Grundfähigkeitsversicherung Sinnvolle Ergänzung des Invaliditätsschutzes

Grundfähigkeitsversicherung. Nur wenige kennen die Police, die oft als Alternative bei der Invaliditätsabsicherung angeboten wird. Ist der Abschluss sinnvoll? Wann muss die Grundfähigkeitsversicherung zahlen? Worauf ist beim Abschluss einer solchen Grundfähigkeitsversicherung zu achten? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.
Die Grundfähigkeitsversicherung deckt – wie der Name schon andeutet – den Verlust bestimmter Grundfähigkeiten ab. Die Grundfähigkeiten sind dafür in verschiedene Fähigkeitenkataloge eingeteilt. Im ersten Katalog geht es um die zentralen Fähigkeiten "Sehen", "Sprechen" und "Hände gebrauchen".

Entscheidend sind die Fähigkeitenkataloge

In Fähigkeitenkatalog 2 sind weniger zentrale Fähigkeiten wie zum Beispiel "Hören", "Stehen", "Gehen" "Auto fahren" oder "Sitzen" zusammengefasst. Meist sind kognitive Fähigkeiten in einem weiteren, dritten Katalog zusammengefasst – dazu gehören das "Gedächtnis", die "Orientierung" oder auch die "Konzentration und Aufmerksamkeit". Die Grundfähigkeitsversicherungen leisten in aller Regel, wenn eine der Kernfähigkeiten aus Katalog 1 oder alternativ drei der Fähigkeiten aus den Katalogen 2 oder 3 für mindestens zwölf Monate verloren werden. Alternativ gilt auch das Erreichen einer Pflegestufe bei vielen Versicherungen als Verlust von Grundfähigkeiten, sodass die versicherte Rente gezahlt werden muss.

Der Leistungsfall der Grundfähigkeitsversicherung

Ist der Versicherungsfall in der Grundfähigkeitsversicherung eingetreten, wird in aller Regel eine monatliche Rente oder eine Einmalzahlung geleistet – je nach Vertragsgestaltung und Grundfähigkeitsversicherung. Der Vorteil der Grundfähigkeitsversicherung besteht vor allem darin, dass es – anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung – keine Abgrenzungsprobleme gibt, ob der Versicherungsfall eingetreten ist oder nicht. Der Versicherungsfall liegt schlicht auf der Hand, und es muss nicht wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ermittelt werden, ob Sie zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind. Ein weiteres Plus: Die Grundfähigkeitsversicherung wird unabhängig davon bezahlt, ob Sie in der Lage sind, Ihren Beruf weiter auszuüben oder nicht. So ist es durchaus denkbar, dass Sie zumindest teilweise weiterarbeiten und die Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung dennoch bekommen.

Leistungsumfang genau beachten

Auch wenn die Grundfähigkeitsversicherung oft als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten wird: Der Leistungsumfang ist geringer. So sind klassische Ursachen für Berufsunfähigkeit wie psychische Erkrankungen oder Erkrankungen am Bewegungsapparat nicht mitversichert und führen nur dann zu Leistungen, wenn die Erkrankung Grundfähigkeiten dauerhaft beeinträchtigt – oft wird aber gerade das nicht der Fall sein.

Für wen ist die Grundfähigkeitsversicherung eine Alternative?

Erste Wahl beim Invaliditätsschutz ist die Grundfähigkeitsversicherung daher sicherlich nicht – dafür eignet sich die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung besser. Eine Grundfähigkeitsversicherung kommt deshalb vor allem zum Einsatz, wenn klassischer Berufsunfähigkeitsschutz nicht oder nicht zu einem akzeptablen Preis zu bekommen ist. Grundsätzlich ist die Grundfähigkeitsversicherung dabei leichter abzuschließen, wobei natürlich auch bei dieser Police Gesundheitsfragen zu beantworten sind und eine nicht unwesentliche Rolle spielen: Bei Vorerkrankungen "drohen" auch bei der Grundfähigkeitsversicherung Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse. Insgesamt aber ist der Schutz meist um 20 bis 40 Prozent günstiger als der einer vergleichbaren Berufsunfähigkeitsversicherung.

Worauf ist bei Vertragsabschluss zu achten?

Entscheidend ist natürlich die versicherte Rente bzw. Einmalzahlung. Ist die Grundfähigkeitsversicherung der einzige Invaliditätsschutz, sollte die Versicherungssumme so bemessen sein, dass sie das Einkommen zumindest zu 80 Prozent ersetzen kann. Außerdem sollte der Vertrag möglichst flexibel gehalten werden – mit einer Nachversicherungsgarantie erschließen Sie sich auch bei der Grundfähigkeitsversicherung die Möglichkeit, die Leistungen inflationsgerecht anzupassen. Entscheidend ist natürlich auch die Laufzeit der Versicherung: Bis zum 65. Lebensjahr sollten die Leistungen auf jeden Fall garantiert sein, damit es keine zu große Lücke bis zum Beginn der gesetzlichen Altersrente gibt.

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Modell-Foto: colourbox.com