Mittwoch, 23.05.2012 05:54 Uhr
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Riester-Zulage als Anreiz und Rendite-Turbo

Wie Sie die Zulagen bekommen

Mit den staatlichen Zulagen wird die Riester-Rente vom Staat umfassend gefördert. Die Ihnen zustehende Altersvorsorgezulage besteht zum einen aus der Grundzulage, zum anderen aus der Kinderzulage – und für alle Berufsstarter aus einem einmaligen Bonus, der in den Riester-Vertrag fließt.
Riester-Zulage als Anreiz und Rendite-Turbo Wie Sie die Zulagen bekommen
Die staatlichen Zulagen für Ihre Riester-Rente können Sie maximal für zwei Altersvorsorgeverträge bekommen, wobei die Zulage dann entsprechend dem Verhältnis Ihrer Einzahlungen aufgeteilt wird. Haben Sie mehr als zwei Verträge abgeschlossen, können Sie in Ihrem Zulagen-Antrag bestimmen, wie die Zulagen aufgeteilt werden. Übrigens: Hier können Sie sich beraten lassen, damit Sie individuell auf Ihre Situation zugeschnitten erfahren, wie lohnend die Riester-Rente sein kann.
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Staatliche Zulagen für die Riester-Rente

Die Grundzulage als staatliche Zulage für die Riester-Rente in Höhe von 154 Euro erhält jeder Berechtigte für einen Vertrag, der auf seinen Namen lautet. Berechtigt sind alle, die von der Absenkung des Rentenniveaus betroffen sind, also alle, die die Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung zu spüren bekommen werden. Bei Ehegatten gilt für die staatlichen Zulagen der Riester-Rente: Sind beide berechtigt, müssen auch beide den erforderlichen Mindesteigenbeitrag in ihren Riester-Vertrag einzahlen, um die maximale Altersvorsorgezulage zu erhalten. Hat nur ein Ehegatte von zwei Berechtigten einen Vertrag abgeschlossen, verdoppelt sich für ihn die Altersvorsorgezulage nicht. Ist hingegen nur ein Ehegatte berechtigt, hat der andere einen mittelbaren Anspruch auf die Altersvorsorgezulage, wenn er selbst einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Die Höhe der staatlichen Zulagen für die Riester-Rente und ihre Gewährung hängt beim mittelbar Berechtigten im Übrigen nicht davon ab, ob und wie viel Geld er in seinen Riester-Vertrag einzahlt. Selbst wenn überhaupt keine Beiträge eingezahlt werden, kann er die volle Altersvorsorgezulage – und ggf. die Kinderzulage(n) – erhalten.

Riester-Zulage für Kinder

Die Kinderzulage als staatliche Zulage für die Riester-Rente bekommen Sie für jedes Kind, für das Kindergeld ausgezahlt wird. Pro Kind werden 185 Euro fällig, bei ab 2008 geborenen Kindern sind es sogar 300 Euro pro Kind. Ganz wichtig für die Riester-Zulage: Verzichten Eltern auf die Auszahlung des Kindergeldes, weil sie stattdessen den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Anspruch nehmen wollen, erhalten Sie für die Kinder keine zusätzliche Riester-Zulage. Also unbedingt einen Kindergeldantrag stellen, wenn die Kinderzulage nicht verloren gehen soll. Denn der Kinderfreibetrag und der BEA-Freibetrag werden ohnehin gewährt, auch wenn Kindergeld ausgezahlt wird.
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Riester-Zulage: Berufseinsteiger-Bonus nutzen

Seit 2008 erhalten Jugendliche unter 25 Jahren als staatliche Zulage für die Riester-Rente zusätzlich zu ihrer Grundzulage – und ggf. auch zur Kinderzulage – eine zusätzliche Riester-Zulage von einmalig 200 Euro im ersten Beitragsjahr. Wichtig: Der Bonus als Riester-Zulage wird automatisch gezahlt, allerdings nur dann in voller Höhe, wenn der erforderliche Mindesteigenbeitrag eingezahlt wurde. Ist das nicht der Fall, werden alle Zulagen anteilig gekürzt!

Tipp: Wie Jugendliche 3-fach profitieren, lesen Sie hier!

Riester-Zulage beantragen

Die Riester-Zulage müssen Sie beantragen, denn die Altersvorsorgezulage wird nur auf Antrag gezahlt. Um die Riester-Zulage zu beantragen, bekommen Sie von Ihrer Bank oder Versicherung das Formular "Antrag auf Altersvorsorgezulage", außerdem für die Kinderzulage den "Ergänzungsbogen Kinderzulage". Den Zulagenantrag für Riester füllen Sie aus und schicken diesen dann an Ihre Bank oder Versicherung zurück, wenn Sie die Riester-Zulage beantragen. Der entsprechende Zulagenantrag für Riester muss spätestens am Ende des zweiten Jahres gestellt werden, das auf das Sparjahr folgt, für das Jahr 2008 also bis spätestens am 31.12.2010. Seit 2005 ist es übrigens nicht mehr nötig, dass Sie die Riester-Zulage jedes Jahr aufs Neue beantragen und den Antrag auf Altersvorsorgezulage stellen. Es gibt jetzt die Möglichkeit, einen Dauer-Zulagenantrag zu stellen und die Riester-Zulage so dauerhaft zu beantragen: Mit dem Dauer-Zulagenantrag für die Riester-Rente bevollmächtigen Sie Ihren Anbieter, für Sie den Zulagenantrag zu stellen. Alle erforderlichen Daten für die Zulagenermittlung können automatisiert abgefragt werden, so dass Sie unbürokratisch für das Alter vorsorgen können.

Tipp: Wie lohnend Riester-Verträge sein können, erfahren Sie hier.
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