Freitag, 18.05.2012 18:24 Uhr
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Immer wieder Ärger

Tipps zur Rückzahlung der Kaution

Wer eine Wohnung neu anmietet, muss meist lange vor dem Umzug schon einige tausend Euro hinlegen. Kaum eine Wohnung gibt es heute noch ohne die Mietsicherheit. Umso wichtiger ist es, dass der Mieter die Kaution für die alte Wohnung so schnell und unkompliziert wie möglich zurück bekommt.
Immer wieder Ärger Tipps zur Rückzahlung der Kaution
Das allerdings bleibt meistens nur eine vage Hoffnung. Und das, obwohl der Mieter einen Anspruch auf Rückzahlung der Barkaution oder Freigabe seiner sonstigen Sicherheiten mit der Feststellung hat, dass zu sichernde Ansprüche des Vermieters nicht mehr bestehen. Die angefallenen Zinsen erhöhen die Kaution und stehen dem Mieter zu. Allerdings erst, wenn er auszieht: Während des Mietverhältnisses kann er die Herausgabe der Zinsen nicht verlangen.

Die Rückzahlung

Der Vermieter ist verpflichtet, über die Kaution abzurechnen. Das heißt: Macht er Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend, so muss er eine Aufstellung der angeblichen Ansprüche unter Angabe von Grund und Höhe erstellen. Der Mieter kann die Abrechnung einklagen. Folgende Voraussetzungen müssen für die Rückgabe erfüllt sein: Zunächst einmal muss das Mietverhältnis beendet sein, zieht der Mieter also vor Ablauf des Vertrages aus, darf der Vermieter die Kaution noch bis zum Ende der Vertragslaufzeit einbehalten und muss dann erst abrechnen.

Der Vermieter hat Zeit

Als zweite Voraussetzung gilt: Dem Vermieter steht immer eine angemessene Zeit zu, um zu prüfen, ob er noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis hat. Für die Abrechnung hat der Vermieter deshalb in der Regel ca. 3 - 6 Monate zur Verfügung, wobei es darauf ankommt, in welcher Zeit es dem Vermieter zuzumuten ist, gegenüber dem Mieter abzurechnen. Außerdem muss der Vermieter natürlich nur dann die Mietsicherheit zurückzahlen, wenn er nicht zu Recht einen Teil davon für Schäden in der Wohnung oder offene Rechnungen mit dem Mieter einbehalten hat.

Das geht nicht

Wer auszieht, möchte natürlich bald seine Kaution zurückhaben. So berechtigt der Wunsch ist: Es geht nicht an, die letzten Mieten einzubehalten und die Kaution dadurch "abzuwohnen". Dieses Märchen kursiert immer wieder bei Mietern und ist schlichtweg falsch. Es kann allenfalls bei Vermietern gerechtfertigt sein, die nachweislich in finanziellen Schwierigkeiten sind. Ansonsten kann das Nichtzahlen der Miete teuer werden. Denn der Vermieter kann einen Anwalt einschalten oder einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, um die dann fällige Miete einzuklagen.
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Was tun bei Streit?

Viele Mieter sind ratlos, wenn der Vermieter die Kaution nicht freiwillig zurückzahlt: Was also tun? Zunächst einmal muss ja der Vermieter erklären, warum er die Kaution oder einen Teil davon nicht zurückzahlt. Kennen die Mieter dann die Gründe, sollten sie erst einmal das Gespräch suchen: Vielleicht gibt es ja Möglichkeiten, die geltend gemachten Mängel zu beheben oder eine andere Lösung zu finden. Gibt es die nicht, bleibt ihnen tatsächlich nur die Möglichkeit, gegen den Vermieter vor Gericht zu ziehen und ihn auf Auszahlung der Sicherheit zu verklagen.

Was ist besser? Barkaution ...

Am häufigsten verlangen Vermieter die Kaution als sogenannte Barkaution. Der Mieter überweist dem Vermieter dann einfach den vereinbarten Kautionsbetrag, den der Vermieter auf einem Sonderkonto getrennt von "seinem" Vermögen anlegen muss. Andere Kautionsformen sind natürlich möglich, so einigen sich Mieter und Vermieter häufig auch auf die Anlage eines gemeinsamen Sparbuches, auf ein Sparbuch mit Sperrvermerk oder ein Sparbuch des Mieters mit dem Kautionsbetrag, das dem Vermieter dann verpfändet wird. Einen gravierenden Nachteil hat die Kaution natürlich: Der Mieter muss das Geld erst einmal bereitstellen, und bis zum Ende des Mietvertrages kann er es auf jeden Fall abschreiben. Wer das Geld nicht hat oder es anderweitig anlegen möchte, kann auch auf eine Bankbürgschaft zurückgreifen. In diesem Falle gibt dann die Bank dem Vermieter eine Sicherheit in Höhe der vereinbarten Kaution, und der Mieter kann sein Geld behalten. Mit der Bürgschaftserklärung verpflichtet sich die Bank oder Sparkasse, offene Vermieterforderungen notfalls bis zu einer bestimmten Höhe zu begleichen.

... oder die Bürgschaft als Alternative?

Der Nachteil: Die Bank verlangt natürlich Provisionen und Gebühren für diesen Service: Bis zu 4 % der Kaution werden jährlich fällig – und da kommen schnell einige Hundert Euro zusammen, die der Mieter mit dem angelegten Geld erst einmal erwirtschaften muss. Nachrechnen lohnt sich also! Außerdem sorgt die Bürgschaft dafür, dass der Kreditrahmen des Mieters schmaler wird, denn Banken bewerten eine erteilte Bürgschaft in der Regel wie einen Kredit.
12.05.2012
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Foto: adpic
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