FAQ Berufsunfähigkeitsversicherung Entscheidung Wie lange sollte der Schutz laufen?

Wenn Sie die Entscheidung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung treffen, müssen Sie festlegen, wie lange die Arbeitskraft abgesichert sein soll. Und während Sie die Rentenhöhe nachträglich anpassen können, ist die Laufzeit vertraglich fixiert und nachträglich nur in seltenen Fällen zu ändern.
Grund genug also, sich Gedanken zu machen, wie lange der Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung laufen soll, damit Sie die Frage “Wie lange sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung laufen?” für sich beantworten können. In Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sind bei der Laufzeit drei Daten relevant:

Der Versicherungsbeginn: Von diesem Tag an sind Sie abgesichert, wenn Sie berufsunfähig werden.
Die Versicherungsdauer: Bis zu diesem Tag sind Sie abgesichert, wenn Sie berufsunfähig werden.
Leistungsdauer: Bis zu diesem Tag sind Sie abgesichert (und bekommen die versicherte Rente), wenn Sie berufsunfähig sind.

Der Versicherungsbeginn der Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Regel ja immer kurz nach Vertragsschluss sein, Versicherungsdauer und Leistungsdauer sind in den meisten Verträgen identisch, müssen das aber nicht zwingend sein. Sie können zum Beispiel einen Vertrag so gestalten, dass die Versicherungsdauer bis zum 60. Geburtstag vereinbart wird, die Leistungsdauer aber bis zum 67. Geburtstag - in der Praxis bedeutet dieses sogenannte Vertragssplitting: Werden Sie vor dem 60. Geburtstag berufsunfähig, erhalten Sie die Rente bis zum 67. Geburtstag und damit bis zum Eintritt in die Altersrente. Werden Sie aber nach dem 60. Geburtstag berufsunfähig, bekommen Sie überhaupt keine Leistungen mehr, weil der Schutz dann bereits mit dem Ende der Versicherunsgdauer erloschen ist.

Kurze Laufzeit - was bringt mir das?

Es geht bei der Frage der Laufzeit ja vor allem um das Geld. Denn die Laufzeit des Vertrags bestimmt maßgeblich auch die Kosten. Je länger Sie abgesichert sein möchten, umso höher wird der Beitrag: Ein Schutz bis zum 67. Geburtstag kann schnell doppelt so teuer sein wie einer, der bereits am 60. endet - die Tabelle unten zeigt die Beitragsunterschiede. Und selbst eine Absicherung bis 63 oder 65 Jahre kann noch spürbar günstiger sein als eine, die bis 67 Jahre läuft.

Je länger, je teurer: Laufzeiten und Beiträge im Überblick

  60 Jahre 63 Jahre 65 Jahre 67 Jahre

BU Plus

Allianz
64,76 € 80,87 € 93,35 € 107,24 €

BV 10 mit AU

Alte Leipziger
59,20 € 73,63 € 86,31 € 102,22 €

BP mit AU

Basler
50,32 € 67,25 € 81,47 € 98,33 €

Golden SBU mit AU

LV 1871
65,22 € 84,79 € 100,86 € 119,78 €

SBU 2961 DC mit AU

Nürnberger
63,93 € 81,18 € 95,30 € 111,85 €
Kaufmännischer Angestellter, 30 Jahre bei Vertragsschluss, 2.000 Euro Monatsrente

Also lieber Geld sparen und knapp planen?

Auch wenn die Ersparnis bei einer kurzen Laufzeit immens ist: Die Beitrags-Überlegungen sind nicht der richtige Weg, um die Frage der Laufzeit zu beantworten. Der Versicherungsschutz sollte vielmehr so lange bestehen, bis Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr brauchen. Spätestens ist das der Fall, wenn Ihre gesamte Altersvorsorge zur Auszahlung bzw. Verrentung bereit steht oder Sie finanziell so aufgestellt sind, dass Sie bei Berufsunfähigkeit Ihr Einkommen nicht mehr unbedingt benötigen - weil z. B. Mieteinnahmen, Zinseinnahmen oder angespartes Vermögen es ersetzen kann.

Das Problem: Niemand von uns weiß mit 25, 30 oder vielleicht auch 35 Jahren, wenn er die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, wann das der Fall sein wird. Niemand weiß, ob er jemals vor Rentenbeginn auf sein Einkommen verzichten kann. Selbst die beste Vorsorge-Planung für das Alter kann durchkreuzt werden: Die Vermiet-Immobilie wirft weniger Miete ab als gedacht, die Sparverträge entwickeln sich weniger rentabel als geplant oder die Lebensarbeitszeit wird heraufgesetzt, weil wir immer älter werden. Kurzum: Sie wissen erst, dass Sie Ihr Einkommen nicht mehr brauchen, wenn Sie kurz vor der Rente stehen. Deshalb sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum voraussichtlichen Beginn der Altersrente laufen - meist also bis zum 67. Geburtstag.

Und wenn ich das nicht tue?

Dann laufen Sie in das Risiko einer riesigen Vorsorgelücke. Denn wenn im Alter kein Schutz mehr besteht, Sie aber berufsunfähig werden, dann stellt sich immer die gleiche Frage: Wie wollen Sie das Einkommen ersetzen? Und es geht dabei in der Regel nicht um zwei oder drei Monatsgehälter: Im schlimmsten Fall läuft Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung am 60. Geburtstag aus, Sie sind aber bis zum Beginn der Altersrente mit 67 Jahren berufsunfähig. Unterstellen wir mal, dass Ihre BU-Rente dann bei 2.300 Euro monatlich läge. Sie müssten also 84 Monate lang 2.300 Euro ersetzen - das sind 193.200 Euro! Und nicht nur das: In diesen sieben Jahren fehlt Ihnen wahrscheinlich auch das Geld, um Ihre private Altersvorsorge weiter zu besparen - oder noch schlimmer: Sie müssen Kapital aus Ihrer Vorsorge entnehmen, um über die Runden zu kommen. Ganz zu schweigen davon, dass auch die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente deutlich zurückgehen werden, wenn Sie kein Einkommen mehr beziehen. Sie sehen: Eine zu kurze Laufzeit kann richtig teuer werden.

Was ist denn der richtige Weg?

Unsere Empfehlung lautet (mit ganz wenigen Ausnahmen) ganz eindeutig: Sichern Sie sich bis zum Rentenbeginn ab - und das nicht ohne Hintergedanken. Denn wenn der Vertrag bis zum 67. Geburtstag läuft, dann haben Sie bis zu diesem Tag einen Anspruch auf Leistungen. Stellen Sie mit 62 Jahren fest, dass Sie finanziell so gut aufgestellt sind, dass Sie eine Berufsunfähigkeit finanziell abfedern können oder sogar tatsächlich schon in Rente gehen, dann kündigen Sie den Schutz einfach: In der Regel können Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Frist von einem Monat auflösen. Wenn Sie aber im umgekehrten Fall den Schutz nur bis 60 abgeschlossen haben, dann aber feststellen, dass das nicht reicht, dann ist eine Verlängerung meist nicht mehr möglich.

Vertragsverlängerung in der BU-Versicherung: Wann ist es möglich?

Es gibt tatsächlich Berufsunfähigkeitsversicherungen, die eine Verlängerung der Vertragslaufzeit vorsehen - gekoppelt aber immer daran, dass sich das Eintrittsalter der gesetzlichen Rentenversicherung nach hinten verschiebt. Den Anspruch auf Verlängerung durchzusetzen, liegt also nicht in Ihrer Hand, sondern hängt von politischen Rahmenbedingungen ab. Denen sollten Sie aber Ihre finanziellen Interessen nicht unterordnen.

Ich bin nur bis 60 Jahre (oder noch kürzer) abgesichert - was nun?

Wir haben immer wieder Anfragen von Verbrauchern, denen Verträge mit einer viel zu kurzen Laufzeit verkauft worden sind: Jüngst wollte ein Internet-User seinen Vertrag überprüfen, der nur bis zum 35. Geburtstag lief - danach hatte er eine Verlängerungsoption, allerdings mit einer erneuten Gesundheits- und Risikoprüfung. Für ihn als Chemie-Facharbeiter mit Kontakt zu gefährlichen Stoffen eine untragbare Vorsorge-Situation, denn vielleicht versichert der Risikoträger Chemie-Facharbeiter in ein paar Jahren gar nicht mehr oder nur zu Beiträgen, die unerschwinglich sind. Vielleicht hat er bis dahin auch ein Hobby, dass die Anschluss-Option platzen lässt. Wer weiß das mit 20 schon so genau (und fragt danach), wenn einem dieser unglaublich günstige Schutz vorgelegt wird?

Ist Ihre Vertragslaufzeit (auch) zu kurz, gibt es zwei Optionen:
  • Sprechen Sie uns an und wir klären gemeinsam mit Ihnen und dem Versicherer, ob die Vertragslaufzeit individuell verlängerbar ist. Dafür wird eine erneute Risikoprüfung erforderlich sein, vor allem bei jungen und gesunden Kunden kann der Schutz so aber ausgeweitet werden.
  • Wir suchen neuen Schutz für Sie. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir Ihre Versicherbarkeit bei allen Versicherungsgesellschaften am Markt: Finden wir besseren Schutz, wird der Vertrag mit der zu kurzen Laufzeit aufgelöst.
Die schlechteste Option ist, den Kopf in den Sand zu stecken und zu hoffen, dass schon alles gut geht. Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.

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Modell-Foto: colourbox.com