FAQ Berufsunfähigkeitsversicherung Abschluss Was ist eine Invitatio-Anfrage?

Sie kennen bereits die Risikovoranfrage, mit der wir Ihre Versicherbarkeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bei den Versicherern einschätzen lassen, die für Ihre Absicherung infrage kommen. Eine Invitatio-Anfrage hilft ebenfalls dabei, Ihre Versicherbarkeit zu ermitteln - allerdings mit einem entscheidenden Nachteil: Sie bleiben nicht anonym. Aber der Reihe nach.
Verträge werden nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB durch Abgabe eines Angebots und die Annahme des Vertragspartners geschlossen. Bei der BU heißt das im Normalfall: Sie stellen einen Antrag und geben damit ein Angebot ab, das die Versicherung annimmt. Der Nachteil bei der BU: Lehnt die BU-Versicherung im Rahmen der Vertragsfreiheit die Annahme ab, müssen Sie diesen abgelehnten Antrag bei weiteren Versicherern angeben.

Bei der Invitatio-Anfrage drehen Sie den Spieß um: Sie fordern den Versicherer auf, ein Angebot abzugeben, das Sie dann annehmen. Im Juristendeutsch heißt das “Invitatio ad offerendum”, also die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots! Will die Berufsunfähigkeitsversicherung Sie nicht versichern, gibt sie kein Angebot ab, das Sie annehmen können. Und rechtlich gesehen müssen Sie dieses nicht abgegebene Angebot bei weiteren Anträgen nicht angeben. Manche Versicherer sehen ein solches Vorgehen sogar ausdrücklich vor:
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Aber auch bei fast allen anderen BU-Versicherungen ist es möglich, eine solche Invitatio-Anfrage zu stellen.

Annahme und Angebot

Sie merken, in welche Richtung das geht?

Ein weiterer Vorteil: Unterbreitet die Berufsunfähigkeitsversicherung Ihnen ein Angebot, ist das rechtsverbindlich und Sie können durch eine einfache Annahme einen Vertrag zustandekommen lassen. Bei der Risikovoranfrage hingegen kann eine “echte” Antragsprüfung durchaus dazu führen, dass vom Votum abgewichen wird, wobei das bei unseren Risikovoranfragen ehrlich gesagt so gut wie nie vorkommt.

Der Nachteil: Sie sind nicht mehr anonym!

Der große Nachteil der Invitatio-Anfrage: Sie geben Ihre Anonymität auf und der Versicherer kann und wird Ihre Daten speichern. Zudem müssen Sie alle nach Abgabe des Angebots auf Versicherer-Seite erfolgten Diagnosen, Unfälle, Verletzungen, Erkrankungen, Beschwerden etc. angeben - das könnte zu Komplikationen führen bei der Annahme. Allerdings gilt das natürlich auch für die Risikovoranfrage - auch hier wird der Versicherer sich nicht an sein Votum halten, wenn sich z. B. der Gesundheitszustand nach Abgabe des Votums verschlechtert oder neue Risiken auftreten.

Bedeutung des Invitatio-Antrags in der Praxis

Wir nutzen den Invitatio-Antrag selten, wenn es darum geht, Ihre Versicherbarkeit zu ermitteln - dafür ist die Risikovoranfrage das probatere Mittel. Dennoch wird das Invitatio-Modell durchaus in der Praxis genutzt, wenn nämlich der Versicherer den Antrag nicht wie eingereicht annehmen und policieren kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Ausschlussklausel (die - kleiner Hinweis - meist weniger gravierend ist als befürchtet, wenn man sie richtig formulieren lässt, mehr dazu hier) noch nach Antragseingang formuliert werden muss oder sich sonstige Änderungen am Antrag ergeben. In diesem Fall schickt der Versicherer Ihnen das Angebot mit der Aufforderung, es anzunehmen!

16.04.2020

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Modell-Foto: colourbox.com