Montag, 06.02.2012 22:01 Uhr

Reiserücktrittskostenversicherung

Überlegen Sie nicht zu lange!

Wenn Sie eine teure Reise aus gesundheitlichen Gründen stornieren müssen, Sollten Sie schnell zum Telefonhörer greifen und das Reisebüro anrufen. Wenn Sie zu lange zögern, riskieren Sie Ärger mit der Rücktrittsversicherung: Die kann dann die Übernahme Ihrer Stornokosten verweigern.
Reiserücktrittskostenversicherung Überlegen Sie nicht zu lange!
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Wenn Reisen storniert werden, bemisst sich die Höhe der Stornokosten meist danach, wann storniert wird. Deshalb achten Reiserücktrittsversicherer natürlich auch sehr penibel darauf, wann der Versicherte im Fall der Fälle storniert. Tut er das nach Meinung der Versicherung zu spät, werden meist die Stornogebühren nicht oder nicht in voller Höhe von der Versicherung übernommen. Der Grund: Unangemessen späte Stornierungen seien grob fahrlässig und deshalb nicht versichert. Gezahlt werden dann nur die Stornogebühren, die bei nach Meinung der Versicherer rechtzeitiger Stornierung fällig geworden wären.

Was ist denn "rechtzeitig"?

Aber die Frage ist natürlich: Was ist rechtzeitig? Das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: 12 U 155/09) musste auf diese Antwort eine Frage finden. In dem Fall hatte ein Mann seine Reise am 15.10.2008 storniert, nachdem sein Vater schwer erkrankt war. Das Problem: Der Vater war bereits einen Monat zuvor, am 16.9. 2008, in die Kardiologie verlegt worden, nachdem er nach einer Operation einen Herzinfakt erlitten hatte. Klar war allen beteiligten, dass die einen Monat später erfolgte Stornierung eindeutig zu spät war. Um die Höhe der zu erstattenden Stornokosten zu bemessen, war jetzt allerdings zu klären, wann der Mann die Reise hätte stornieren müssen: Direkt am 16.9. oder mit einer Frist um Überlegen am 17.9.? In dem Fall war das praktisch bedeutsam, weil der 17.9. als Termin eine höhere Erstattung für den Mann nach sich gezogen hätte. Und die Richter gaben dem Mann einen Tag Zeit zum Überlegen. Man können nicht verlangen, dass jemand direkt am 16.9., dem Tag der Gesundheitsverschlechterung, seine Reise stornieren würde. Man muss dem Betroffenen zubilligen, die Konsequenzen der Stornierung einer sehr teuren Reise wenigstens kurz überdenken zu dürfen. Damit war der 17.9. der entscheidenden Tag, sodass die Versicherung die entsprechend höheren Stornokosten übernehmen musste.
11.02.2010
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Foto: die-exklusiven - Fotolia.com
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