Schadensfreiheitsrabatt
Wichtige Fragen und Antworten
Der Schadensfreiheitsrabatt (auch als Schadensfreiheitsklasse bezeichnet) ist einer der Schlüssel für die Höhe Ihrer individuellen Versicherungsprämie: Denn je höher die eigene Schadensfreiheitsklasse ist, umso geringer ist der Prozentsatz, den Sie von der regulären Prämie bezahlen müssen.
Als Einsteiger und Fahranfänger werden Sie in Sonderklassen eingestuft, meist landen Sie in der Schadensfreiheitsklasse (SF) mit der Bezeichnung "1/2" und zahlen zwischen 100 und 140 % des Tarifbeitrages. Nach 5 schadenfreien Jahren sind Sie bereits in der DF 5 und zahlen nur noch 55 % bis 61 % des Tarifbeitrages. Und nach 30 schadenfreien Jahren landen Sie dann in der SF 30 und sind bei 25 % bis 30 % angekommen.
Was passiert, wenn ich einen Schaden habe?
Sobald Sie jedoch einen Schaden an Ihre Versicherung gemeldet haben, werden Sie im Folgejahr in Ihrer Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft. Allerdings bieten die Versicherer mittlerweile Rabattretter an. Unterscheiden müssen Sie dabei zwischen echten und unechten Rabattrettern. Ein unechter Rabattretter bringt Sie in eine andere SF-Klasse, die prozentuale Einstufung bleibt allerdings erst einmal gleich, und Sie zahlen keine höhere Prämie.
Beispiel: nach einem Unfall rutschen Sie von der SF 5 in die SF 4, trotzdem zahlen Sie weiterhin 55 % des Tarifbeitrages statt 60 % in der SF 4.
Das Problem: Bei einem weiteren Unfall steigt der Beitrag dann umso stärker an, weil sie z. B. von der SF 5 in die SF 3 rutschen und dann bis zu 75 % des Tarifbeitrages zahlen müssen. Echte Rabattretter geben Ihnen dagegen einige Unfälle "frei" – so haben Sie die Möglichkeit, bis zu 3 Unfälle ohne Hochstufung zu überstehen. Diese Besonderheit sollten Sie beachten, wenn Sie Tarife vergleichen: Denn die echten Rabattretter kosten Aufschläge, sind aber oft gar nicht notwendig.
In welcher SF-Klasse bin ich?
Ihre aktuelle Schadensfreiheitsklasse können Sie anhand der aktuellen Beitragsrechnung Ihres Versicherers ermitteln. Bei einem Wechsel zum Jahresende sollten Sie für das kommende Jahr eine SF-Klasse höher ansetzen, um auch wirklich die aktuelle Prämie zu ermitteln.
Soll ich mein Auto über meine Eltern oder meinen Partner anmelden?
Das ist oft sinnvoll, wenn die Eltern oder der Partner über eine günstigere Schadensfreiheitsklasse verfügen, denn so sinkt die Prämie erheblich.
Kann ich bei einer Ummeldung auf mich dann den Rabatt vom Vertrag der Eltern oder des Partners mitnehmen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings nehmen Sie immer nur so viele schadenfreie Jahre mit, wie Sie selbst auch gefahren haben. Nach 4 Jahren mit einem bei den Eltern angemeldeten Auto bekommen Sie 4 SF-Klassen "gutgeschrieben". Das heißt aber eben auch, dass Sie nicht die SF-Klasse Ihrer Eltern oder des Partners mitnehmen: Wenn die bereits in der SF 30 fahren, bekommen Sie trotzdem nur 4 schadenfreie Jahre und damit die SF 4. Ihr Vorteil liegt nur darin, dass Sie 4 Jahre lang den billigen Tarif der Eltern oder des Partners nutzen konnten.
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Was ist eigentlich, wenn ich eine Zeit lang kein Auto habe?
Das hat für den Schadensfreiheitsrabatt erhebliche Auswirkungen – vor allem bei längeren Unterbrechungen. Im Einzelnen gilt:
- Unterbrechungen von bis zu 6 Monaten werden so behandelt, als wenn sie nicht stattgefunden hätten. Nach dieser Zeit kann also die alte SF- Einstufung einfach wieder "aktiviert" werden.
- Bei bis zu 12 Monaten Unterbrechung wird der SF-Rabatt "stillgelegt" und der Vertrag wird nach der Unterbrechung zum alten SF-Rabatt fortgeführt. Für das neu angebrochene Jahr wird allerdings keine zusätzliche SF-Klasse gutgeschrieben.
- Bei Unterbrechungen von bis zu 7 Jahren kommt es sehr auf den Versicherer an: Einige verschlechtern die Einstufung jedes Jahr zu Ihren Lasten, andere legen den Rabatt einfach still und aktivieren ihn bei Bedarf wieder.
- Bei mehr als 12 Monaten bis zu 7 Jahren gibt es unterschiedliche Regelungen, die von Versicherer zu Versicherer abweichen können. So verschlechtert sich teilweise der SF-Rabatt pro Jahr – andererseits führt dies ebenfalls "nur" zu einem Stillstand des SF-Rabattes.
- Sind Sie mehr als 7 Jahre ohne eigenes Auto, das Sie versichern müssen, hängt die Vorgehensweise ebenfalls sehr vom Versicherer ab. Einige löschen die Rabatte ganz, andere legen sie nur still. Wenn Sie auf den einmal erworbenen Rabatt zurückgreifen wollen, wird das in aller Regel nur möglich sein, wenn Sie die Vorversicherung nachweisen können und durchgehend einen Führerschein besessen haben.
Wie wird mein Zweitwagen eingestuft?
Unabhängig von der Höhe des Schadensfreiheitsrabattes des als Erstwagen versicherten Fahrzeugs werden Zweitwagen in der Regel mit der Schadensfreiheitsklasse SF 1/2 zu100 % des Tarifbeitrages eingestuft. Je nach Versicherer kann aber auch der Zweitwagen zu günstigeren Konditionen angemeldet werden. Oft lohnt es sich auch, die Wagen eines Paares auf jeweils einen Partner anzumelden, da meist ja beide im Laufe des Lebens bereits SF-Rabatte gesammelt haben und beide Partner "ihren" Wagen als Erstwagen günstig versichern können.
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