Existenzgründer Richtigen Versicherungsschutz finden

Existenzgründer haben vieles im Kopf, wenn sie in der Gründungsphase stecken – der richtige (und wichtige) Versicherungsschutz gehört nicht dazu. Wie der optimale Schutz sich zusammensetzt, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

1. Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht tritt immer dann ein, wenn ein gegründetes Unternehmen sich mit einem Vermögensschaden konfrontiert sieht, den ein Kunde erlitten haben will. Das kann z. B. der Fall sein, wenn eine IT-Beratung einen Fehler in der Datenbank des Kunden übersieht und der durch den Datenverlust einen finanziellen Schaden erleidet. In manchen freien Berufen ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sogar vorgeschrieben, wie bei Rechtsanwälten, Ärzten, Notaren, Heilpraktikern, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Für andere Existenzgründer ist sie nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber durchaus sinnvoll, wie das Beispiel oben zeigt.

2. Versicherung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit

Auch Existenzgründer können so krank werden, dass sie ihren Aufgaben – vielleicht sogar auf Dauer – nicht mehr nachkommen können – man denke nur an den Stress und die immense Arbeitsbelastung in den ersten Jahren nach der Existenzgründung . Deswegen ist für sie auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, die bei einem gesundheitsbedingten Aus im eigenen Unternehmen eine Berufsunfähigkeitsrente zahlt.

Als selbstständiger Gründer ist es wichtig, die Klausel zur Umorganisation des Betriebes achten: Diese Klausel sieht vor, dass die vereinbarte Rente nicht gezahlt wird, wenn das gegründete Unternehmen so umorganisiert werden kann, dass trotz der Erkrankung für den Versicherten weiterhin die Möglichkeit einer Tätigkeit im eigenen Unternehmen bleibt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte zumindest dann auf diese Klausel verzichten, wenn durch eine Umorganisation das Einkommen um mehr als 20 Prozent sinken würde. Manche Anbieter verzichten in bestimmten Branchen, bei Akademikern oder kleinen Betrieben allgemein auf diese Klausel. Wichtig ist gerade an diesem Punkt ein umfassender Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einer professionellen Beratung für die Gründer.
 

Tipp: Krankentagegeld absichern nicht vergessen 

Entscheidend ist bei Existenzgründern auch das Krankentagegeld – hier müssen vor allem privatversicherte Gründer selbst aktiv werden, denn sie erhalten keine staatlichen Leistungen. gesetzlich Versicherte erhalten nach Ablauf der Lohnfortzahlung ja maximal den Höchstbetrag, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt. Er liegt 2017 bei 101,50 Euro pro Tag: Damit werden nach Abzug der Sozialabgaben maximal rund 2.600 Euro gezahlt. Die Differenz zu den meist deutlich höheren Entnahmen bzw. der volle Betrag bei PKV-Mitgliedern muss privat mit einer Krankentagegeldversicherung abgedeckt werden.

3. Krankenversicherung

Natürlich brauchen Gründer einen Krankenversicherungsschutz – zur Wahl steht die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Kasse oder der Wechsel in die PKV. Die Entscheidung schlägt leicht zur PKV aus, wobei sie nicht immer die beste Wahl sein muss. Die Nachteile der privaten Absicherung:

Keine Familienversicherung

Das System der privaten Krankenversicherung kennt keine Familienversicherung - damit muss jedes Familienmitglied einzeln versichert werden – gerade wenn Kinder auf die Welt kommen, steigen die Beiträge deutlich an.

Mit Vorerkrankungen weniger Chancen

Wer an chronischen Krankheiten laboriert oder eine dickere Krankenakte mitbringt, kann den Wechsel in die private Vollversicherung meist vergessen. Denn jede Vorerkrankung kann bei einem Antrag für den Wechsel in die private Krankenversicherung zu einer Ablehnung oder zu hohen Risikozuschlägen führen, die die PKV unattraktiv machen. Und auch, wenn die Gesundheitsfragen bei der privaten Absicherung gar nicht immer unbedingt das Problem sein müssen: Die GKV hingegen darf Antragsteller nicht aus gesundheitlichen Gründen ablehnen!

Steigende Beiträge im Alter

Eingewandt wird gegen die PKV für Existenzgründer oft auch, dass die Beiträge im Alter deutlich steigen und oft unbezahlbar werden. Es gibt durchaus berechtigten Anlass zu der Befürchtung, dass die Beiträge tatsächlich im Alter anziehen – aber zum einen besteht dann die Möglichkeit, in einen günstigeren Tarif zu wechseln, zum anderen ist – wenn auch im engen Rahmen – die Rückkehr in die GKV möglich und zulässig und natürlich steigen die Beiträge auch bei den gesetzlichen Kassen, vor allem durch Zusatzbeiträge und steigende Bemessungsgrundlagen, die vor allem gutverdienende Gründer treffen.

Auf der anderen Seite bietet die PKV natürlich bei meist deutlich geringeren Beiträgen das attraktivere Leistungsspektrum: Tatsächlich ist der Wechsel in die PKV als leistungsstärkere Gesundheitsversorgung durchaus überlegenswert.

4. Absicherung von Geschäftspartnern

Gerade Existenzgründer mit Gründungs-Partnern gehen mit einer gemeinsamen beruflichen Existenz ein hohes Risiko ein – auch finanziell. Und auch der Verlust von leitenden Angestellten kann ein Unternehmen hart treffen – die Kosten für die Suche nach einem Nachfolger sind exorbitant, wenn ein Headhunter eingeschaltet werden muss. Und ist der Verlust einer Führungskraft zu beklagen, kann das auch Auswirkungen auf das Geschäft haben, wenn persönlich gebundene Kunden ihr Engagement überdenken. Alles in allem gute Gründe, auf das Leben der Gründer wechselseitig eine Risikolebensversicherung abzuschließen, um möglichen finanziellen Bedarf zu decken. Damit kann der Todesfall eines der Gründer nicht dazu führen, dass das gesamte Vorhaben finanziell aus der Bahn gerät.

5. Altersvorsorge

Existenzgründer mit einer Geschäftsführer-Tätigkeit im eigenen Unternehmen können sich selbst durchaus attraktive Versorgungspakete für das Alter schnüren. Die Vorteile für die Gründer: Über die betriebliche Altersvorsorge - meist in Form von Pensionszusage, die Unterstützungskasse oder Direktversicherung – ist eine unternehmensfinanzierte Altersversorgung möglich, die das Unternehmen als Betriebsausgabe absetzen kann. Das Plus für Gründer: Ihre Altersversorgung ist nicht alleine an den Bestand und wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens genknüpft – in der Regel werden die Ansprüche ausgelagert und rückversichert.

Die Finanzämter sehen solche Versorgungsmodell natürlich kritisch und haben hohe Hürden aufgestellt:
  • Gesellschafterbeschluss erforderlich: Sowohl für die Einrichtung der Versorgungszusage wie auch für den Insolvenzschutz ist ein Gesellschafterbeschluss erforderlich.
  • Erdienbarkeitsfrist beachten: Zwischen dem Zeitpunkt der Zusageerteilung und dem Beginn der Auszahlung von Versorgungsleistungen müssen mindestens 10 Jahre liegen. Außerdem kann eine Probezeit erforderlich sein, bis eine Versorgungszusage überhaupt eingerichtet werden kann.
  • Angemessenheit berücksichtigen: Insgesamt müssen die Versorgungsansprüche angemessen sein und dürfen inklusive möglicher Ansprüche aus der gesetzlichen Rente nicht mehr als 75 Prozent des letzten tatsächlichen Bruttogehalts betragen.

6. Inhaltsversicherung

Auch die Büroausstattung oder das technische Equipment von Existenzgründern kann durchaus einen beachtlichen Wert erreichen – entsprechend sollte der Geschäftsinhalt mit einer entsprechenden Inhaltsversicherung abgesichert werden. Für einzelne Branchen gibt es spezielle Deckungskonzepte, die wir Ihnen als Gründer gerne vorstellen! Sprechen Sie uns bei Bedarf und Interesse gerne an!

16.02.2020

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Modell-Foto: colourbox.com