Hundekrankenversicherung Verträge, Kosten, Leistungen im Überblick

Wenn der Hund krank wird, leiden Herrchen und Frauchen mit – auch dann, wenn es um das Bezahlen der Rechnungen geht. Eine Hundekrankenversicherung minimiert das Risiko für Sie als Hundehalter – angeboten wird sie als reine OP-Versicherung und als Vollkostenversicherung.
Wenn der Hund krank wird, leiden Herrchen, Frauchen und die ganze Familie mit – zumeist leidet aber auch der Geldbeutel, nämlich dann, wenn es darum geht, die angefallenen Rechnungen zu begleichen. Die Kosten für Behandlungen bis hin zu Operationen erreichen schnell vierstellige Beträge. Eine Hundekrankenversicherung reduziert das Kostenrisiko für Hundehalter. Zwei Varianten der Hundekrankenversicherung stehen umsichtigen Hundebesitzern zur Verfügung:
  • OP-Versicherung: Die Hundekrankenversicherung trägt die Kosten bei notwendigen Operationen.
     
  • Krankenvollversicherung: Die Hundekrankenversicherung trägt über die OP-Kosten hinaus alle Aufwendungen für notwendige Behandlungen.

Brauche ich wirklich eine Hundekrankenversicherung?

Die Frage nach dem Sinn und Unsinn einer Hundekrankenversicherung lässt sich mit Blick auf die möglichen Kosten schnell beantworten: ja!

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OP-Hundeversicherung: Schutz vor hohen Operationskosten

Eine Hundeversicherung mit Übernahme der Operationskosten (sogenannte OP-Versicherung) trägt die Kosten für den Aufenthalt in der Tierklinik – und zwar für
  • notwendige Operationen,
  • chirurgische Eingriffe,
  • Vor- und Nachuntersuchungen (zum Beispiel Röntgenaufnahmen).
  • Unterbringung zur Behandlung und Nachsorge.

Ihr Vorteil: Oft muss schnell entschieden werden, ob eine OP notwendig ist oder nicht – mit einer OP-Versicherung als Hundeversicherung müssen Sie nicht erst abwägen, ob die Behandlung aus finanziellen Gründen realisierbar ist oder nicht – das Leben und die Gesundheit Ihres Hundes steht im Vordergrund.
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Krankenvollversicherung für den Hund: Umfassender Schutz für Ihren Liebling

Eine Hundekrankenversicherung mit umfassendem Vollschutz erstattet über die Kosten für eine OP hinaus auch bis zu 100 Prozent der notwendigen Tierarztkosten für ambulante Behandlungen, unter anderem:
  • Arzneimittel
  • Diagnostik wie zum Beispiel Röntgen, EKG, CT
  • Physikalische Therapie
  • Homöopathische Behandlungen bei einigen Tarifen
  • Vorsorge (beispielsweise Wurmkuren, Impfungen oder Gesundheitscheck)
  • Tierarzthonorar bei freier Tierarztwahl
Tipp: Übernommen werden von guten Hundekrankenversicherungen in der Regel auch höhere Tierarzthonorare bis zum Dreifachen der Gebührenordnung – das kann vor allem bei komplizierten Eingriffen wichtig sein! Es werden jedoch von der Kundekrankenversicherung nur die Kosten übernommen, die medizinisch notwendig sind. Damit werden nicht erstattet:
  • Pflegezubehör wie Fellkämme oder Hundeshampoo
  • Kosten für Bescheinigungen, die etwa für Listenhunde fällig werden können
  • Aufwendungen für die Kastration beim Hund - einige Tarife der Hundeversicherung bezuschussen die Kastration sogar!
  • Diätfutter und Bedarfsgegenstände wie etwa Leinen
  Vollkosten-Tarife OP-Tarife

Höhe der von der Krankenversicherung getragenen Kosten OP-

Jahreslimit
unbegrenzt bis zu 3.000 Euro
Ambulante Behandlungen

meist limitiert auf 1.000 bis 4.000 Euro

Operationen bei Krankheit
Operationen bei Unfall
Nachbehandlung stationär
Röntgenaufnahmen

im Rahmen einer OP

Medikamente

im Rahmen einer OP

Alternative Behandlungen

im Rahmen einer OP

Vorsorgeuntersuchungen
Freie Tierarztwahl
Schutz im Ausland bis zu 12 Monate 2 bis 6 Monate

Darauf müssen Sie achten bei der Hundekrankenversicherung

Eine Hundekrankenversicherung steht auch bei hohen Behandlungskosten an der Seite der Hundehalter und erstattet die vertraglich vereinbarten Krankheitskosten – aber die Kostenübernahme wird begrenzt von einigen vertraglichen Regelungen, die Sie kennen sollten:
  • 1. Höchstgrenzen
  • 2. Wartezeiten
  • 3. Selbstbeteiligungen

Fast alle Hundekrankenversicherungen sehen eine Höchstgrenze von Erstattungen pro Jahr vor – zum einen in der Regel für einzelne Eingriffe, zum anderen für die Gesamtsumme aller Erstattungen im Jahr.

Die Hundekrankenversicherung leistet nur dann, wenn die vorgeschriebene Wartezeit seit Vertragsbeginn erfüllt wurde – meist müssen Sie nach Vertragsabschluss drei Monate warten, bis die Hundekrankenversicherung leistet.

Viele Hundekrankenversicherungen sehen neben den Höchstgrenzen noch eine Selbstbeteiligung vor – bei jeder Inanspruchnahme der Versicherung muss dann ein prozentualer oder in Euro bemessener Anteil selbst gezahlt werden.

Wie wird der Beitrag der Hundekrankenversicherung berechnet?

Der Beitrag für die Hundekrankenversicherung bemisst sich nach verschiedenen Faktoren – entscheidend sind:
  • Alter des Hundes
  • Rasse
  • Schulterhöhe
  • Kennzeichnung (Chip, Tätowierung)

Hundekrankenversicherung: Was tun im Leistungsfall?

Wenn der eigene Hund krank wird, hat die Behandlung oberste Priorität – aber der Tierarzt wird schnell seine Rechnung stellen oder sogar in der Praxis vor Ort die fälligen Behandlungskosten haben wollen. Gut also zu wissen, wie Sie sich im Leistungsfall verhalten sollten, um Ihrerseits die ausgelegten Kosten schnell von der Hundekrankenversicherung erstattet zu bekommen.
  1. Rechnung ausstellen lassen mit der detaillierten Leistungsbescheibung nach GOT (Gebührenordnung der Tierärzte).
     
  2. Rechnung mit kurzer Beschreibung der Krankheit bzw. der Behandlung und des Eingriffes bei der Hundekrankenversicherung einreichen.
     
  3. Nach der Prüfung wird der zu erstattende Betrag von der Hundekrankenversicherung an Sie ausgezahlt.
     
  4. Alternativ besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass der Tierarzt die Rechnung direkt an die Hundekrankenversicherung weiterleitet und Sie lediglich Ihren Selbstbehalt zahlen. Die meisten Tierärzte lehnen das jedoch ab, weil es für sie zusätzliche Verwaltungsarbeit bedeutet und sie im ungünstigsten Fall ihrem Geld hinterherlaufen müssen.
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Die häufigsten Fragen zur Hundekrankenversicherung

Kann ich für meinen Hund eine Hundekrankenversicherung trotz einer bestehenden Vorerkrankung abschließen? +

Der Gesundheitszustand des Hundes wird im Einzelfall geprüft – die Hundekrankenversicherung wägt dann ab, ob und zu welchen Konditionen sie Ihren Hund versichert. Bei einer OP-Versicherung sind die Annahmekriterien weniger streng als bei einer Vollkostenversicherung, denn bei der OP-Versicherung spielen viele Vorerkrankungen gar keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Es ist durchaus auch möglich, dass die Hundekrankenversicherung zwar Versicherungsschutz anbietet, dieser aber mit einem Risikozuschlag oder mit einem Leistungsausschluss versehen wird.

Wann beginnt der Versicherungsschutz der Hundekrankenversicherung? +

Ihr Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Antragseingang bei der Versicherung – meist muss auch der Erstbetrag bezahlt sein. Außerdem denken Sie daran, dass in der Wartezeit keine Leistungen übernommen werden.

Spielt meine Bonität bei der Beantragung der Hundekrankenversicherung eine Rolle? +

Ja, in aller Regel wird eine Schufa-Auskunft des Antragstellers eingeholt, und es kann vorkommen, dass bei negativer Auskunft der Versicherungsschutz nicht gewährt wird. Sie können natürlich den Versicherungsschutz dann von einer anderen Person mit besserer Bonität beantragen lassen, oder Sie bieten an, den ersten Jahresbeitrag vorab zu überweisen. In der Regel kann dann ab dem zweiten Jahr wieder unterjährig bezahlt werden.

Welche Vertragslaufzeiten sind bei der Hundekrankenversicherung möglich? +

Eine Hundekrankenversicherung kann je nach Gesellschaft für die Dauer von einem Jahr, drei, fünf oder auch zehn Jahren abgeschlossen werden. Bei längerer Laufzeit erhalten Sie in aller Regel Nachlässe für die Hundekrankenversicherung.

Was passiert nach Ablauf der Vertragslaufzeit mit der Hundekrankenversicherung? +

Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr.

Kann ich die Hundekrankenversicherung vorab kündigen? +

In der Regel nicht, der Vertrag muss erfüllt werden. Etwas anderes gilt, wenn der Hund während der Vertragslaufzeit verstirbt – in diesem Fall wird die Hundekrankenversicherung aufgehoben, und der zu viel gezahlte Beitrag wird erstattet. Und auch, wenn Sie Ihren Hund – zum Beispiel wegen der Allergie eines Haushaltsmitgliedes – abgeben müssen, werden zu viel gezahlte Beiträge nach der Aufhebung des Vertrages erstattet.

Was passiert, wenn der Beitrag steigt – kann die Hundekrankenversicherung dann kündigen? +

Ja, wenn die Erhöhung sich nicht in vergleichbar steigenden Leistungen widerspiegelt, berechtigt sie zur Kündigung.

Was bedeuten die verschiedenen Sätze in der GOT? +

Wie auch bei privaten, "menschlichen" Arztrechnungen sieht die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vor, dass die Tierärzte bei höherem Aufwand einen erhöhten Satz in Rechnung stellen dürfen – Ihre Hundekrankenversicherung sollte zumindest den doppelten Satz nach GOT erstatten.

Wie wichtig sind die Fragen zum Gesundheitszustand des Hundes bei Vertragsabschluss? +

Sie sind besonders wichtig, weil sie dem Versicherer dazu dienen, das Risiko einer Absicherung einzuschätzen. Wird ein versichertes Risiko von Ihnen nicht angegeben, kann der Versicherer den Beitrag der Hundekrankenversicherung nicht korrekt kalkulieren – in der Folge wird er bei einer Erkrankung nicht leisten und kann die Hundekrankenversicherung sogar kündigen.

Kann ich eine bestehende Hundekrankenversicherung auf einen anderen Hund übertragen? +

Dieser Wunsch wird häufig geäußert, wenn der Hund verstirbt und ein neuer angeschafft wird. Allerdings sind auch beim neuen Hund Gesundheitsfragen zu beantworten, und die Wartezeit beginnt erneut zu laufen, sodass ein neuer Vertrag abzuschließen ist.

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Modell-Foto: colourbox.com