Arbeitsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung mit Gelber-Schein-Regelung

Lange war die Arbeitsunfähigkeitsversicherung vor allem eine sprachliche Umschreibung zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Heute aber ist die Arbeitsunfähigkeitsversicherung mehr – nämlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer interessanten Zusatzleistung.
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist eine Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung: Letztere zahlt dann die vereinbarte Rente, wenn Sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben. Im Idealfall ist bei Schülern und Studenten jeweils diese Tätigkeit auch als Beruf versichert, sodass bei längerer krankheitsbedingter Auszeit auch dann gezahlt wird. Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung dagegen leistet mehr: Natürlich wird die Rente auch gezahlt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren beruflichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit und ohne AU-Klausel

Allerdings greift bei der Arbeitsunfähigkeitsversicherung die "Gelbe-Schein-Regelung": Gezahlt wird die vereinbarte Rente schon dann, wenn bei Ihnen eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird. Eine Berufsunfähigkeit ist damit nicht zwangsläufig erforderlich, um eine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten – der "gelbe Schein" reicht. In der Praxis ist das ein riesiger Unterschied:
  • Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Arbeitsunfähigkeitsklausel: Sie erkranken an Pfeifferschem Drüsenfieber, mit einigen Komplikationen sind Sie insgesamt neun Monate krankgeschrieben. Danach erfolgt eine weitere Krankschreibung, weil Sie zur Kur müssen – insgesamt sind Sie damit elf Monate krankgeschrieben – die Berufsunfähigkeitsversicherung muss aber nicht zahlen, weil von Anfang an klar war, dass das Drüsenfieber keine dauernde Berufsunfähigkeit auslösen würde.
     
  • Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel: Es ist völlig unerheblich, ob das Drüsenfieber zu einer Berufsunfähigkeit führt oder nicht. Je nach Anbieter erhalten Sie nach vier bis sechs Monaten – spätestens – die zugesagte Rente ausgezahlt, und das rückwirkend. Im Beispiel würde das bei einer BU-Rente aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung von 1.800 Euro monatlich eine Rentenzahlung von insgesamt 19.800 Euro auslösen. 
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Arbeitsunfähigket statt Berufsunfähigkeit: Rente schneller erhalten

Der Vorteil der Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt damit auf der Hand: Die Hürde der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente liegt niedriger als bei klassischen Berufsunfähigkeitsversicherungen. Und Sie erhalten eben auch dann Leistungen, wenn am Ende gar keine Berufsunfähigkeit festgestellt werden kann und es lediglich bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit über einige Monate bleibt. 

Die wichtigsten Anbieter der Arbeitsunfähigkeitsversicherungen im Überblick alphabetisch sortiert: 

Arbeitsunfähigkeitsversicherung der Allianz (Tarif Vorsorge Plus)

Die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung sieht Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit vor, wenn nach sechs Monaten eine Krankschreibung ununterbrochen fortbesteht und zeitgleich Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt werden. Die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung akzeptiert zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit Bescheinigungen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, wobei zumindest eine Bescheinigung von einem Facharzt ausgestellt sein muss. Rückwirkend bewilligte Leistungen wegen Berufsunfähigkeit werden auch bei der Allianz nicht auf Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit angerechnet – damit wird der maximale Leistungszeitraum von 18 Monaten "geschont".

Arbeitsunfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger (Tarif SBU AU)

Von den Standard-Bedingungen der Arbeitsunfähigkeitsversicherung weicht die Alte Leipziger im Tarif BV 10 ab. So können bei der Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen für insgesamt 24 Monate wegen Arbeitsunfähigkeit beantragt werden, wenn Sie bereits seit vier Monaten krankgeschrieben sind und ein Facharzt bestätigt, dass die Krankschreibung voraussichtlich bis zum Ende eines insgesamt sechsmonatigen Zeitraums bestehen bleibt. Gezahlt wird auch dann, wenn der Sechs-Monats-Zeitraum bereits überschritten ist – Maßstab für die Krankeschreibungen von einem Facharzt sind auch bei der Alte Leipziger Bescheinigungen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Auch bei der Alte Leipziger gilt: Geleistet wird vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an, eine später festgestellte Berufsunfähigkeit wird mit den Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit verrechnet, berührt aber nicht den maximalen Leistungszeitraum von 24 Monaten. So können in diesem Fall Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit bei einer späteren Krankschreibung erneut bis zu 24 Monate bezogen werden.  

Arbeitsunfähigkeitsversicherung der AXA (Tarif SBU AU, BG 1 bis 3)

Wenn Sie bei der AXA im Tarif SBU AU (BG 1 bis 3) versichertsind, erhalten Sie ebenfalls Leistungen der Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Voraussetzung ist eine sechsmonate Krankschreibung über einen zusammehängenden Zeitraum – bei einer Gesundschreibung und erneuter Krankschreibung beginnt die Sechs-Monats-Frist erneut zu laufen. Geleistet wird rückwirkend auf Krankschreibung für maximal 18 Monate – die Zahlung endet mit Bewilligung von Berufsunfähigkeitsleistungen oder der Gesundschreibung. 

Arbeitsunfähigkeitsversicherung der Basler (Tarif SBU AU) 

Die Basler bietet mit ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (Tarif SBU AU) optional eine Arbeitsunfähigkeitsklausel an: Geleistet wird bist zu 18 Monate bei längerer Arbeitsunfähigkeit  – wurden allerdings schon Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbracht, werden die auf die 18 Monate angerechnet. 

Arbeitsunfähigkeitsversicherung der Condor (Tarif SBU)

Die Condor zahlt bei Arbeitsunfähigkeit aus der Berufsunfähigkeitsversicherung auch rückwirkend die vereinbarte Rente, wenn eine mindestens sechsmonatige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird. Gezahlt wird auch dann, wenn eine Berufsunfähigkeit nicht festgestellt werden kann – die Leistungen werden dann für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit erbracht – maximal jedoch für 36 Monate, bisher wurden die Leistungen unbegrenzt erbracht. Diese Regelung gilt übrigens auch für die Dienstunfähigkeitsversicherung der Condor.  

Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Mehr als nur die Gelbe-Schein-Regelung

Diese Merkmale sollte eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung neben der Gelbe-Schein-Regelung haben:
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung – auch bei Nachprüfungen und Ausscheiden aus dem Job
  • Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung
  • Kurzer Prognosezeitraum
  • Verzicht des Versicherers auf die Rechte aus § 19VVG
  • Verzicht auf die Arztanordungsklausel
  • Erleichterungen bei Zahlungsschwierigkeiten 
  • Nachversicherungsoptionen 
  • Verzicht auf zeitlich befristete Anerkenntnisse
  • Verbraucherfreundliche Definition der Lebensstellung 

Arbeitsunfähigkeitsversicherung der Continentale (Tarif SBU mit Plus Paket)

Die PremiumBU der Continentale mit dem ergänzten Plus Paket hat ebenfalls eine Klausel, nach der Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit fällig werden. Voraussetzungen sind eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten und der gleichzeitige Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem muss eine AU-Bescheinigung von einem entsprechenden Facharzt vorgelegt werden.  

Arbeitsunfähigkeitsversicherung von Die Bayerische (Tarif SBU Protect Komfort Plus)

Die Bayerische versichert im Tarif SBU Protect Komfort Plus die Arbeitsunfähigkeitsklasuel mit. Gezahlt wird bei Arbeitsunfähigkeit bis zu 18 Monate die vereinbarte Rente – das gilt auch bei beruflicher Wiedereingliederung. Ausgestellt werden muss zumindets eine AU-Bescheinigung von einem Facharzt der entsprechenden Fachrichtung – außerdem weist die Bayerische darauf hin, dass sie Erklärungen zum Gesundehitszustand des Versicherten verlangen kann. Kurios: Die Bayerische stellt im Bedingungswerk fest, dass Versicherter und krankschreibender Arzt nicht identsich sein dürfen. 

Arbeitsunfähigkeitsversicherung der Generali (Tarif SBU)

Die Generali reiht sich in die Liste der Arbeitsunfähigkeitsversicherungen im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung ein: Leistungen sind dann vorgesehen, wenn eine Krankschreibung länger als sechs Monate andauert und zeitgleich Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt werden. Basis für die Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit sind auch bei der Generali Bescheinigungen, die die gesetzlichen Anforderungen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz erfüllen. 

Arbeitsunfähigkeitsversicherung der Gothaer (Tarif Premium SBU)

Auch die Premium Berufsunfähigkeitsversicherung der Gothaer sieht vor, dass die Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer sechsmonatigen Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden muss. Wie bei der Continentale müssen gleichzeitig Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt werden – und Sie müssen eine AU-Bescheinigung des krankschreibenden Facharztes vorlegen.

Arbeitsunfähigkeitsversicherung des HDI (Tarif SBU AU)

In der 2017er Tarifgeneration sieht auch die Berufsunfähigkeitsversicherung des HDI einen AU-Klausel optional vor. Maximal für 24 Monate wird dann die versicherte Rente gezahlt, wenn voraussichtlich die Krankschreibung sechs Monate dauern wird oder bereits dauert. Es müssen zeitglich Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt werden und die Krankschreibung muss zumindest einmalig durch einen Facharzt der entsprechenden Fachrichtung bescheinigt werden. 

Arbeitsunfähigkeitsversicherung der InterRisk (Tarif BU XXL)

Für maximal 24 Monate sieht die Berufsunfähigkeitsversicherung der InterRisk eine AU-Klausel mit Leistungen bei längerer Arbeitsunfähigkeit vor. Die Regelung ist ähnlich der der Alte Leipziger: Es reicht eine viermonate Krankschreibung, wenn ein Facharzt bestätigt, dass die Krankheit bis zum sechsten Monat fortbestehen wird – sind Sie bereits sechs Monate krankgeschrieben, reicht das für die Leistungsbewilligung. Bescheinigt werden muss die Arbeitsunfähigkeit von einem in Deutschland zugelassenen und praktizierenden Arzt unter Angabe von Grund und Dauer der Krankschreibung. Formell müssen die Krankschreibungen den Vorgaben des Entgeltfortzahlungsgesetztes entsprechen. 

Arbeitsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 (Tarif SBU)

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 sieht – wie auch viele andere Berufsunfähigkeitsversicherungen im Feld – Leistungen für bis zu 24 Monate vor, wenn eine mindestens sechsmonatige, ununterbrochene Krankschreibung von einem Facharzt vorgelegt wird.

Arbeitsunfähigkeitsversicherung der Stuttgarter (Tarif BUV Plus AU)

Seit 2017 ist auch die Stuttgarter mit einem Tarif am Markt, der eine AU-Klausel mitversichert. Maximal acht Monate leistet die Stuttgarter für alle Arbeitsunfähigkeiten der Vertragslaufzeit zusammen. Die Bescheinigung über die Krankschreibung muss Angaben machen zu Grund, Beginn und voraussichtlicher Dauer der Arbeitsunfähigkeit. 

Arbeitsunfähigkeitsversicherung der uniVersa (Tarif SBU) 

Auch die UniVersa sieht im Tarif SBU jetzt eine AU-Klausel für eine Leistung von maximal 24 Monaten vor. Voraussetzung ist eine mindestens viermonatige Krankschreibung mit der fachärztlichen Prognose, dass die Erkrankung bis zum sechsten Monat fortdauern wird. Alternativ reicht auch eine breits seit sechs Monaten andauernde Erkrankung mit Krankschreibung. Der Antrag auf Leistungen aus der AU-Klausel setzt nicht gleichzeitig einen Antrag auf BU-Leistungen voraus. 

Arbeitsunfähigkeitsversicherung des Volkswohlbundes (Tarif SBU)

Der Volkswohlbund mit seiner selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die Möglichkeit, optional zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit zu versichern. Maßstab sind hier Krankschreibungen von einem Facharzt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz – gezahlt wird maximal für 18 Monate – und das auch rückwirkend. Ergibt die Prüfung das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit und wird rückwirkend diese Berufsunfähigkeit festgestellt, so werden gezahlte Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit nicht auf den 18-Monats-Zeitraum angerechnet. Leistungen sind dann auch zukünftig für bis zu 18 Monate bei Arbeitsunfähigkeit möglich.   

Arbeitsunfähigkeitsversicherung der Zurich (Tarif SBU BG 1-3)

Die Zurich sieht in Ihrer Arbeitsunfähigkeitsversicherung vor, dass bis zu 18 Monate bei Arbeitsunfähigkeit die versicherte Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird, wenn die Arbeitsunfähigkeit dazu führt, dass die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter Gefahr der Verschlimmerung weiter ausgeübt werden kann. Bei einer Wiedereingliederung wird die Rentenzahlung nicht unterbrochen, mehrere Arbeitsunfähigkeiten werden allerdings zusammengefasst! Rückwirkend wird bei Arbeitsunfähigkeit übrigens nur dann die Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung fällig, wenn eine Meldung bis zum neunten Monat nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt. Ansonsten leistet die Arbeitsunfähigkeitsversicherung erst "ab Meldung", es sei denn, es lag keine schuldhaft verzögerte Meldung vor. 

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Modell-Foto: colourbox.com