade einmal bei 1.861 Euro.
Quelle: paulsen.info

Dienstunfähig? Geld erst nach 5 Jahren!

Sie werden dienstunfähig? Voraussetzung für die Zahlung des Ruhegehaltes bei einer Berufsunfähigkeit von Beamten ist es zudem, dass Sie 5 Jahre Dienst geleistet haben, denn erst dann erfolgt im Falle einer Dienstunfähigkeit eine Absicherung in Form des Ruhegehaltes. Auch diese Überlegungen sollten beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit in die Überlegungen einbezogen werden: So ist es sinnvoll, eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung als Dienstunfähigkeitsversicherung für die ersten 5 Jahre abzuschließen, die eine Rentenzahlung bis zum 65. Lebensjahr vorsieht. Eine weitere Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer längeren Risikozeit (am besten bis zum 65. Geburtstag) deckt dann als Dienstunfähigkeitsversicherung das Risiko ab, dass das Ruhegehalt nicht ausreicht. Die vereinbarte Rente kann dann im Laufe des Lebens langsam sinken, weil ja der Anspruch auf das Ruhegehalt bei Berufsunfähigkeit steigt.

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Als Beamter frühzeitig gegen Berufsunfähigkeit absichern

Wenn Sie als Student eine Beamtenlaufbahn anstreben, sollten Sie eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung als angehender Beamte möglichst früh abschließen. Denn je älter Sie bei Vertragsbeginn sind, desto schwieriger wird es, für den schlimmsten Fall einer Berufsunfähigkeit eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden, die Sie zu akzeptablen Konditionen nimmt: Denn der Schutz wird mit steigendem Alter ohnehin teurer, kommen dann noch gesundheitliche Probleme hinzu, kann der Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte unbezahlbar oder sogar verweigert werden.

Tipp: Mehr zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten finden Sie hier.

Als Beamter Vertrag mit echter Dienstunfähigkeitsklausel wählen

Achten Sie darauf, dass der Tarif der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Hierbei muss unterschieden werden zwischen verschiedenen Dienstunfähigkeitsklauseln. Bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel wird im Vertrag festgelegt, dass eine Berufsunfähigkeit bei Beamten immer dann anzunehmen ist, wenn die Versetzung in den Ruhestand bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit erfolgt. Mit einer solchen Klausel sind Beamte gut geschützt, wenn sie dienstunfähig werden – vor allem Vollzugsbeamte sollten aber darauf achten, dass die Leistungen bei ihnen nicht eingeschränkt sind. Bei einer unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel wird im Vertrag festgelegt, dass nur bei einer Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit eine vollständige Berufsunfähigkeit angenommen wird. Mit einer solchen Klausel sind nur Beamte auf Lebenszeit geschützt, weil alle anderen Beamten entlassen werden, wenn sie dienstunfähig sind. Die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit zieht aber keine Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung nach sich.
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Verschiedene Spielarten der Dienstunfähigkeitsklausel beachten

Bei der unechten Dienstunfähigkeitsklausel wird im Vertrag wie bei jeder anderen Berufsunfähigkeitsversicherung darauf abgestellt, ob der versicherte Beamte voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, seinen Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Diese Regelung der allgemeinen Berufsunfähigkeitsversicherung wird dann nur analog auf Beamte angewendet – und das hat Konsequenzen: Denn wenn Sie als Beamter dienstunfähig werden, aber keine Berufsunfähigkeit festgestellt wird, weil Sie z. B. noch eine andere Tätigkeit ausüben könnten, besteht keine Absicherung bei einer Berufsunfähigkeit.
12.12.2011
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