Montag, 06.02.2012 22:06 Uhr

"Oh Gott, ich dachte, ich wäre versichert!"

Warum Versicherungen nicht zahlen

Gut versichert zu sein, ist ein Segen: Man weiß, dass man im Schadensfall Kosten nicht selbst tragen muss. Aber es gibt 1.000 Gründe, warum Versicherungen nicht zahlen (müssen) – und es ist gut, die wichtigsten zu kennen, bevor etwas passiert, und Sie im Ernstfall kein Geld erhalten.
„Oh Gott, ich dachte, ich wäre versichert!“ Warum Versicherungen nicht zahlen
Sie können nur 100%-ig auf Ihre Versicherung zählen, wenn die fällige Prämie auch bezahlt wird. Wird z. B. die erste Prämie einer neuen Versicherung nicht gezahlt, kann der Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vom Vertrag zurücktreten und muss auch im Schadensfall nicht zahlen. Und auch bei Folgeprämien kann der Versicherer den Vertrag nach dem VVG kündigen, wenn Sie nicht zahlen – und die Versicherung ist im Schadensfall leistungsfrei, Sie bekommen also keinen Cent. Am besten zahlen Sie Versicherungsprämien deshalb per Bankeinzug, damit der Schutz auch gewährleistet wird.

Der Klassiker: Fallen im Kleingedruckten

Versicherungsverträge zu verstehen ist fast eine hohe Kunst – dementsprechend selten lesen die meisten Menschen sie sich auch so aufmerksam durch, wie es erforderlich wäre. Ein verhängnisvoller Fehler: Im Vertrag verstecken sich Dutzende von Regelungen und Ergänzungen, die Pflichten festlegen – Pflichten, die Sie als Versicherter erfüllen müssen. Und natürlich steht nicht im Vertrag "Wir zahlen nicht, wenn Ihr Hund jemanden beißt", sondern im Vertrag ist dann von Gefahrerhöhungen oder Risikoänderungen zu lesen. Die Begriffe sind natürlich bewusst abstrakt gehalten, damit die Versicherung bei Schadensfällen Spielraum hat, unter Hinweis auf die Klauseln die Zahlung zu verweigern. Das beste Beispiel für die Gefahrerhöhung ist das Gerüst am Mietshaus: Wird das Haus für Renovierungsarbeiten eingerüstet, ist das für die Versicherung eine Risikoerhöhung, von der sie erfahren will. Denn über das Gerüst können Einbrecher leichter in die Wohnung kommen – wer die Mitteilung an die Versicherung vergisst, muss bei einem Einbruch damit rechnen, dass die Versicherung nicht oder nur einen Teil des Schadens zahlt.
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Problemfall Fahrlässigkeit

Ein weiterer Problemfall: Die Fahrlässigkeit. Jede Versicherung zahlt nämlich immer nur dann, wenn der Versicherte sich verantwortungsbewusst verhalten hat. Im Versicherungsdeutsch heißt das, dass kein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Wann das aber der Fall ist und wann nicht, ist oft Auslegungssache, und in Grenzfällen müssen Gerichte entscheiden. Sinnvoll ist es für Sie immer, bei Zweifelsfällen schon dann Kontakt zur Versicherung zu suchen, bevor ein Schaden passiert ist oder sich verschlimmert. So besteht die Möglichkeit, dass Sie Probleme vorab klären – bevor sie am Ende vor Gericht geklärt werden müssen.

Was tun, wenn?

Heikel kann es auch werden, wenn ein Schaden passiert ist. Denn auch im Schadensfall gibt es Vorschriften, die einzuhalten sind – sonst verweigert die Versicherung an diesem Punkt die Zahlung. So muss der Schaden schnellstmöglichst der Versicherung gemeldet werden: Die Versicherten haben nur zwischen 3 und 7 Tagen Zeit, die Versicherung in Kenntnis zu setzen. Gerade in Krisensituationen – denken Sie nur an den Tod eines nahen Angehörigen – werden solche Fristen schnell versäumt. Daneben müssen alle Versicherten daran mitwirken, den Sachverhalt aufzuklären, der zum Schaden geführt hat. Und das gilt für den Vorfall an sich genauso wie für die Bearbeitung danach: Die Versicherung erwartet von ihren Kunden detailgetreue Schilderungen, exakt ausgefüllte Fragebögen und natürlich Belege und Quittungen für alles, was sie bezahlen soll. Wer damit überfordert ist, sollte auf jeden Fall einen Experten um Rat bitten, damit keine ärgerlichen und vor allem teuren Fehler passieren können.
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Und selbst wenn Sie alle diese Tipps beherzigen, kann es eng werden: Dann nämlich, wenn Sie beim Ausfüllen der Anträge oder beim Ausfüllen der Schadensmeldung gemogelt haben. Bekommt die Versicherung heraus, dass Vorschäden verschwiegen wurden, oder dass bei der Angabe der gestohlenen Sachen ein wenig beim Wert "nachgeholfen" wurde, stellen sich die Versicherer stur und zahlen nicht – und vor Gericht kommen sie damit in der Regel auch durch. Ehrlich währt also auch hier am längsten!
05.02.2012
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