Ich will es ganz genau wissen Unser Leistungsschutz

Die Gesundheitsprüfung ist das A&O beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung - und natürlich auch beim Abschluss von Lebens- und Krankenversicherungen.

So weit, so bekannt.

Für die BU zeigen wir Ihnen in diesem Artikel, wie wir den Gesundheitsstatus aufarbeiten. Mit einem vergleichbaren Prinzip arbeiten wir in allen relevanten Sparten. Für Sie ist eine solche gewissenhafte Aufbereitung des Gesundheitsstatus vor allem eine Garantie. Die Garantie, dass der Versicherer im Leistungsfall nicht durch die Hintertür “rauskommt” und Ihnen eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorwirft, weil Sie angeblich Falschangaben gemacht haben.

Kann ich das nicht auch selber zusammenstellen?

Natürlich können Sie das. Sie können mit ein paar Tipps aus dem Internet und guten Ratschlägen auch einen A 320 landen. Es darf halt nur nichts schiefgehen und das erfahren Sie eben erst, wenn Sie gelandet sind (oder nicht - oder der Schadensfall in der Versicherung eingetreten ist). Im Ernst: Sie können sich natürlich auch selbst durch die Patientenquittungen und Arztunterlagen quälen, ICD-Codes analysieren und die Gesundheitshistorie entschlüsseln, um Ihre gesundheitlichen Schwachstellen in den Akten zu finden und korrigieren zu lassen.

Einfacher und sicherer ist es, Sie beauftragen uns. Dann haben Sie die Gewissheit, dass nichts übersehen wird. Wir wissen, was wir tun müssen, um nichts zu übersehen. Wir bewerten für Sie die vorhandenen Gesundheitsunterlagen, schätzen Vorerkrankungen für einen Versicherungsantrag ein, lassen Falschdiagnosen korrigieren und erstellen ein Gesundheitsgutachten für Ihren Versicherungsantrag. Dabei ist es uns übrigens egal, ob Sie eine Versicherung bei uns abschließen möchten oder ob Sie mit den Gesundheitsunterlagen bei einem anderen Makler oder Versicherer vorstellig werden. Wir berechnen Ihnen für das Gesundheitsgutachten als Leistungsschutz 398 Euro. Schließen Sie den BU-Vertrag (oder die Lebensversicherung oder die Krankenversicherung) bei uns ab, erstatten wir Ihnen von den 398 Euro für das Gutachten 150 Euro.

Wir haben also kein Interesse daran, Sie gesünder zu machen als Sie vielleicht sind, damit wir Ihnen einen Vertrag verkaufen können. Wir arbeiten offen und transparent auf Honorarbasis. Ein solches Gutachten ist Arbeit und für die bezahlen Sie uns.

“398 Euro - so viel Geld!”

Ja, das hören wir oft.

Tatsache ist: Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht es um viel Geld im Leistungsfall. Um sehr viel Geld. Wir haben für leitende Angestellte Gutachten erstellt, die eine Rente von 5.000 Euro absichern wollen. Wird diese Rente (plus eventueller Nachversicherungen und Dynamiken) über zehn oder 15 Jahre geleistet, dann reden wir hier über einen Gegenwert, der schnell im Millionenbereich liegt.

Haben oder nicht haben?

Die 398 Euro können darüber entscheiden und tun es oft genug.

Und es gibt genug Beispiele, was wir mit unseren Gutachten herausgefunden haben.
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Die Angststörung

Eine junge Kundin legte uns die Patientenquittung ihres Versicherungsträgers vor. Unter anderem tauchte dort das auf:
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Die Kundin hatte keine Ahnung, wie es zu dieser gesicherten Diagnose kommen konnte und wusste davon absolut - nichts. Hätte sie in Unwissenheit dieser Diagnose eine BU-Versicherung abgeschlossen, hätte es im Leistungsfall endlose Diskussionen gegeben und eine Leistungsverweigerung des BU-Versicherers wäre wahrscheinlich gewesen. Nach Rücksprache erklärt der Arzt aber folgendes:
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Und damit war das Problem (zusammen mit zwei weiteren) vom Tisch, die Kundin konnte ganz normal versichert werden. Und wir dim Leistungsfall nicht über eine Diagnose stolpern, die Sie bis zu unserem Gutachten gar nicht kannte. 

Migräne und mehr …

Oft werden Patienten-Beschwerden “aufgeblasen” von den Ärzten - Gründe gibt es dafür viele. Manchmal “machen Ärzte das immer so” (haben wir tatsächlich einmal zu Hören bekommen), manchmal möchten die Ärzte vorteilhafter abrechnen, manchmal ist es schlicht ein Versehen. Für Sie sind die Konsequenzen immer gleich - Ihr Versicherungsschutz ist in Gefahr, etwa bei einer solchen Diagnose, die Sie vielleicht gar nicht kennen:
 
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Eine Migräne versteckt sich hinter diesem ICD-Code, mit dem abgerechnet wird.  Und die ist natürlich angabepflichtig bei der BU. Als Dauerdiagnose kann man zudem nicht einmal auf Zeit spielen und einfach abwarten, bis der Abfragezeitraum der Versicherer - etwa bei Aktionen mit verkürzten Gesundheitsfragen - abgelaufen ist. Denn eine solche Dauerdiagnose endet nie. Also normalerweise. Denn diese endete recht einfach, weil die Kopfschmerzen der Patienten bereits lange vorüber waren, als diese Dauerdiagnosen noch in der Abrechnung auftauchten. Die Kundin hatte Jahre zuvor die Pille abgesetzt, die für den Kopfschmerz verantwortlich war. Weder beim Antrag noch im Leistungsfall kann ihr die Migräne damit Kopfzerbrechen bereiten. 

Immer wieeeder, immer wieeeder …

Fußballfans kennen den Singsang aus dem Stadion, wir kennen ihn aus den Arztakten. Vor allem, wenn es um Skoliose geht. Die wird schnell diagnostiziert, oft aber eben auch irrtümlich. Und das sieht dann so aus:
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Die Folgen sind für Sie gravierend, denn mit einer Skoliose müssen Sie mit einem Leistungsausschluss für die Wirbelsäule rechnen - im besten Fall. Im schlimmsten Fall werden Sie abgelehnt. Wir konnten für den Kunden hier eine Korrektur erreichen, denn die Skoliose war niemals festgestellt worden: Der Kunde hatte einfach Rückenschmerzen, weil er während der Bachelor-Phase tagelang gelernt und sich kaum bewegt hatte. As er mit Rückenschmerzen zum Arzt ging, gab es diese Wisch-Waschi-Diagnose und Ibuprofen.

Tatsache ist: Die 398 Euro, die Sie uns für das Gutachten zahlen, sind jeden Cent wert, weil Sie eine objektive und fachlich versierte Einschätzung bekommen, wie gut Sie mit Ihrem gesundheitlichen Status versicherbar sind.

Was muss ich machen, wenn ich ein solches Gutachten haben möchte?

Erst einmal müssen Sie sich bei uns melden. Wir haben Ihnen hier ja beschrieben, wie der Ablauf ist, wenn eine Gesundheitsprüfung gemacht wird. Sprechen Sie uns jetzt an, wenn Sie einen Termin für ein (natürliches kostenloses) Erstgespräch vereinbaren möchten.

Wir schließen einen Vertrag über das Honorar, Sie legen uns alle Unterlagen vor, die Sie haben:
  • Patientenquittung,
  • Arztberichte,
  • alle medizinischen Unterlagen,
  • Atteste und
  • Berichte.
Wir bereiten die Gesundheitshistorie auf und sprechen eine Empfehlung aus, wer für Ihren Schutz infrage kommt. Sie entscheiden, ob Sie dem Rat folgen und uns beauftragen, den Schutz für Sie fest zu machen - umfangreiche Analyse der passenden Tarife natürlich inklusive. Oder Sie entscheiden sich, in Eigenregie den Vertrag abzuschließen, weil Sie z. B. beim Vertreter um die Ecke den Vertrag abschließen wollen.

Es ist Ihre Entscheidung. Aber die beste Entscheidung ist es, unseren Leistungsschutz in Anspruch zu nehmen. 

21.02.2022

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Modell-Foto: colourbox.com