FAQ Berufsunfähigkeitsversicherung Information Wie werden die Beiträge kalkuliert?

Die Berechnung der Beiträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung scheint eine Wissenschaft für sich zu sein: Da gibt es Bruttobeiträge, Nettobeiträge, Zahl- und Garantiebeiträge, andere sprechen auch von Tarifbeiträgen. Wichtig sind zudem Überschüsse und auch der § 163 VVG scheint eine wichtige Rolle zu spielen. Zeit also, aufzuräumen mit dem Begriffs-Wirrwarr.

So wird die Berufsunfähigkeitsversicherung kalkuliert

Jeder Versicherer berechnet für seine Tarife den eigentlichen Tarifbeitrag - der wird auch Brutto- oder Garantiebeitrag genannt. In dieser Kalkulation wird sehr vorsichtig gerechnet, zum Beispiel wird die Schadenquote deutlich höher angesetzt als sie tatsächlich ist. Der Versicherer rechnet einfach mit spitzem Bleistift, um für Unvorhergesehens gewappnet zu sein.

Nun braucht die Berufsunfähigkeitsversicherung aber eben nicht die gesamten kalkulierten Beiträge, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Sie erzielt Überschüsse und die gibt sie an Sie weiter - diese Überschussbeteiligung senkt den Beitrag in aller Regel auf den sogenannten Netto- oder Zahlbeitrag.

Die Sache mit den Überschüssen

Nun kann der Berufsunfähigkeitsversicherer natürlich nicht wissen, ob es nicht morgen oder in 20 Jahren doch deutlich mehr Schäden gibt und er demzufolge mehr Geld braucht. Deswegen werden die Überschüsse nicht garantiert und können ganz oder teilweise wegfallen. Im schlimmsten Fall steigt der Zahlbeitrag dann an und erreicht das Niveau des Bruttobeitrages. Aber selbst da ist ggf. noch nicht Schluss: Gerät ein Versicherer in Schieflage, könnte er theoretisch die Beiträge sogar über den Zahlbeitrag hinaus erhöhen - es sei denn, er verzichtet auf die Anwendung des § 163 VVG, der genau das erlaubt. Hört sich gut an, allerdings stellt sich natürlich die Frage, wie ein Versicherer die Schieflage ohne Beitragserhöhung abwenden will.

Was passiert mit meinen Überschüssen?

In der Regel werden die Überschüsse als Sofortrabatt eingesetzt - sie werden also vom Zahlbeitrag abgezogen und reduzieren den zu zahlenden Beitrag auf den Nettobeitrag. es gibt aber auch zwei andere Varianten:

Variante: Bonusrente

In diesem Fall zahlen Sie tatsächlich von Anfang an den Bruttobeitrag, also den höheren Beitrag, und die Überschüsse werden Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Erhalten Sie dann tatsächlich wegen Berufsunfähigkeit eine Rente, werden die angesammelten Überschüsse dafür verwendet, eine zusätzliche Bonus-Rente zu finanzieren. Sie bekommen also mehr Rente, als Sie ursprünglich versichert haben.

Verzinsliche Ansammlung

Diese Variante kommt bei den zahlreichen Geld-zurück-Offerten zum Tragen, die versprechen, dass Sie Ihre Beiträge erstattet bekommen, wenn Sie nicht berufsunfähig werden. Tatsächlich werden die Überschüsse bei dieser Variante von Ihnen mitgezahlt und in den Spartopf geworfen. Zum vereinbarten Zeitpunkt - meist das Ende der Vertragslaufzeit - erhalten Sie das Guthaben ausgezahlt.

Beide Varianten halten wir für weniger sinnvoll, weil sie den eigentlichen BU-Schutz (um den es ja geht) verteuern. Sparen können Sie die Überschüsse ja auch in Eigenregie und die Bonusrente ist nicht erforderlich, wenn Sie die Rentenhöhe der Berufsunfähigkeitsversicherung korrekt bemessen haben.

Tarife mit Beitragsgarantie - was ist das denn?

Neben den (klassischen) Überschuss-Tarifen gibt es vor allem Anbieter aus dem Ausland, die Garantiebeiträge anbieten: Ihnen wird dabei für die gesamte Laufzeit ein konstanter Beitrag garantiert - Überschüsse gibt es nicht. Was wir daran kritisch sehen: Diese Versicherer haben kein Polster, um Unvorhersehbares finanziell abzufedern. Und niemand weiß, wie sich der Schutz dann entwickelt, wenn die Kalkulation nicht aufgeht.

Was versteht man unter dem Verteuerungsrisiko?

Die Berufsunfähigkeitsversicherungen kalkulieren mit ganz unterschiedlichen Überschusshöhen. Die reichen zum Beispiel in einem konkreten Beratungsfall eines Architekten von 18 Prozent bis hin zu 50 Prozent. Das bedeutet: Kalkuliert ein Anbieter mit nur 18 Prozent Überschüssen, kann der Zahlbeitrag maximal um 23 Prozent steigen. Bei 50 Prozent Überschusskalkulation hingegen sind es mögliche 100 Prozent - der Tarif könnte doppelt so teuer werden und das ist Ihr Verteuerungsrisiko.

Konkret hieß das: Bei dem Anbieter mit dem geringsten Verteuerungsrisiko konnte der Beitrag lediglich von 92 auf 114 Euro steigen, beim Anbieter mit dem größten Verteuerungrisiko hingegen von 84,88 Euro auf 170 Euro! Der nominell günstigere Schutz könnte am Ende also deutlich teurer werden. Dieses Verteuerungsrisiko alleine ist nicht der entscheidende Faktor für oder gegen eine bestimmte Berufsunfähigkeitsversicherung - aber im Auge behalten sollten Sie ihn schon - wir tun das bei unseren Beratungen auf jeden Fall!

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Modell-Foto: colourbox.com