FAQ Berufsunfähigkeitsversicherung Information 50 Prozent Berufsunfähigkeit: Wann bin ich denn eigentlich berufsunfähig?

Die am häufigsten vorkommende Regelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung sieht eine volle Rentenzahlung ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vor. In diesem Fall erhalten Sie die vereinbarte Rente und müssen in aller Regel auch keine Beiträge mehr für die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen, wenn Sie krankheitsbedingt Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben können.

Streitpunkt in der Praxis

In der Praxis kann es um die Frage, ob die 50 Prozent erreicht sind, durchaus Streit geben: Jede dritte Ablehnung hat nach der Statistik des Analysehauses Morgen und Morgen seinen Grund darin, dass die 50 Prozent nicht erreicht werden und damit keine Rente gezahlt wird. Der Punkt scheint also wichtig zu sein und lohnt einen genaueren Blick.

Zeitliche und qualitative Komponente

Natürlich spielt die zeitliche Komponente eine Rolle: Wer früher acht Stunden am Tag am Schreibtisch gearbeitet hat und jetzt zum Beispiel krankheitsbedingt nur maximal zwei Stunden arbeiten könnte, der dürfte die 50-Prozent-Hürde wohl locker nehmen. Aber heißt das im Umkehrschluss, dass derjenige, der noch sechs Stunden arbeiten könnte, nicht berufsunfähig ist? Ganz so einfach lässt sich Berufsunfähigkeit nicht definieren.

Denn neben der zeitlichen Komponente spielt auch die Art der Tätigkeit bis ins Detail eine wichtige Rolle: Zwar mag der Büroarbeiter noch sechs Stunden am Schreibtisch sitzen können, wenn er aber krankheitsbedingt keine Konzentration mehr aufbringen kann, um seine buchhalterische Arbeit zu machen, dann kann er durchaus berufsunfähig sein. Es ist also eine Summe von einzelnen Faktoren, die über die Berufsunfähigkeit und den Grad der Berufsunfähigkeit entscheidet.

Berufsunfähigkeit dokumentieren

Im Leistungsfall ist es wichtig, dass Sie herausstellen, wie genau Ihre Tätigkeit qualitativ aussah, bevor Sie berufsunfähig geworden sind. Je detaillierter Sie darlegen, was Ihre Tätigkeit ausgemacht hat und warum Ihre Krankheit es jetzt nicht mehr zulässt, den früheren Job zu erledigen, umso größer sind Ihre Chancen. Sprechen Sie uns im Leistungsfall direkt an, wir stehen Ihnen mit unseren Experten zur Seite.

Mehr als 50 Prozent berufsunfähig und trotzdem keine Leistung?

Das kann passieren, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, die eine Verweisung vorsieht, die greift. Unterschieden wird zwischen der abstrakten und der konkreten Verweisung. Eine konkrete Verweisung erfolgt, wenn Sie berufsunfähig in Ihrem früheren Job sind, tatsächlich aber einen neuen Job ausüben, der nach Gehalt und sozialer Stellung mit dem früheren vergleichbar ist und unter anderem ein ähnliches Gehalt bietet. Eine abstrakte Verweisung dagegen ermöglicht es, Sie auf eine Tätigkeit zu verweisen, die nichts mit Ihrem früheren Job zu tun hat - und im Übrigen ganz unabhängig davon, ob Sie eine solche Tätigkeit ausüben wollen. Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einer abstrakten Verweisung bei der Erstprüfung Ihres Anspruches bieten wir nicht mehr an, der Schutz wird dadurch extrem entwertet. Eine konkrete Verweisung lässt sich kaum umgehen - hier geht es mehr darum, für Sie einen Vertrag zu gestalten, der eine möglichst günstige Verweisungsregelung vorsieht.

16.02.2020

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Modell-Foto: colourbox.com