Berufsunfähigkeitsversicherung So versichern Sie das Volksleiden Nummer 1 richtig

Rückenschmerzen sind die Volkskrankheit Nummer 1. Das ist für Ihren Job unproblematisch, wenn Sie nach einem Tag Gartenarbeit lieber mal eine Pause einlegen, weil alles im Rücken zieht und schmerzt. Was aber, wenn Rückenschmerzen nicht mehr weggehen? Wenn die Knie ständig wehtun? Wenn steife Gelenke im Alltag zu einer Belastung werden? Vor allem bei chronischen Erkrankungen kann ein schwerer Krankheitsverlauf zur Berufsunfähigkeit führen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt sie vor den finanziellen Folgen solcher Erkrankungen.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Problemen am Bewegungsapparat abschließbar?

Mit Einschränkungen der Funktionsfähigkeit des Bewegungs- und Stützapparates wird die Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich schwieriger – je nach Art der Erkrankung und der Schwere der Probleme kann es zu Erschwernissen bei der Antragsannahme führen: Möglich sind vor allem Risikozuschläge und vor allem Leistungsausschlüsse. Hilfreich ist eine Risikovoranfrage, die die Versicherbarkeit an sich und die Konditionen in Erfahrung bringt – gerne unterstützen wir Sie dabei.

Was tun, wenn der Versicherer einen Leistungsausschluss verlangt?

Ein Ergebnis unserer Risikovoranfrage kann durchaus sein, dass ein Versicherer Ihren den gewünschten Versicherungsschutz anbietet, den aber mit einem Leistungsausschluss einschränkt. Der kann so formuliert sein: 
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Solche Leistungsausschlüsse wie der oben aus der Praxis bei uns schränken den Schutz der BU deutlich ein - vor allem, wenn die gesamte Wirbelsäule ausgeschlossen wird. Ein solcher Ausschluss wird im Leistungsfall immer zu langwierigen Diskussionen führen - denn die Wirbelsäule kann man sicherlich als ursächlich für eine Vielzahl von Erkrankungen ansehen, die weit über klassische Rückenbeschwerden hinausgehen.

Besser sind meist Risikozuschläge, die vollen Schutz vorsehen, auch wenn die Beiträge dann höher sind. Im Leistungsfall aber sind solche Policen deutlich besser, weil keine Diskussionen um Ursächlichkeiten erforderlich sind. Wenn eine Klausel mit einem Leistungsausschluss unvermeidbar ist, verhandeln wir mit dem Versicherer über eine möglichst positive Formulierung in Ihrem Interesse - und vereinbaren mit dem Versicherer eine Nachschau. Das bedeutet, dass ein Anspruch darauf besteht, dass die Klausel gestrichen wird, wenn die Beschwerden im vereinbarten Betrachtungszeitraum - meist ein Jahr - nicht wieder aufgetreten sind.

Lesenswert dazu in unserem BU-Wiki: Warum die Ausschlussklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihnen keine Angst machen muss!

Eine gute Formulierung kann dann so aussehen: 
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In diesem Fall war tatsächlich nach einem Jahr uneingeschränkter Schutz ganz ohne Einschränkung erreichbar - die Mühe für das Nachverhandeln hat sich für den Kunden ausgezahlt. 
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Chronische Krankheiten am Bewegungsapparat: Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig ist

Gerade chronische Erkrankungen beeinträchtigen die Betroffenen besonders nachhaltig, weil die Schmerzen über Jahre und Jahrzehnte immer wieder auftreten und das private und berufliche Leben massiv beeinträchtigen. Wer rechtzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, ist finanziell abgesichert, wenn die chronische Erkrankung es unmöglich macht, den Job weiter auszuüben. Vor allem bei Erkrankungen wie Rheuma, Gicht, Osteoporose und Arthrose bedeutet das eine immense Entlastung.

Rheuma

Zum rheumatischen Themenfeld gehören bis zu 400 Einzelkrankheiten des Stütz- und Bewegungsapparates. Sie setzen den Betroffenen in Schüben oder dauerhaft zu, versteifen Gelenke und sorgen auch für Deformationen. Rheumatische Schübe führen fast immer dazu, dass die Betroffenen krankgeschrieben sind. Dauerhafte Schäden und Deformationen führen oft zu einer Berufsunfähigkeit.

Gicht

Bei der Gicht treten starke Schmerzen in den Gelenken auf – meist anfallsartig. Grund ist ein erhöhter Harnsäurespiegel im Blut – die Harnsäure kristallisiert aus, lagert sich ab und löst die Schmerzschübe aus. Gerade im handwerklichen Bereich ist an Arbeiten kaum zu denken - aber auch “Kopfarbeiter” erreichen bei einem Gicht-Anfall nicht ihr gewohntes Leistungsniveau und müssen im Job meist länger pausieren.

Osteoporose

Die Osteoporose kennzeichnet sich durch den Abbau der Knochenmasse – der Vorgang an sich ist in der Regel nicht schmerzhaft und tritt auch schleichend und unbewusst ein. Die Folgen aber sind immens - im fortgeschrittenen Stadium sind Bewegungsunfähigkeit und häufige Frakturen nicht selten. Wer körperlich arbeitet, wird der Belastung mit einer Osteoporose auf Dauer nicht mehr gewachsen sein – aber auch bei Bürotätigkeiten ist Vorsicht geboten, weil die Osteoporose zu Fehlhaltungen und damit Schmerzen im gesamten Bewegungsapparat führen kann.

Arthrose

Arthrose ist ein Gelenkverschleiß, der zu Fehlbelastungen und starken Schmerzen bis hin zur Gelenksteife führen kann. Handwerklich Tätige werden in aller Regel durch eine Arthrose so stark eingeschränkt, dass sie ihren Job aufgeben müssen. Die dauerhaften Schmerzen werden aber auch bei anderen Berufen zu starken Einschränkungen bis hin zur Berufsunfähigkeit führen.

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Modell-Foto: colourbox.com