Mittwoch, 23.05.2012 05:53 Uhr
Im Fokus:

Riester-Rente

Ich kann nicht zahlen – und nun?

Nicht immer läuft das Leben so, wie Sie es sich bei Abschluss Ihres Riester-Vertrags vorgestellt haben. Vielleicht müssen Sie ins Ausland gehen, werden vorübergehend arbeitslos, gehen in ein Sabbatjahr oder in Elternzeit. Ihr Riester-Vertrag macht einiges mit – hier erfahren Sie alles über Ihre Rechte.
Riester-Rente Ich kann nicht zahlen – und nun?

Die Kündigung

Eine Kündigung des Vertrags und eine Auszahlung des Riester-Vermögens ist in der Regel keine gute Wahl. Denn bevor das Geld auf Ihrem Konto ankommt, hat der Staat bereits alle Zulagen einkassiert und die einmal gewährten Steuervorteile abgezogen. Zudem wird in der nächsten Steuererklärung noch ein Nachschlag ans Finanzamt fällig, weil alle Erträge besteuert werden müssen. Dazu kommt, dass vor allem bei Rentenversicherungen in den ersten Jahren hohe Kosten anfallen, die das angesparte Geld zusätzlich dezimieren. Übrig bleiben dürfte vor allem in den ersten Jahren deshalb wenig!

Tipp: Die Kündigung ist nur eine Lösung für den Extremfall, in dem das angesparte Vermögen wirklich benötigt wird. Mehr zum Thema
Riester-Rente und Kündigung erfahren Sie hier.

Das Ruhenlassen

Oft fehlt einfach das Geld, um den Riester-Vertrag überhaupt oder in der erforderlichen Höhe besparen zu können. Schuld daran ist nicht selten eine Regelung, die Riester-Sparer in finanzschwachen Situationen belastet. Wenn Sie z. B. 2006 gut verdient haben und 2007 riestern wollen, zählt das Einkommen von 2006, wenn es um den zu zahlenden Mindesteigenbeitrag geht. Wenn Sie nun aber 2007 in Elternzeit gehen oder gar arbeitslos werden, nachdem Sie im Vorjahr gut verdient haben, wird in der Regel ein hoher Beitrag fällig, den Sie eventuell nicht zahlen können oder wollen. In diesem Fall hilft nur ein Aussetzen. Zahlen Sie nicht in den Vertrag ein, verlieren Sie zwar die Zulagen und ggf. den Steuervorteil, aber Ihr Kapital arbeitet weiter.

Tipp: Dies ist allemal eine sinnvollere Alternative als die Kündigung!

Die Beitragsanpassung

Oft war eine Beitragsanpassung in der Vergangenheit ohnehin erforderlich, um die Zahlung an das Einkommen oder die sich ändernden Höchstbeträge anzupassen. Aber Sie können die Beitragshöhe natürlich auch ändern, wenn das Geld nicht mehr so locker sitzt wie vielleicht noch im Vorjahr. Wenn Sie den erforderlichen Mindesteigenbeitrag nicht erreichen, bekommen Sie die Zulagen immerhin noch anteilig, ebenso wie ggf. die Steuervorteile. Nutzen Sie diese Chance, um wenigstens anteilig von den Fördermöglichkeiten zu profitieren

Tipp: Alles über die Riester-Rente erfahren Sie in unserem
kostenlosen Ratgeber "Riester-Rente kompakt". Hier geht es zum Gratis-Ratgeber.

Anbieterwechsel

Wenn Sie mit Ihrem Vertrag oder dem Anbieter unzufrieden sind, sollten Sie einen Wechsel nicht scheuen. Das kann ein Wechsel innerhalb des Anbieters zu einem anderen Produkt sein oder auch ein Wechsel zu einem ganz anderen Anbieter. Die Kosten dafür sollten Sie vorher erfragen und eine Kündigung des Altvertrags nur durchführen, wenn Sie bereits einen neuen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Ansonsten droht Ihnen das gleiche Schicksal wie den Kündigern ohne neuen Vertrag: Der Staat fordert Zulagen und Steuervorteile zurück.

Tipp: Mit einem neuen Vertrag in der Tasche dürfte ein Wechsel problemlos möglich sein.
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25.02.2011
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