Berufsunfähigkeitsversicherung
So sichern Sie sich die beste Police
Um die passende (und vor allem auch bezahlbare) Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen, gilt es, bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit vor dem Vertragsschluss einiges zu beachten. Die folgenden Punkte müssen berücksichtigt werden, wenn Sie sich absichern wollen für den Fall, dass Sie berufsunfähig werden.
1. Berufsunfähigkeitsversicherung: Ihre Gesundheit ist entscheidend
Mehr noch als Ihr Beruf, das Geschlecht und Ihr Alter entscheidet der Gesundheitszustand darüber, ob Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen. Risikopatienten sind grundsätzlich unerwünscht, und so bekommen Antragsteller mit Alzheimer, Diabetes, Herzinsuffizienz, HIV-Infektion, Krebs, Multipler Sklerose, Parkinson, Rheuma und Schizophrenie in aller Regel gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung – auch nicht mit Aufschlag. Bei einem Tinnitus, Asthma, einem Bandscheibenvorfall, einem grünen Star oder chronischen Rückenschmerzen in der Krankenakte ist allenfalls eingeschränkter Schutz bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen – der jeweilige Problembereich ist dann nicht mitversichert, was sich in der Praxis als sehr starke Einschränkung der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit herausstellen kann. Bei vielen anderen Malaisen wie Bluthochdruck, Bronchitis, Nierensteinen, leichtem Asthma oder Krampfadern ist dagegen die Absicherung gegen das Risiko Berufsunfähigkeit möglich, es wird jedoch ein Risikozuschlag von der Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt.
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Wichtig für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung: Im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollten wirklich alle Vorerkrankungen angegeben werden. Auch sogenannte Bagatellerkrankungen (z. B. grippale Infekte) sollten Sie immer angeben, da es nicht darauf ankommt, wie relevant die Erkrankungen für Sie waren, sondern wie relevant sie für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind. Die Rechtsprechung zeigt, dass es immer besser ist, Gesundheitsfragen möglichst umfassend zu beantworten und nichts zu verschweigen, was später aus Sicht der Berufsunfähigkeitsversicherung als bedeutsam bewertet werden könnte. Denken Sie daran: Bei den Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung tragen Sie das Risiko, wenn Sie Gesundheitsfragen falsch einschätzen.
2. Schutz gegen Berufsunfähigkeit: Auch Hobbys sind wichtig!
Auch Hobbys sollten nicht zur unbekannten Größe in der Berufsunfähigkeitsversicherung werden. Bei gefährlichen Hobbys sind oft Zuschläge erforderlich – als gefährlich stufen die Berufsunfähigkeitsversicherungen dabei auch schon Radrennen, Wellenreiten und Eishockey ein und verlangen 50 % mehr Prämie. Skispringer und Boxer zahlen sogar 100 % mehr, und Motocross-Fahrer sind wie auch Rennrodler nicht gegen Berufsunfähigkeit versicherbar, werden also rundweg abgelehnt, wenn Sie sich gegen das Risiko absichern wollen, berufsunfähig zu werden.
3. Sie müssen den perfekten Schutz mit der Berufsunfähigkeitsversicherung aushandeln
Oft machen Vorerkrankungen es unmöglich, den gewünschten Schutz zu bekommen – die Berufsunfähigkeitsversicherung lehnt Sie ab. Dann lohnt sich das Verhandeln mit der Berufsunfähigkeitsversicherung: Versuchen Sie, den Ausschluss in einen Risikozuschlag umzuwandeln. So zahlen Sie zwar mehr für den Schutz, aber haben dafür auch einen vollen Risikoschutz im Ernstfall. Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen lassen sich auch darauf ein, dass ein Zuschlag nach einigen Jahren gestrichen wird, wenn eine Vorerkrankung durch Heilung erkennbar kein zusätzliches Risiko mehr darstellt.
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4. Besser früh als später gar nicht mehr gegen Berufsunfähigkeit absichern
Am besten ist es für Sie natürlich, wenn Sie sich so frühzeitig absichern, dass Vorerkrankungen noch gar keine Rolle spielen. Denn erfahrungsgemäß haben die meisten Antragsteller in ihren 20-er Lebensjahren keine nennenswerten Vorerkrankungen – im 4. und 5. Lebensjahrzehnt hingegen steigt dieses Risiko überproportional an – und damit auch die Gefahr, die Berufsunfähigkeitsversicherung nur mit einem Ausschluss zu bekommen. Wichtig ist weiterhin auch, die bei Berufsunfähigkeit fällige Rente während der Vertragslaufzeit nach oben anpassen zu können. Viele Versicherer sehen die Erhöhung der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit bei besonderen Ereignissen wie Hochzeit oder Geburt eines Kindes vor. Und auch die Laufzeit des Vertrages ist entscheidend: Bis zum 65. Geburtstag sollte die Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall gezahlt werden, damit keine Versorgungslücke im Alter entstehen kann, wenn Sie berufsunfähig werden.
5. Richtige Berufsunfähigkeitsversicherung wählen
Beim
Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben Sie verschiedene Optionen: Sie können eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenen Vertrag abschließen oder den Schutz gegen Invalidität mit einer Lebens- oder Rentenversicherung koppeln – dann handelt es sich um eine sogenannte BUZ, eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Welche der Optionen sinnvoller ist, lässt sich generell nicht beantworten. Bei der Kombination der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Risikolebensversicherung kann das Paket so wenig kosten, dass Sie eine konkurrenzlos günstige Möglichkeit haben, Ihre Familie oder Ihren Partner abzusichern. In diesem Fall ist das Paket meist die richtige Wahl. Wenn Sie aber niemanden abzusichern haben, ist die Kombination "Berufsunfähigkeit plus Lebensversicherung" kaum die richtige Wahl.
6. Risiko Berufsunfähigkeit: Denken Sie an morgen
Denken Sie daran: Wenn Sie heute 75 % Ihres Nettogehalts absichern, sind das vielleicht in 5 Jahren nur noch 40 % oder 50 %, weil das Gehalt gerade in den ersten Berufsjahren sehr stark steigt. Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung sollte da Schritt halten. Da Sie nicht alle paar Jahre eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, müssen Sie den Umstand steigender Gehälter bereits beim Vertragsschluss bedenken. Eine Möglichkeit dazu ist die Dynamisierung von Beiträgen und Leistungen. Damit vereinbaren Sie bei Vertragsabschluss, dass Ihre Rente pro Jahr um einen festgelegten Satz von meist 3 % oder 5 % steigt. Das Problem: Die Dynamisierung der Berufsunfähigkeitsversicherung lässt Ihnen schnell die Beiträge davonlaufen. Denn mit steigendem Alter kostet die Dynamisierung Sie mehr als der Prozentsatz, um den die Rente steigt. 5 % mehr Rente können also im höheren Alter mit 10 % mehr Beitrag einhergehen.
Tipp für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn Sie vor allem in jüngeren Jahren daran interessiert sind, die Berufsunfähigkeitsversicherung an die sich verändernden Bedürfnisse anzupassen, dann kommt eine Nachversicherungsgarantie infrage. Sie gibt im Idealfall die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung die vereinbarte Rente zu erhöhen, die Sie bekämen, wenn Sie berufsunfähig werden würden. Meist ist diese Option zur Erhöhung an bestimmte Lebenstatbestände geknüpft, wie etwa Hochzeit, Nachwuchs oder Immobilienkauf. Sinnvoller ist es jedoch, den Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung ganz ohne Anlass in Intervallen von 3 bis 5 Jahren erhöhen zu können.
7. Staffelregelung hilft Prämien sparen bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit
Die meisten Verträge sehen vor, dass ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % und mehr die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente fällig wird. Es gibt aber auch Verträge mit einer Staffelregelung – hier gelten andere Regeln, wenn Sie berufsunfähig werden. Bei diesem Modell wird die Rente nämlich schon zum Teil fällig, wenn ein bestimmter Grad der Berufsunfähigkeit erreicht ist. Meist beginnt die Skala bei einem Wert zwischen 25 % und 33 %, der dann auch eine Rentenzahlung in Höhe von 25 % bis 33 % der vereinbarten Rente auslöst, wenn Sie berufsunfähig werden sollten. Bei einer Invalidität von 66 % bis 75 % (je nach Versicherer) wird dann die volle Rente von der Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt − und damit später als bei der Pauschalregelung. Ihr Vorteil bei der Berufsunfähigkeitsversicherung: Bei einem geringen Invaliditätsgrad von unter 50 % sehen die Staffelmodelle eine kleine Rente vor, bei Verträgen ohne Staffelregelung gibt es dann gar nichts. Ab 50 % Invalidität dagegen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Staffelregelung ungünstiger, weil es erst mit einem Invaliditätsgrad von deutlich über 50 % die volle Leistung gibt, wenn Sie berufsunfähig werden.
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8. Leistungszeit und Risikozeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung richtig anpassen
Die Leistungszeit ist der Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer zahlen muss, wenn Sie berufsunfähig werden, während die Risikozeit den Moment beschreibt, bis zu dem der Eintritt einer Berufsunfähigkeit überhaupt versichert ist.
Tipp für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung: Trennen Sie bei der Vertragsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung die Risikozeit und die Leistungszeit, wenn Sie sich gegen Berufsunfähigkeit absichern. Ist die Risikozeit bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit auf den 60. Geburtstag beschränkt, die Leistungszeit aber auf den 67., heißt das für Sie: Werden Sie vor dem 60. Geburtstag berufsunfähig, erhalten Sie bis zum 67. Geburtstag die vereinbarte Rente. Werden Sie nach dem 60. Geburtstag berufsunfähig, muss die Berufsunfähigkeitsversicherung gar nicht mehr zahlen. Ein Prämien sparender Kompromiss, mit dem Sie in der Regel gut leben können, wenn Sie das Risiko absichern wollen, berufsunfähig zu werden.