Riesterrente im Überblick
Das Wichtigste zur geförderten Altersvorsorge
Die Riesterrente zählt zu den wichtigsten Bausteinen der privaten Vorsorge, denn wenn Sie eine Riesterrente abschließen, bekommen Sie eine umfangreiche staatliche Förderung für Ihre private Vorsorge: Der Staat zahlt zu Ihrer Riesterrente eine Zulage, außerdem locken Steuervorteile für Ihre Riesterrente.
Die
Grundzulage für die Riesterrente beträgt 154 Euro – die erhält jeder, der eine Riesterrente auf seinen Namen abgeschlossen hat. Bei Ehegatten gilt für die staatlichen Zulagen der Riesterrente: Sind beide berechtigt, müssen auch beide den erforderlichen Mindesteigenbeitrag in in ihre Riesterrente einzahlen, um die maximale Altersvorsorgezulage zu erhalten. Hat nur ein Ehegatte von zwei Berechtigten eine Riesterrente abgeschlossen, verdoppelt sich für ihn die Altersvorsorgezulage nicht. Ist hingegen nur ein Ehegatte berechtigt, hat der andere einen mittelbaren Anspruch auf die Altersvorsorgezulage, wenn er selbst eine Riesterrente abgeschlossen hat.
Riesterrente: Grundzulage und Kinderzulage
Die Kinderzulage als staatliche Zulage für die Riesterrente bekommen Sie für jedes Kind, für das Kindergeld ausgezahlt wird. Pro Kind werden 185 Euro fällig, bei ab 2008 geborenen Kindern sind es sogar eine Kinderzulage für die Riesterrente von 300 Euro pro Kind. Neben den Zulagen gibt es aber auch eine weniger bekannte Fördermöglichkeit der Riesterrente. Denn die Beiträge für die
Riesterrente können auch als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden – und zwar derzeit bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro, der seit 2008 gilt.
Steuerbonus für die Riesterrente nicht vergessen!
Ob die Beiträge für die Riesterrente tatsächlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden, hängt davon ab, ob die dadurch mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage. Ob das der Fall ist, prüft das Finanzamt automatisch, wenn die Kosten als Sonderausgaben angegeben werden. Lohnend kann das allemal sein – vor allem für Gutverdiener mit einer Riesterrente. Bei einem Brutto-Jahresverdienst von 48.000 Euro bringt der Abzug der vollen Beiträge (2.100 Euro) eine Steuerersparnis von über 800 Euro, von der allerdings die gewährten Zulagen für die Riesterrente abgezogen werden. Allerdings dürfen Verträge natürlich nicht doppelt gefördert werden.
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Der Riesterrentenvergleich- die verschiedenen Modelle der Riesterrente im Überblick
Wenn Sie einen Riesterrentenvergleich anstellen wollen, müssen Sie wissen, welche Modelle es bei der Riesterrente gibt.
Banksparpläne sind das einfachste Modell der Riesterrente: Sie können rentabel, risikofrei und einfach abzuschließen. Grundsätzlich sind Banksparpläne bei der Riesterrente eine gute Wahl, wenn Sie mit geringem Kostenaufwand vorsorgen wollen. Vor allem, wenn die Riesterrente ein sicherer Baustein Ihrer Vorsorge sein muss und soll, sind Banksparpläne die richtige Wahl. Das 2. Modell im Riesterrentenvergleich: die
Riester-Rentenversicherung. Mehr als die Hälfte aller Riesterrenten sind Rentenversicherungen. In dieser Zahl dürften sich vor allem deutsche Spargewohnheiten mit entsprechender Versicherungswerbung bemerkbar machen. Riester-Rentenversicherungen sind als Modell bei der Riesterrente vor allem dann zu empfehlen, wenn im Alter eine garantierte Rente fließen soll und Sie als Sparer sicher sind, dass Sie die Riesterrente auch dauerhaft besparen können und wollen.
Riester-Fondssparpläne stehen im Riesterrentenvergleich für das Model mit optimierter Rendite: Sie sind vor allem für Riesterrenten gemacht, bei denen das Maximum an Rendite herausgeholt werden soll. Riester-Fondssparpläne sind je nach Aktienanteil für junge Sparer zwischen 30 und 49 gedacht. Dabei gilt: Je älter, umso größer sollte der Anteil festverzinslicher Papiere sein. Ebenfalls im Angebot bei der Riesterrente sind
Riester-Bausparverträge. Diese Riesterrenten funktionieren nicht anders als herkömmliche Bausaprverträge. Sie sparen mit einem geringen Zinsssatz Kapital an und erhalten dafür nach einigen Jahren ein Baudarlehen zu einem sehr günstigen Zinssatz. Der große Vorteil der Bausparmodelle: Alle Konditionen sind langfristig gesichert, Sie wissen genau, was auf Sie zukommt. Riester-Bausparverträge sind bei der Riesterrente vor allem dann eine gute Wahl, wenn Sie ganz sicher bauen wollen. Ansonsten sind die Zinsen in der Ansparphase zu gering!
Kündigung der Riesterrente: Vorsicht, Kostenfalle!
Wenn Sie Ihre Riesterrente kündigen, ist das im Amtsdeutsch eine „schädliche Verwendung“. Die Folge für Ihre Riesterrente: Sie müssen alle für Ihre Riesterrente gewährten Förderungen zurückzahlen. Außerdem müssen Sie nach einer Kündigung der Riesterrente alle im angesparten Kapital enthaltenen Erträge und Wertsteigerungen als "sonstige Einkünfte" voll versteuern. Das ist umso ärgerlicher, weil bei einer Riester-Kündigung die bereits gezahlten Abschlusskosten für die Riesterrente nicht erstattet werden. Gerade bei einer schnellen Kündigung der Riesterrente in den ersten Jahren nach Abschluss droht der Riester-Vertrag durch die Kündigung zu einem Zusatzgeschäft für Sie zu werden.
Tipp: Riesterrente lieber beitragsfrei stellen. Sinnvoller als eine Kündigung der Riesterrente ist es, wenn Sie die Riesterrente ruhen lassen, also kein Geld mehr einzahlen, die Riesterrente aber ohne Kündigung bestehen bleibt. Sie erhalten dann natürlich keine Zulagen, solange Sie Ihre Riesterrente stilllegen, müssen aber bereits gewährte Vorteile für die Vergangenheit anders als bei der Kündigung der Riesterrente nicht zurückzahlen.
Mehr zum Thema „Kündigung der Riesterrente“ erfahren Sie hier.
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