Diabetes Berufsunfähigkeitsversicherung rechtzeitig abschließen

Diabetes zählt sicherlich zu den am weitesten verbreiteten Krankheiten in Deutschland – bis zu sieben Millionen Menschen sind betroffen, zunehmend auch jüngere. Gravierend sind dabei vor allem die zahlreichen Folgeerkrankungen, die zu schweren Einschränkungen im Privatleben und im Job führen können.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Diabetes: Schutz nur eingeschränkt zu bekommen

Eine festgestellte Diabetes zählt zu den Erkrankungen, die die Suche nach einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich erschweren, aber eben nicht ganz unmöglich machen. Einige Gesellschaften werden Antragssteller mit Diabetes in bestimmten Konstellationen ablehnen, aber es gibt je nach individuellem Befund durchaus die Möglichkeit, Versicherungsschutz zu bekommen. Wir stellen mit Ihnen gemeinsam bei allen relevanten Berufsunfähigkeitsversicherungen eine Voranfrage - so erfahren Sie, wer Sie zu welchen Konditionen absichern würde. Je nach Schwere der Erkrankung, dem Alter des Antragsstellers, der Zeit, die seit der ersten Diagnose verstrichen ist und weiteren Krankheiten kann Schutz mit einem Risikozuschlag durchaus möglich sein. Die Alte Leipziger zum Beispiel sieht in ihren Annahmerichtlinien folgendes vor:

Die bei Diabetes mellitus besonders kritischen beruflichen Tätigkeiten, zum Beispiel mit Personenbeförderung, Absturzgefahr, Gefahrguttransport etc., können generell nicht versichert werden. Bei weniger risikoreichen Berufen sind grundsätzlich ein Arztbericht mit Laborbefund und das Ergebnis einer Augenhintergrund-Messung notwendig, um zu prüfen, ob der Antragsteller überhaupt versichert werden kann.

Bei den grundsätzlich versicherbaren Berufen gilt dann: 
  • Wenn Versicherbarkeit gegeben ist, ist in der Regel ein Zuschlag von 100 % notwendig.
  • Diabetes ist nur max. 30 Jahre nach erstmaligem Auftreten versicherbar. Heißt: Leidet der Antragsteller bereits seit 10 Jahren an Diabetes, kann er sich nur noch 20 Jahre für den Fall der BU absichern
  • Leidet der Antragsteller zusätzlich an Übergewicht, Bluthochdruck und / oder erhöhtem Cholesterinspiegel, kann kein Versicherungsschutz geboten werden.  
Auch bei anderen Versicherungsgesellschaften gibt es durchaus Optionen, mit einer Diabetes Schutz im Rahmen strenger Annahmerichtlinien zu bekommen. 

BU Schutz bei Diabetes – wann ist es möglich?

Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer diagnostizierten Diabetes zu bekommen, müssen bestimtme Vorgaben erfüllt sein - dazu gehört:
  • Erkrankung an Typ1-Diabetes
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt
  • Sie sind berufstätig und nicht mehr in Ausbildung
  • Ihr Diabetes ist aktuell gut eingestellt (HbA1C-Wert zwischen 4,5 und 7,5%)
  • Es wurden noch keien Folgeerkrankungen festgestellt. 
Wenn diese Vorgaben erfüllt sind, können wir gemeinsam mit Ihnen eine Prüfung zur Versicherbarkeit im Rahmen einer Voranfrage durchführen.

Diabetes - Millionen sind betroffen!

Diabetes wird im Volksmund als Zuckerkrankheit bezeichnet. Es gilt, die sogenannte Diabetes Typ 1 von der Diabetes Typ 2 zu unterschieden.

Typ 1
Hier führt der Verlust der sogenannten Betazellen zu einem Mangel an Insulin. Grund dafür ist, dass der Körper sich gegen sich selbst richtet und die Insulin produzierenden Zellen der Bauchspeicheldrüse zerstört. Damit bleibt die Insulinproduktion aus. An dieser Krankheit sind in Deutschland bis zu 400.000 Menschen erkrankt – meist schon seit dem Kindesalter.

Typ 2
An dieser Form der Diabetes sind mehr als sechs Millionen Menschen erkrankt. Es handelt sich um eine chronische Stoffwechselkrankheit, die einen erhöhten Blutzuckerspiegel zur Folge hat. Der Körper kann das gebildete Insulin nicht verarbeiten. Betroffen sind eher ältere Menschen, es leiden aber zunehmend auch jüngere Menschen daran.

Dazu kommen spezielle Formen der Diabetes: Am bekanntesten sind sicherlich die Schwangerschafts-Diabetes und eine Diabetes, die durch Gabe von Medikamenten wie zum Beispiel Kortison ausgelöst wurde.
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Diabetes: Folgeerkrankungen auf einen Blick

Augen

Eine Diabetes kann die Netzhaut und die kleinen Arterien in den Augen schädigen – Folgen können Sehbeschwerden bis hin zu einer vollständigen Erblindung sein.

Herz

Diabetiker leiden überdurchschnittlich häufig an Erkrankungen der Herzkranzgefäße – in der Folge kann es zu Herzinfarkten kommen, die dann gemeinsam den Abschluss einer BU-Versicherung fast unmöglich machen. Gleichzeitig führt eine Diabetes insgesamt zu einer vermehrten Anzahl an Durchblutungsstörungen bis hin zum Verschluss der Schlagader.

Nervenschäden

Auch Nervenschäden zählen zu den relevanten Komplikationen bei einer Diabetes. Die sogenannte Neuropathie führt zu weitreichenden Komplikationen, unter anderem zu
  • brennenden, bohrenden Schmerzen
  • Kribbeln, Ameisenlaufen, Pelzigkeitsgefühl
  • Taubheitsgefühl
  • verringerte Empfindlichkeit für Temperaturen oder Schmerzen.
Vor allem an den Füßen äußern sich schlimme Beschwerden, der sog. „Diabetes-Fuß“. Durch die Nervenschäden nehmen die Betroffenen Schmerzen an den Füßen nicht mehr wahr – die Folge sind Fehlhaltungen mit Schwielenbildung, die dann bei Aufplatzen zu offenen Wunden und Infektionen führen kann.

Nieren

Eine Diabetes gilt als Auslöser für eine sogenannte Mikroangiopathie, eine Schädigung kleiner Blutgefäße, die in der Folge zu einer Nierenschädigung führen. Folge davon ist vor allem ein Anstieg des Blutdrucks, der zu schweren Herz-Kreislauf-Komplikationen bis hin zum Herzinfarkt führen kann.

Zähne

Auch die Zähne können von einer Diabetes betroffen sein – der Abwehrmechnismus ist geschädigt, Keime führen zu Entzündungen, gegen die der Körper nicht mehr ausreichend vorgehen kann. In der Folge kann es zu deutlichem Zahnverlust kommen!

Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn Diabetes festgestellt wird? 

Wenn Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben und Diabetes bei Ihnen diagnostiziert wird, dann sind Sie gut geschützt, Die Diagnose Diabetes an sich löst noch keine Berufsunfähigkeit aus, die zu einem Leistungsanspruch führt. Wenn aber die Diabetes und vor allem mögliche Folgeerkrankungen Sie so stark einschränken, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben können, dann sind Sie nach den meisten Bedingungswerken der Berufsunfähigkeitsversicherung berufsunfähig und erhalten die versicherte Leistung. 

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Modell-Foto: colourbox.com