Ratenzahlungszuschlag
Ein
Ratenzahlungszuschlag ist fällig, wenn der Versicherungsnehmer sich zu einer sogenannten unterjährigen Zahlweise entschlossen hat. Unterjährig ist eine halbjährliche, vierteljährliche und monatliche Zahlweise der Versicherungsprämie. Durch den
Ratenzahlungszuschlag sollen höhere Verwaltungskosten und der entgangene Zinsgewinn des Versicherers aufgefangen werden.
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