Dienstag, 22.05.2012 11:26 Uhr
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Berufsunfähigkeit

Absicherung ohne Versorgungslücke

So wichtig Schutz gegen Berufsunfähigkeit ist, so schwer ist wirklich guter Schutz zu bekommen. Diese Erfahrung machen vor allem Antragsteller mit Vorerkrankungen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ abschließen wollen. Denn bei diesen Antragstellern lauert eine große Falle.
Berufsunfähigkeit Absicherung ohne Versorgungslücke
Der Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung wird bei Vorerkrankungen durch den Ausschluss von einzelnen Krankheiten oder Krankheitsbildern ausgehöhlt. Im Einzelfall schließt die Berufsunfähigkeitsversicherung dann bestimmte Erkrankungen vom Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung aus. Mal wird dann von der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht gezahlt, wenn "Rückenbeschwerden" Ursache der Berufsunfähigkeit sein sollten, mal ist die Berufsunfähigkeit durch einen Bandscheibenvorfall ausgeschlossen, mal noch weiter gefasst durch "Schmerzen an der Wirbelsäule". In anderen Fällen werden sogar verschiedene Krankheiten von der Berufsunfähigkeitsversicherung als Ausschlussgründe im Vertrag fixiert.

Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung: Böse Falle

Aber es müssen gar keine ernsthaften Erkrankungen vorliegen, damit der Versicherungsschutz bei der Berufsunfähigkeitsversicherung löchrig wird. Manche Antragsteller berichten davon, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung Rückenerkrankungen vom Schutz ausnehmen wollte, weil einmal Massagen verschrieben worden sind oder im Antrag ein Arztbesuch wegen Rückenbeschwerden vermerkt wurde. Und so wird die notwendige Ehrlichkeit bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schnell zum Bumerang, weil Berufsunfähigkeitsversicherungen selbst Bagatellbeschwerden als Anlass für einen Leistungsausschluss nehmen.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Gesundheitsfragen: Clever antworten

Helfen kann Ihnen als Antragsteller das neue Versicherungsvertragsgesetz – zumindest ein bisschen. Denn Sie müssen seit Anfang 2008 nur noch die Erkrankungen angeben, nach denen die Berufsunfähigkeitsversicherung im Antrag auch explizit gefragt hat, und nicht mehr von sich aus Bagatellerkrankungen angeben. Trotzdem wird die Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei schwereren Vorerkrankungen zum Geduldsspiel. Sinnvoll ist es deshalb auf jeden Fall, parallel Anträge bei mehreren Berufsunfähigkeitsversicherungen zu stellen. So müssen Absagen bei früheren Anträgen nicht erwähnt werden, und die Chancen auf den passenden Schutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung steigen zumindest ein wenig.

100 %-Schutz in der Berufsunfähigkeitsversicherung unmöglich – was tun?

Wer partout nicht den gewünschten Schutz bekommen kann, hat verschiedene Möglichkeiten, um sich trotzdem gut gegen Invalidität abzusichern. Zunächst einmal lohnt sich das Verhandeln mit der Berufsunfähigkeitsversicherung: Versuchen Sie, den Ausschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung in einen Risikozuschlag umzuwandeln. So zahlen Sie zwar mehr für den Schutz, aber haben dafür auch einen vollen Risikoschutz im Ernstfall. Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen lassen sich auch darauf ein, dass ein Zuschlag nach einigen Jahren gestrichen wird, wenn eine Vorerkrankung durch Heilung erkennbar kein zusätzliches Risiko mehr darstellt.
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Berufsunfähigkekitsversicherung: Frühzeitig versichern

Am besten ist es für Sie natürlich, wenn Sie sich so frühzeitig mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern, dass Vorerkrankungen noch gar keine Rolle spielen. Denn erfahrungsgemäß haben die meisten Antragsteller in den 20-er Jahren keine nennenswerten Vorerkrankungen – im 4. und 5. Lebensjahrzehnt hingegen steigt dieses Risiko überproportional an – und damit auch die Gefahr, die Berufsunfähigkeitsversicherung nur mit einem Ausschluss zu bekommen. Wichtig ist weiterhin auch, die bei Berufsunfähigkeit fällige Rente während der Vertragslaufzeit nach oben anpassen zu können. Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen das bei besonderen Ereignissen wie Hochzeit oder Geburt eines Kindes vor. Und auch die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung ist entscheidend: Bis zu 65. Geburtstag sollte die Berufsunfähigkeitsrente im Ernstfall gezahlt werden, damit keine Versorgungslücke im Alter entstehen kann.

Tipp: Mehr zum Thema "Berufsunfähigkeit möglichst frühzeitig absichern" erfahren Sie hier.
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