Staffelregelung (Berufsunfähigkeitsversicherung)
Die meisten Verträge sehen vor, dass bei einer
Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer
BUZ ein
Invaliditätsgrad von 50 % und mehr fällig ist, damit die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird. Es gibt aber auch Verträge mit einer
Staffelregelung. Bei diesem Modell wird die Rente schon zum Teil fällig, wenn ein bestimmter Grad der Berufsunfähigkeit erreicht ist. Meist beginnt die Skala mit einem Wert zwischen 25 und 33 %, der dann auch eine Rentenzahlung in Höhe von 25 bis 33 % der vereinbarten Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung auslöst. Bei einer Invalidität von 66 bis 75 % (je nach Versicherer) wird dann die volle Berufsunfähigkeitsrente gezahlt – und damit später als bei der Pauschalregelung. Ihr Vorteil: Bei einem geringen
Invaliditätsgrad von unter 50 % sehen die Staffelmodelle der Berufsunfähigkeitsversicherung eine kleine Rente vor, bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne
Staffelregelung gibt es dann gar nichts. Ab 50 % Invalidität dagegen sind die Verträge mit
Staffelregelung ungünstiger, weil es erst mit einem Invaliditätsgrad von deutlich über 50 % die volle Leistung gibt.
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