Donnerstag, 23.02.2012 14:25 Uhr

Vertragssplitting in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Kosten senken – optimalen Schutz sichern

Die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung ist für die Absicherung gegen Berufs-unfähigkeit entscheidend. Denn wer heute eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) abschließt, aber nur bis zum 60. Geburtstag eine Rente bei Berufsunfähigkeit erhält, der fällt in eine Vorsorgelücke, wenn er berufsunfähig wird.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Vertragssplitting senkt die Kosten
Denn das Renteneintrittsalter liegt dann vielleicht bereits bei 67 Jahren und die 7 Jahre zwischen dem Ende der Leistungen aus der Berufs-unfähigkeitsversicherung und dem Eintritt in die Rente sind nicht abgesichert. Die Konsequenz für Ihren Schutz gegen Berufs-unfähigkeit: Hohe Abschläge bei der ohnehin mageren gesetzlichen Rente oder aber 7 Jahre, die finanziell überbrückt werden müssen, wenn Sie berufsunfähig werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung: So lange wie möglich den Schutz sichern!

Im Idealfall schließen Versicherte deshalb die Berufsunfähigkeitsversicherung so ab, dass sie bis zum Rentenbeginn zahlen muss und der Schutz gegen Berufsunfähigkeit an die gesetzliche Rente anschließt. Das Problem dabei: Allein die Erhöhung des Rentenalters von 65 auf 67 hat die Prämien um bis zu 15 % steigen lassen – und schon eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit bis zum 65. Geburtstag belastete das Budget natürlich stärker, als wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ mit 60 ausgelaufen wäre.

Die Alternative: Berufsunfähigkeitsversicherung splitten

Um den Schutz günstiger zu machen, bietet es sich an, die Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ zu splitten. Aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ mit einer Versicherungssumme von 1.500 Euro werden zwei zu je 750 Euro. Und während einer der beiden Berufsunfähigkeitsversicherungen nur bis zum 60. oder 62. Lebensjahr läuft (und günstig ist), sichert die andere Berufsunfähigkeitsversicherung das Risiko einer Berufs-unfähigkeit bis zum Rentenbeginn ab. Der Hintergrund der Überlegungen zur Berufsunfähig-keitsversicherung: Der Versicherte hat sich so bis zum 60. oder 62. Geburtstag einen umfassenden und insgesamt bezahlbaren Schutz gesichert, wenn er berufsunfähig wird. Für die verbleibenden Jahre bis zum Rentenbeginn fällt die Rente bei Berufsunfähigkeit dann zwar geringer aus – das allerdings in einer Lebensphase, in der viele finanzielle Belastungen wie die Immobilienfinanzierung oder die Ausbildung der Kinder bereits weggefallen oder geringer geworden sind – und es finanziell weniger schwer wiegt, wenn Sie berufsunfähig werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Risiko- und Leistungszeit trennen

Ebenfalls eine Variante, um Kosten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ zu sparen: Der Versicherte trennt bei der Vertragsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung die Risikozeit und die Leistungszeit. Letztere ist der Zeitpunkt, bis zu dem die Berufsunfähigkeits-versicherung  oder BUZ zahlen muss, wenn eine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde, während die Risikozeit den Moment beschreibt, bis zu dem der Eintritt einer Berufsunfähigkeit überhaupt versichert ist. Ist die Risikozeit der Berufsunfähigkeits-versicherung auf den 60. Geburtstag beschränkt, die Leistungszeit aber auf den 67., heißt das für den Versicherten: Wird er vor dem 60. Geburtstag berufsunfähig, erhält er bis zum 67. Geburtstag die vereinbarte Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ. Wird er nach dem 60. Geburtstag berufsunfähig, muss die Berufsunfähigkeitsversicherung gar nicht mehr eintreten. Auch hier gilt wie beim Vertragssplitting der Berufsunfähigkeitsversicherung: Nach dem 60. Geburtstag ist es leichter zu verschmerzen, wenn keine Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung mehr fließen.
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Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung bleiben

Grundsätzlich ist das Modell sinnvoll, wenn die aufgesplitteten Verträge bei einer Berufs-unfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Denn bei Streitigkeiten um den Umfang des Versicherungsschutzes ist so klar, dass nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ der Gegner – ggf. ja auch vor Gericht – ist. Sind die Verträge bei zwei Berufsunfähigkeits-versicherungen abgeschlossen, muss aller Voraussicht nach gegen zwei Berufsunfähigkeits-versicherungen geklagt werden, wenn der Versicherte berufsunfähig wird.

Vorteile und Chancen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung abwägen

Vertragssplitting als Kostenbremse in der Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ kann natürlich nur funktionieren, wenn man sich sicher sein kann, dass die finanziellen Mittel auch ausreichen, wenn im Alter nur eine Police zahlen muss oder die zweite Rente mit Eintritt der Berufsunfähigkeitsversicherung in das siebte Lebensjahrzehnt wegfällt – das Geld muss dann reichen, wenn man berufsunfähig wird. Ist das der Fall, lässt sich ein umfassender Schutz durch die Berufsunfähigkeitsversicherung so günstig sicherstellen.
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11.12.2011
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