Mittwoch, 23.05.2012 06:44 Uhr
Im Fokus:

Trennung und Scheidung

Und die Versicherungen?

Eine Trennung oder Scheidung ist nicht nur menschlich schmerzvoll, sondern auch noch von viel Bürokratie begleitet. Auch beim Thema Versicherungen gibt es einiges zu klären. Die Betroffenen sollten sich rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzen, um wichtigen Schutz nicht zu verlieren.
Trennung und Scheidung Und die Versicherungen?
So gelten viele Verträge nach einer Trennung nur noch für den Versicherungsnehmer weiter, so dass beim anderen Partner Handlungsbedarf besteht, weil er nicht mehr automatisch mitversichert ist.

Sachversicherungen im Fokus

Das gilt zum Beispiel für die meisten Sachversicherungen wie die private Haftpflicht oder auch die Rechtschutz-Versicherung. Ebenfalls wichtig, wenn die Ehewohnung aufgelöst wird und einer oder beide Partner in eine neue Bleibe ziehen: Der Schutz für den Hausrat muss angepasst und ggf. auch erneuert werden, weil bisher ja der Hausrat von beiden Eheleuten in der gemeinsamen Wohnung über eine Police geschützt war. Ein besonderes Problem kann auch der Krankenversicherungsschutz werden, wenn vor der Scheidung Anspruch auf eine Familienversicherung bestand. Da dieser Schutz spätestens 3 Monate nach dem Scheidungsurteil erlischt, besteht Handlungsbedarf, und der früher einmal mitversicherte Partner muss sich um einen eigenen Schutz kümmern.

Lebensversicherungen: Bezugsberechtigung klären

Ebenfalls geändert werden müssen die Lebensversicherungen der beiden Ex-Eheleute. Denn auch wenn ein Mann Jahre nach der Scheidung von der ersten Frau stirbt, deren Name aber noch in der Lebensversicherungspolice als bezugsberechtigte Person eingetragen ist, hat sie – und nicht die Witwe des Verstorbenen – Anspruch auf die Versicherungssumme. Die Begründung des Oberlandesgerichtes Hamm (AZ: 20 U 6/01): Es kann nicht nachgewiesen werden, dass die Bezugsberechtigung von dem Versicherten versehentlich nicht geändert wurde. Ohne Änderung würde also der Ex-Partner auch noch Jahre nach der Scheidung das Geld aus der Police ausgezahlt bekommen. Sinnvoller ist es deshalb immer, im Vertrag den Begünstigten namentlich zu ändern und den Vertrag regelmäßig zu überprüfen. Bei Vorsorgeversicherungen müssen Eheleute in Regel auch die während der Ehe angesammelten Anwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs teilen.

Vorsorgelücken im Blick behalten

Oft entstehen durch Scheidungen auch Vorsorgelücken, die nach der Trennung dringend geschlossen werden müssen. Das beste Beispiel ist der Berufsunfähigkeitsschutz – gerade in klassischen Ehen mit nur einem Verdiener. In der Partnerschaft konnte man vielleicht ohne Versicherung noch davon ausgehen, dass der verdienende Partner den nicht versicherten Partner finanziell auffangen kann. Nach der Trennung aber muss man selbst Vorsorge treffen und eine entsprechende Versicherung abschließen.

Was wird mit dem Schadensfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung?

Streitpunkt nach der Trennung kann auch der Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung werden, wenn das Auto auf einen Partner zugelassen war, der andere jetzt aber den Rabatt mitnehmen will. Eine Frau bekam vor Gericht den Rabatt zugesprochen, der Ex musste den Rabatt auf sie übertragen (AZ: 1 T 30/06). Die Richter sprachen ihr den Vorteil zu, weil sie als alleinige Nutzerin des Autos den Rabatt selbst "erfahren" hatte. Anders urteilte das Landgericht Freiburg (AZ: 5 O 64/06): Auch in dem Fall nutzte die Ehefrau den Wagen alleine. Doch der günstige Schadenfreiheitsrabatt von 40 % hatte schon bestanden, als sie den Wagen übernahm. Deshalb konnte sie den Rabatt nicht verbessern und bekam ihn nicht zugesprochen.
02.03.2012
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Foto: Adam Borkowski - Fotolia.com
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