FAQ Berufsunfähigkeitsversicherung Entscheidung Kombivertrag: Warum soll ich meine Arbeitskraftabsicherung nicht mit der Altersvorsorge koppeln?

Oft werden Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer Altersvorsorgelösung verkauft - das Argument: man würde zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Tatsache ist: Tot sind am Ende nicht die Fliegen, sondern die Vorsorge des Betroffenen.
Ein typisches Beratungsgespräch bei einem jungen Akademiker kann man sich ungefähr so vorstellen:
  • “Sie wissen, wie wichtig es ist, Ihre Arbeitskraft absichern, oder?”
  • “Ja, natürlich!”
  • “Und Sie haben sicherlich davon gehört, dass Sie für das Alter vorsorgen müssen?”
  • “Ja!”
  • “Und Sie möchten doch nicht, dass die Beiträge komplett verloren sind, wenn Sie nicht berufsunfähig werden?”
  • “Ja, das wäre schön.”
  • “Ich kann Ihnen eine Lösung zeigen, bei der Sie auch noch Steuern sparen können …”
  • “Das hört sich gut an!”
Und los geht´s … So oder ähnlich laufen gerade im universitären Umfeld Beratungsgespräche von Strukturvertrieben mit jungen Akademikern. Und dann wird eine Rentenversicherung - staatlich gefördert oder nicht - mit einer BUZ kombiniert, die im Falle einer Berufsunfähigkeit eine Rente leistet und die Beiträge für die Altersvorsorge übernimmt.

Hört sich klasse an, oder?

Fakt ist leider - und das gilt für jedes einzelne Gespräch: Arbeitskraftabsicherung im Allgemeinen und BU im Besonderen hat mit Altersvorsorge erst einmal gar nichts zu tun. Und noch weniger hat Arbeitskraftabsicherung etwas mit Steuern sparen zu tun!

Prioritäten setzen!

Gerade bei jungen Menschen gilt die einfache Formel: Erst einmal muss die Arbeitskraft abgesichert werden. Wenn dann erst einmal - gerade im Studium - kein Geld mehr übrig ist, dann kann die Altersvorsorge auch noch ein paar Jahre warten. Erst einmal muss sichergestellt sein, dass Sie im Falle einer schweren Erkrankung überhaupt Geld zum Leben haben, um nicht zum Sozialfall zu werden - über alles andere können Sie sich Gedanken machen, wenn Sie im Job sind und das Budget etwas großzügiger bemessen ist.

Eine Kopplung ist so gut wie niemals sinnvoll!

Die Altersvorsorge mit einer Arbeitskraftabsicherung zu koppeln, ist im Normalfall keine gute Idee - schon gar nicht für junge Leute mit begrenztem Budget wie etwa Studenten oder Berufsanfänger - und das gilt in allen Schichten.

Dritte Schicht

In der dritten Schicht, der privaten Altersvorsorge, ist es keine gute Lösung, weil damit einfach nur zwei Produkte zusammengewürfelt werden, die nichts miteinander zu tun haben. Steuervorteile? Fehlanzeige! Die Belastung des Versicherten aber ist hoch - er oder sie muss die BU bezahlen und die monatliche Rate für die Rentenversicherung. Die Folge: Entweder ist die BU-Absicherung halbwegs ausreichend, dann sind aber die Beiträge meist auf Dauer unbezahlbar - der Vertrag wird irgendwann stillgelegt. Oder aber die Beiträge sind niedrig, dann reicht in aller Regel die BU-Rente im Ernstfall nicht ansatzweise.

Zweite Schicht

In der zweiten Schicht, der riester-geförderten Vorsorge, wird mit einer BUZ bestenfalls die Beitragszahlung bis ins Alter gesichert, wenn Sie berufsunfähig werden - das alleine ist keine Vorsorge, sondern bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein, der die Riester-Rente am Leben hält.

Erste Schicht

In der ersten Schicht, der steuerlich geförderten Altersvorsorge, werden Koppelverträge besonders gerne verkauft, weil dort die “Sie-können-jetzt-Steuern-sparen-Karte” vom Verkäufer gespielt werden kann - und ist die auf dem Tisch, setzt meist der Verstand bei uns Deutschen aus.

Beim Steuern sparen setzt der Verstand aus

Fakt ist: Mit einer BU als Student Steuern sparen zu wollen, ist Bullshit. Und das aus vielen Gründen:
  • Studenten - selbst mit einem Nebenjob - sparen mit einer Basis-Rente und BUZ keine Steuern, weil sie gar keine oder kaum nennenswert Steuern zahlen. Später - im Berufsleben, als Akademiker - mag das der Fall sein, aber dann kann man auch “später” einen entsprechenden Vertrag abschließen, wenn die Höhe der Steuerersparnis feststeht.
  • Aber auch eine nur potenzielle Steuerersparnis führt dazu, dass die Berufsunfähigkeitsrente später in voller Höhe steuerpflichtig ist. Die Rentenhöhe muss also deutlich höher gewählt werden und wird entsprechend teurer.
  • Eine Kopplung aus Basis-Rente und BUZ ist leider bei den meisten Anbietern schwer aufzuheben - können Sie die Beiträge für die Altersvorsorge nicht mehr zahlen, fällt damit oft auch die BU-Rente weg oder wird deutlich reduziert.
  • Das in die Basis-Rente eingezahlte Kapital ist nicht mehr erreichbar - und das heißt tatsächlich: nie mehr! Der Vertrag kann nicht gekündigt, beliehen oder verkauft werden, es ist lediglich möglich, im Alter eine Rente zu erhalten. Wenn Sie das Kapital früher benötigen, etwa für eine Existenzgründung oder einen Immobilienkauf, kommen Sie nicht mehr heran.
  • Elementar ist aber auch die simple Erkenntnis, dass in der Regel der beste BU-Anbieter für Sie nicht zufällig auch die beste Altersvorsorge haben wird. Eine Kombination ist also auch aus Produktsicht in aller Regel Unsinn! Das gilt umso mehr, als bei der Altersvorsorge ohnehin Nettotarife empfehlenswert sind, die eine deutlich attraktivere Rendite erwirtschaften.

Erst die Lösung, dann das Produkt!

Die oben beschriebene Herangehensweise mancher Vertriebe vernachlässigt gerade im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung die wichtigste Regel, die für uns an erster Stelle steht: Wir suchen für jeden unserer Kunden die ideale Lösung bei der Arbeitskraftabsicherung - dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, etwa
  • Einstiegsalter
  • Laufzeit
  • Rentenhöhe
  • persönliche Risikofaktoren wie Hobbys und vor allem
  • die gesundheitliche Situation.
Gerade der letzte Punkt ist entscheidend: Schon kleinste Vorerkrankungen können dazu führen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung einen Antrag nur mit Zuschlag, mit einem Leistungsausschluss oder gar nicht annimmt. Erst wenn wir im Rahmen unserer Risikovoranfrage ermittelt haben, welche Versicherer unsere Kunden zu welchen Konditionen versichern, suchen wir nach einem passenden Produkt bei den infrage kommenden Anbietern. Komisch, dass gerade im Strukturvertrieb die passenden Kombi-Lösung von Versicherer XY immer schon vorgeschlagen wird, bevor die Verkäufer überhaupt einen Blick in die Krankenakte geworden haben. Und selbst wenn das Thema Krankheiten auf den Tisch kommt, dann wird es oft weggewischt mit Hinweisen wie “Das will der Versicherer gar nicht wissen!”. Glauben Sie mir: Der Versicherer will alles wissen, was in Ihrer Krankenakte steht. Und er wird es spätestens wissen wollen, wenn Sie berufsunfähig werden ...

Vorsorgen und absichern - ja, aber bitte mit sauberen Lösungen!

Nun gibt es sie natürlich tatsächlich, die jungen Menschen, die Altersvorsorge und Arbeitskraftabsicherung unter einen Hut bringen möchten - ohne Kombivertrag. Und das ist natürlich möglich - auf vielen verschiedenen Wegen. Sie können die Berufsunfähigkeitsrente zum Beispiel so hoch wählen, dass Sie Geld zum Leben und zum Sparen für das Alter haben - egal, für welche Form der Vorsorge Sie sich dann entscheiden.

Oder Sie schließen eine BU als Einkommensersatz ab und zusätzlich eine Rentenversicherung - meinetwegen auch eine Rürup-Rente, wenn das im Rahmen eines Gesamtkonzepts sinnvoll ist. Und die Beiträge für die Rürup-Rente oder eine andere Altersvorsorge sichern Sie mit einer kleinen BUZ ab, die die Spar-Raten trägt, wenn Sie berufsunfähig werden. Ihre BU-Rente als Einkommensersatz zum Leben haben Sie ja zusätzlich abgesichert.

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Modell-Foto: colourbox.com