Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Gefahren des Immobilieneigentums versichern

Wenn eine andere Person durch eine von Ihrer Immobilie oder Ihrem Grundstück ausgehende Gefahr verletzt wird oder einen Sachschaden erleidet, müssen Sie dafür einstehen. Eine Haftpflichtversicherung für Immobilienbesitzer übernimmt diese Schadensersatzpflichten.
Als Hausbesitzer haben Sie eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht – Sie tragen Sorge dafür, dass sich niemand auf oder an Ihrem Grundbesitz verletzt oder anderweitig zu Schaden kommt. Passiert das doch, steht die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Ihnen bei – die Leistungen:
  • Schadensersatz: Berechtigte Forderungen werden übernommen.
  • Rechtsschutz inbegriffen: Unberechtigte Forderungen werden abgewiesen – notfalls auch vor Gericht.
  • Hohe Versicherungssumme: Schutz besteht auch bei Schäden in Millionenhöhe.

Wann ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll?

Sie stehen als Immobilienbesitzer für die Sicherheit Ihrer Gebäude ein. Passiert dennoch ein Schaden, müssen Sie dafür aufkommen. Typische Beispiele: 

Schneeräumen vergessen: Sie haben vergessen, am Morgen den Gehweg vor Ihrem Haus von Schnee und Eis befreien zu lassen. Stürzt jemand deswegen und verletzt sich, müssen Sie für die Behandlungskosten sowie für Verdienstausfall und Schadensersatz aufkommen.

Laub nicht beseitigt: Sie haben das Laub auf der Zuwegung zu Ihrem Mehrfamilienhaus nicht beseitigt. Nach einem Regenschauer wird es rutschig, ein Mieter stürzt und bricht sich das Bein. Auch hier kommen Sie für den Schaden auf.

Baumschäden übersehen: Bei einem Unwetter stürzt ein großer Baum im Garten um und beschädigt ein Nachbargebäude schwer. Da Sie vergessen haben, den mittlerweile morschen Baum rechtzeitig beseitigen zu lassen, müssen Sie die Kosten für die Instandsetzung des Nachbargebäudes tragen.

Baumängel in der Immobilie nicht bemerkt: Ein Besucher einer Ihrer Mieter stützt sich auf das Treppengeländer, das defekt ist und nachgibt. Er stürzt die Treppe herunter und kann mehrere Wochen nicht arbeiten – Sie zahlen den Verdienstausfall.

In allen diesen Fällen springt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Sie ein! Schadensersatzansprüche werden geprüft: Sind sie berechtigt, wird an Ihrer Stelle finanzieller Ersatz geleistet. Unberechtigte Ansprüche werden in Ihrem Namen abgewiesen.

Worauf achten bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Bei der Entscheidung für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gibt es einiges zu bedenken:

Versicherungssumme: Die Versicherungssumme der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sollte für alle Bereiche mindestens fünf Millionen Euro ausmachen – auch für Vermögensschäden.

Abwasserschäden: Schäden durch private Abwässer sollten immer mitversichert sein.

Allmählichkeitsschäden: Auch Schäden, die sich erst allmählich zeigen (Wasser im Mauerwerk durch eine defekte Leitung), sollten mitversichert sein.

Bauvorhaben: Auch die gesetzliche Haftpflicht bei Bauvorhaben sollte möglichst umfassend mitversichert sein.

Häufige Fragen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Reicht die private Haftpflicht nicht? +

Wer in der selbst genutzten Immobilie wohnt, braucht sich um den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht keine Gedanken zu machen – wenn eine private Haftpflichtversicherung besteht. Denn die sichert bei selbst genutzten Immobilien auch das Immobilien- und Grundstücksrisiko ab. Aber schon mit der Vermietung einer Einliegerwohnung kann die private Haftpflicht eventuell nicht mehr reichen.

Denn die private Haftpflicht schützt Grundstückseigentümer, die ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzen – aber mit einem Untermieter in der Einliegerwohnung gibt es eben auch "fremde" Wohnzwecke, und die sind meist nicht abgesichert. In diesem Fall sollte auf jeden Fall eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Brauche ich auch eine Rechtsschutzversicherung? +

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erfüllt zwei Funktionen: Sie reguliert berechtigte Ansprüche, wenn es zu einem Schaden gekommen ist. Gleichzeitig wehrt sie aber auch unberechtigte Forderungen ab – und das notfalls sogar vor Gericht, wenn die Ansprüche gegen Sie bis dahin verfolgt werden. Um sich gegen unberechtigte Schadensersatzansprüche zur Wehr zu setzen, braucht es also keine separate Rechtsschutzversicherung, hier reicht die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Alle anderen Rechtsstreitigkeiten rund um die eigenen Immobilien – angefangen bei Abgaben bis hin zu Stress mit dem Mieter – sind aber über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Hier benötigen Sie eine spezielle Rechtsschutzversicherung.

Wann leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nicht? +

Es gibt zahlreiche Ausschlüsse bei einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Die wichtigsten sind sicherlich Ausschlüsse für Schäden,
  • die vorsätzlich herbeigeführt wurden.
  • die man selbst erlitten hat.
  • die aus der Nutzung von Fahrzeugen entstanden sind.
  • die von Familienangehörigen oder Lebenspartnern zu verantworten sind.
  • die an Objekten und Sachen entstehen, die vom Grundstückseigner angemietet oder ausgeliehen worden sind.
Die Ausschlüsse sind nicht bei jeder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gleich und lassen sich mit der Wahl der richtigen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auch vermeiden. Setzen Sie also auf eine kompetente Beratung bei der Wahl der passenden Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar? +

Bei einer vermieteten Immobilie ist das grundsätzlich zu bejahen. Die Kosten einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung stellen Werbungskosten dar, die – ähnlich wie andere Kosten – steuerlich geltend gemacht werden. Sie können die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zudem auch als Versicherungskosten – ähnlich den Kosten einer Wohngebäudeversicherung – auf Ihre Mieter umlegen.

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Modell-Foto: colourbox.com