Hausratversicherung Informationen, Tipps und den günstigsten Anbieter vergleichen

Das Wichtigste zur Hausratversicherung auf einen Blick

  • Umfassender Schutz: Der Schutz erstreckt sich vor allem auf einen Schaden am Hausrat durch einen Einbruchsdiebstahl, durch Feuer, Hagel oder Wasser.
  • Hausrat komplett geschützt: Zum versicherten Hausrat zählen Einrichtungsgegenstände, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, außerdem Hausrat im Garten, im Carport oder einem Gartenschuppen.
  • Ausreichende Versicherungssumme: Der Hausrat muss so abgesichert sein, dass er bei einem Totalverlust mit der ausgezahlten Summe ersetzt werden kann.
  • Unterversicherungsverzicht: Mit einer ausreichenden Versicherungssumme von meist 600 bis 700 Euro pro Quadratmeter verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung, wenn der Hausrat mehr wert war als die Versicherungssumme.
  • Schutz bei grober Fahrlässigkeit: Der Hausratversicherer leistet auch dann, wenn ein Fehlverhalten Ihrerseits den Eintritt des Schadensfalles begünstigt oder ermöglicht hat.

Die richtige Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung ermitteln

Wenn Sie nach einem Schaden Ersatz vom Versicherer für Ihren zerstörten oder gestohlenen Hausrat bekommen, richtet sich die Höhe nach der Versicherungssumme. Die meisten Versicherer schlagen bei der Hausratversicherung pro Quadratmeter Wohnfläche eine Versicherungssumme von 650 bis 700 Euro vor.

Möglich ist es aber auch, den Wert des eigenen Hausrats selbst zu überschlagen und sich entsprechend zu versichern. Aber Vorsicht: In diesem Fall muss die Versicherungssumme der Hausratversicherung bei teuren Neuanschaffungen nach oben angehoben werden – sonst droht eine Unterversicherung. Es gibt mittlerweile Tarife mit einer unbegrenzten Deckung – der Hausrat ist dann ohne Summenbegrenzung versichert.  
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Die wichtigsten Leistungsmerkmale der Hausratversicherung

Bei den Hausratversicherungen gibt es leistungsstarke Premium- und preisgünstige Basis-Tarife. Wer welche Leistungen bietet, erfahren Sie hier.
  Premium-Tarife Basis-Tarife
Unbegrenzte Versicherungssumme
Glasversicherung möglich

Die Elementarschadenversicherung greift bei den Folgen von Naturereignissen wie Überschwemmungen oder Schneelast.

Elementarschadenabsicherung möglich

Wer einen Schaden am Hausrat mitverursacht, haftet ggf. grob fahrlässig. Auch solche Schäden sollten mitversichert sein.

Grobe Fahrlässigkeit mitversichert

tlw. Haftungssumme begrenzt

Der Versicherer verzichtet bei Wahl einer Versicherungssumme von 600 bis 700 Euro/ qm auf den Einwand der Unterversicherung im Schadensfall.

Unterversicherungsverzicht
Inhalt vom Home-Office mitversichert

Sie sind dann nicht verpflichtet, Gefahrerhöhungen wie z. B. eine Einrüstung des Hauses zu melden.

Verzicht auf Anzeige von Gefahrerhöhungen

Bei Wertsachen wie Schmuck, Kunst und Antiquitäten greift die Versicherung in der Regel bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme. Im Idealfall lässt sich diese Summe deutlich erhöhen.

Wertsachen unbegrenzt absichern

Das kann relevant sein, wenn zum Beispiel Gartenmöbel von der Terrasse gestohlen werden

Einfacher Diebstahl mitversichert
Fahrräder mitversichert

gegen Mehrbeitrag

gegen Mehrbeitrag

Hier ist auch der Hausrat im Auto gegen Diebstahl versichert

Diebstahl aus dem Kfz

Oft werden Wertsachen in der Wohnung durch Überspannungsschäden zerstört. Die sind zwar in den meisten Hausrattarifen abgedeckt – allerdings meist nicht ausreichend. Standardmäßig sind oft nur Schäden versichert, die im Stromnetz auftreten – das ist jedoch selten der Fall. Meist entstehen die Schäden bei Gewittern durch den Einschlag eines Blitzes – und dieser Fall sollte versichert sein und zwar mit einer möglichst hohen Versicherungssumme.

Überspannungsschäden

tlw. Haftungssumme begrenzt

Tipp: Auf Türsicherungen achten

Bei vielen Hausratversicherungen sehen die Versicherungsbedingungen vor, dass das Haustürschloss eine bestimmte Mindestsicherung nicht unterschreiten darf. In aller Regel muss der Schließzylinder bündig mit dem Türschild abschließen und darf nicht oder nur minimal vorstehen. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie diese Vorgaben auf jeden Fall einhalten. Tun Sie das nicht, muss die Hausratversicherung im Ernstfall nach einem Einbruchsdiebstahl den Schaden nicht voll oder vielleicht sogar gar nicht regulieren.
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Vorschäden: K.-O.-Kriterium für einen Wechsel der Hausratversicherung?

Gerade nach einem Schadensfall möchten viele ihre Hausratversicherung wechseln. Nicht selten, weil sie mit der Regulierungspraxis nicht einverstanden waren. Aber der gerade (nicht?) regulierte Schaden kann die Suche nach einer neuen Hausratversicherung schwierig machen. Denn die neue Versicherung fragt im Antrag nach Vorschäden. Wird die Frage mit "ja" beantwortet, wird beim Vorversicherer nachgefragt, wie es zu dem Schaden gekommen ist.

Im schlimmsten Fall können Vorschäden dazu führen, dass Anträge auf Abschluss einer Hausratversicherung nicht oder nur mit einem Risikozuschlag angenommen werden. Das soll im Umkehrschluss allerdings niemanden dazu verführen, Vorschäden nicht anzugeben. Denn eine solche Mauschelei im Versicherungsantrag führt in aller Regel dazu, dass die neue Hausratversicherung spätestens beim ersten Schaden den bestehenden Vertrag rückwirkend kündigt. Und das bedeutet: Sie stehen im Schadensfall ohne Hausratversicherung dar. 
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Die häufigsten Fragen zur Hausratversicherung

Welche Gegenstände zählen eigentlich zum Hausrat? +

Zum Hausrat zählen alle beweglichen Wertsachen und Gegenstände, die sich zu Hause befinden und die Ihrem privaten Gebrauch dienen, also Möbel, Küchengeräte, Waschmaschine, Kühlschrank, Staubsauber, Unterhaltungselektronik, Computer, Kleidungsstücke, Wäsche, Bücher, DVDs, die Spielsachen Ihrer Kinder, sogar Lebensmittel, Heizöl, Brennstoffe und in eingeschränktem Umfang auch Wertsachen wie Schmuck, Briefmarken, Münzen oder andere Kunstgegenstände. Den Verlust oder die Beschädigung von Hausrat – durch Einbruchsdiebstahl, Vandalismus, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel – ist durch die Hausratversicherung abgedeckt. Zum Schutzbereich der Versicherung gehören auch Keller, Balkon, Terrasse, Waschküche und Hobbyraum, sodass auch die meisten Ihrer Habseligkeiten, die dort lagern, im Schadensfall dem Schutz der Hausratversicherung unterfallen.

Zählen Fahrräder auch zum Hausrat? +

Ja, aber normalerweise nur dann, wenn sie sich zum Zeitpunkt eines Einbruchsdiebstahls direkt in der Wohnung, in einem verschlossenen Kellerraum oder in einer ordnungsgemäß verschlossenen Garage, also innerhalb des Schutzbereiches befinden. Will man sich auch außerhalb dieser Zone mittels der Hausratversicherung vor einem Fahrraddiebstahl schützen, dann muss man einen Zuschlag zahlen bzw. eine Zusatzversicherung abschließen, die allerdings meistens auch nur dann leistet, wenn das entwendete Fahrrad aus dem Hausrat durch ein Schloss gesichert und zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr entweder in Gebrauch war oder sich in einem abgeschlossenen Raum befand. Empfehlenswerte Anbieter und weitere Tipps rund um das Thema Fahrradversicherung hier

Gegen welche Gefahren bietet die Hausratversicherung Schutz? +

In der Regel springt die Hausratversicherung ein und kommt für einen Verlust bis zur Höhe der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme auf, wenn dieser durch
  • Einbruchsdiebstahl (Raub, Vandalismus),
  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion),
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden) oder
  • Hagel und Sturm entstanden ist.
Der Schutz der Versicherung kann auf
  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag,
  • Glasbruchschäden (an Fensterverglasungen und Mobiliarglas inklusive Glaskeramikkochflächen),
  • Fahrraddiebstahl und
  • Wasseraustritt (beispielsweise aus Wasserbetten oder Aquarien) erweitert werden.
Gegen Aufpreis sind auch sogenannte Elementarschäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben, Sturm, Lawinen und Vulkanausbrüche versicherbar, eine Option für alle, die in einem Gefahrengebiet (zum Beispiel am Fuße eines Gebirges oder in der Nähe eines Flussufers) wohnen.

Abgesehen davon, dass die Hausratversicherung für zerstörten oder abhanden gekommenen Hausrat finanziellen Ausgleich leistet, trägt die Versicherung übrigens auch die Kosten von Aufräumarbeiten, Hotelübernachtungen oder Bewachungs- und Schutzmaßnahmen, die anfallen, wenn Ihr Zuhause nach einem Unglück nicht mehr bewohnbar sein sollte. Oft nicht dem Schutz der Hausratversicherung unterfällt der einfache Diebstahl, wenn also ein Dieb durch die offene Terrassentür ins Haus kommt und dann einen Diebstahl begeht.

Welche Auswirkungen hat ein Wohnungswechsel auf den Versicherungsschutz? +

Lediglich dann, wenn sich die neue Wohnung außerhalb Deutschlands befindet, endet der Versicherungsvertrag beim Wohnungswechsel, ansonsten geht der Schutz automatisch auf Ihr neues Zuhause über und gilt für die Zeit des Umzugs sogar für beide Wohnungen. Melden Sie Ihrem Versicherer allerdings spätestens bei Beginn Ihres Umzugs den Wohnungswechsel, damit er den Versicherungsschutz rechtzeitig an die veränderten Bedingungen anpassen kann. Sollte sich bei dieser Anpassung ein höherer Versicherungsbeitrag ergeben, kommen Sie in den Genuss eines auf einen Monat befristeten außerordentlichen Kündigungsrechtes gegenüber den Versicherungen.

Zahlt meine Hausratversicherung, wenn etwas aus dem Bank-Tresor oder Bank-Schließfach gestohlen wurde? +

Nein, für den Diebstahl von Wertsachen aus einem Bank-Tresor oder Bank-Schließfach haftet allein die Bank, die sie schließlich in Gewahrsam genommen hat. Eine Zusatzdeckung bieten in diesem Fall dennoch einige Versicherer an, wohl deshalb, weil das Schadensrisiko ziemlich gering sein dürfte.

Zahlt meine Hausratversicherung die Hotelkosten, wenn meine Wohnung durch einen Schadensfall unbewohnbar geworden ist? +

Müssen Sie in ein Hotel ziehen, weil Sie aufgrund einer massiven Beschädigung nicht mehr zu Hause wohnen können, dann übernimmt Ihre Hausratversicherung maximal 100 Tage lang die entstehenden Unterbringungskosten, die allerdings 100 Euro pro Tag nicht überschreiten dürfen.

Kann ich Vandalismus bei einem Einbruchsdiebstahl versichern? +

Begnügen sich die Täter bei einem Einbruchsdiebstahl nicht damit, Hausrat aus Ihrer Wohnung zu entwenden, sondern richten darin auch noch schwere Verwüstungen an, dann bietet Ihre Hausratversicherung auch für den Fall des Vandalismus bei einem Einbruchsdiebstahl Versicherungsschutz.

Was sollte ich in einem Schadensfall tun? +

Lassen Sie auf jeden Fall den beschädigten Hausrat so unverändert wie möglich, damit sich die Versicherung davon einen unverfälschten Eindruck verschaffen kann. Und wenn dies unmöglich ist, dann sollten Sie den ursprünglichen Schadenszustand zumindest durch Foto- oder Videoaufnahmen dokumentieren und eine Schadensliste erstellen, bevor Sie eingreifen.

von Oliver Mest

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Modell-Foto: colourbox.com