Versicherungsvertrag Fax-Kündigung zulässig

Wenn Sie einen Versicherungsvertrag kündigen wollen, können Sie das auch per Fax tun. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: 12 U 65/08) entschieden. Entscheidend ist, dass Sie die Übertragung mit einem Sendebericht belegen können, wenn es zum Streit mit dem Versicherer kommt.
Die Richter waren der Meinung, dass Sie als Verbraucher davon ausgehen können, dass die Kündigung angekommen ist, wenn Sie einen Sendebericht bekommen, auf dem die Übertragung bestätigt wurde. Sinnvoll ist es immer, die Versicherung frühzeitig per Fax zu kündigen und um eine Kündigungsbestätigung zu bitten. Erhalten Sie die nicht, können Sie immer noch vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Kündigung per Einschreiben nachschieben.

16.02.2020

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Modell-Foto: colourbox.com