FAQ Berufsunfähigkeitsversicherung Entscheidung Steuer und Invaliditätsschutz: Was muss ich wissen?

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar? Müssen Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich in der Steuererklärung angegeben werden? Das sind zwei von vielen Fragen, die beim Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuer immer wieder auftauchen.

Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen

Steuerrechtlich ist es vorgesehen, die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung geltend zu machen, denn es gibt einen Sonderausgabenabzug für "andere Versicherungen", zu denen auch die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt. Dabei sind die Beiträge sowohl absetzbar für
  • selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen als auch für
  • Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen, sogenannte BUZ, die meist zusammen mit einer Risikolebensversicherung abgeschlossen werden.
Der Haken an der Sache: Die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn die Beiträge für Ihre Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung unter 1.900 Euro (Angestellte) bzw. 2.800 Euro (Selbstständige) liegen – können Sie höhere Beitrage für die Krankenversicherung steuerlich absetzen, wirken sich die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung nicht mehr aus.

Und die Grenzen sind schnell erreicht: Sind Sie unverheiratet und arbeiten angestellt, erreichen Sie den von der Steuer abzugsfähigen Höchstbetrag von 1.900 Euro bereits ab einem Jahresgehalt von rund 20.700 Euro allein mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen – die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung fallen dann unter den Tisch. Bei einem verheirateten Alleinverdiener liegt die Grenze bei 41.400 Euro.

Höchstbetrag verfassungsgemäß?

Die eingeschränkte Absetzbarkeit sonstiger Versicherungsbeiträge wurde in der Vergangenheit oft kritisiert und auch rechtlich einer Prüfung unterzogen: Denn schon ein geringes Einkommen mit einem entsprechenden GKV-Beitrag reicht aus, damit keine Versicherungsbeiträge mehr über die Kosten der Krankenversicherung hinaus steuerlich absetzbar sind. Der Bundesfinanzhof aber hat entschieden: Die Absetzbarkeit weiterer Versicherungsbeiträge wird nicht vom Gebot der Steuerfreiheit des Existenzminimums umfasst, denn Versicherungen wie eine Berufsunfähigkeits-Police gehören nicht zum Existenzminimum. (BFH-Urteil vom 18.11.2009, X R 6/08). Verfassungsrechtlich sei es nach Meinung der Bundesrichter nicht geboten, freiwillige Beiträge zu privaten Unfall- und Haftpflichtversicherungen, Kapitallebensversicherungen, Risikolebensversicherungen, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen steuermindernd als Sonderausgaben zu berücksichtigen. 

Spezialfall Basisabsicherung: Mehr Spielraum für Steuervorteile bei der BUZ 

Während die Beiträge separat abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherungen steuerlich nur als "Andere Versicherungen" absetzbar sind und meist keine Steuervorteile bringen, ist der mit einer Rürup-Rente verbundene Schutz gegen Berufsunfähigkeit im Rahmen der "Altersvorsorgeaufwendungen" steuerlich absetzbar – und das bei steuerlich alleine Veranlagten bis zu 25.046 Euro, wenn Sie steuerlich alleine veranlagt werden, bei zusammen Veranlagten bis zu 50.092 Euro Euro im Jahr. 

Damit die Kosten für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung im Rahmen der Rürup-Rente steuerlich absetzbar sind, dürfen Zusatzabsicherungen wie der Schutz gegen Berufsunfähigkeit nicht mehr als 50 Prozent der Beiträge in Anspruch nehmen. Ganz wichtig: Abgestellt wird bei der Betrachtung immer auf den Netto-Betrag, den Sie tatsächlich zahlen, nachdem die erwirtschafteten Überschüsse abgezogen worden sind. Nicht relevant ist der meist deutlich höhere Bruttobeitrag!
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Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung: Als Direktversicherung mit Steuervorteil abschließen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich häufig auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge über eine Direktversicherung oder über einen anderen Durchführunsgweg abschließen. Ihr Vorteil: Sie sparen direkt Steuern. Die Beiträge im Rahmen der Direktversicherung können bis zu einer Höhe von 6.624 Euro (Wert 2020) steuer- und bis 3.312 Euro sozialabgabenfrei aus dem Bruttogehalt geleistet werden. 

Berufsunfähigkeitsrente versteuern: Zusätzliche Belastung einplanen

Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind grundsätzlich zu versteuern. Die Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird bei der Berechnung der Steuer als sogenannte abgekürzte Leibrente bewertet. Besteuert werden die Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung damit in der Steuererklärung mit dem besonderen Ertragsanteil. Dessen Höhe richtet sich – anders als bei Altersrenten – nicht nach dem Alter bei Rentenbeginn, sondern nach der Dauer der Rentenzahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei gilt: Je kürzer die Laufzeit der Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist, desto niedriger ist der Ertragsanteil, auf den die Steuer fällig wird. Daraus ergeben sich unterschiedliche Ertragsanteile, mit denen die Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung der Steuer unterworfen werden.
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Ein Beispiel: Läuft die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zum Beispiel zehn Jahre, liegt der Ertragsanteil für die Steuererklärung bei zwölf Prozent. Läuft die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen 20 Jahre, liegt der Ertragsanteil, auf den Steuer erhoben wird, bei 21 Prozent. Auf 1.000 Euro Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssten Sie in diesem Beispiel also 210 Euro Einkommensteuer zahlen – selbst bei einem hohen Steuersatz von 30 Prozent wären also nur 63 Euro Einkommensteuer fällig.

Anders sieht es übrigens aus, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Rürup-Modell oder einer Direktversicherung koppeln: In diesem Fall ist die BU-Rente mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Gerade bei Ehegatten mit einer gemeinsamen Veranlagung kann dann der Steueranteil durchaus in einem Bereich von 30 Prozent und mehr liegen – in diesem Fall ist eine Berufsunfähigkeitsrente günstiger, die nur mit dem Ertragsanteil versteuert wird.
 

Berufsunfähigkeitsversicherung Steuererklärung

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich ein Thema ist, stellt sich die Frage, wo die Angaben in der Steuererklärung zur BU zu machen sind. Das hängt davon ab, ob es darum geht, die Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen zu können oder die Berufsunfähigkeitsrente versteuern zu müssen.

Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen 

Wenn Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen wollen, tragen Sie den gezahlten Beitrag in der Anlage Vorsorgeaufwand in Spalte 48 ein. 

Berufsunfähigkeitsrente versteuern 

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente versteuern müssen, brauchen Sie dafür das Formular R – dort werden die Berufsunfähigkeitsrenten ab Zeile 14 steuerlich erfasst. 

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Modell-Foto: colourbox.com