Mittwoch, 23.05.2012 06:33 Uhr
Im Fokus:

Navi-Diebstahl

Versicherer zahlt nur Zeitwert

Wenn aus einem Auto ein fest eingebautes Navigationsgerät entwendet wird, muss die Versicherung grundsätzlich nur den Preis für ein gleichwertiges Gebrauchtgerät erstatten. Einen Anspruch auf die Erstattung des Neuwertes besteht dagegen nicht, so das Amtsgericht Essen (AZ: 20 C 554/09).
Navi-Diebstahl Versicherer zahlt nur Zeitwert
In dem Fall war dem Versicherten das Navigationsgerät aus seinem 6 Jahre alten Wagen gestohlen worden. Der Bestohlene ließ ein neues Gerät einbauen und verlangte die Erstattung der 2.700 Euro Einbaukosten von seiner Versicherung. Die wollte aber nur rund 700 Euro zahlen, denn zu diesem Preis war am Gebrauchtmarkt ein neuwertiges Ersatzgerät zu erhalten. Der Fall landete vor Gericht und dort bekam die Versicherung Recht. Denn der Versicherte hat nach den Versicherungsbedingungen Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert des gestohlenen Navigationsgerätes. Damit ist aber nur der Kaufpreis gemeint, den der Versicherte aufwenden muss, um gleichwertige Teile zu erwerben. Den Einwand des Mannes, dass es unzumutbar sei, sich auf dem Gebrauchtmarkt zu informieren, ließ das Gericht nicht gelten. Ob das so sei, spiele keine Rolle, Fakt sei, so das Gericht, dass es einen Gebrauchtmarkt gäbe, auf dem der Versicherte oder seine Werkstatt sich hätten umsehen und das Gerät billiger beschaffen können.
Lesen Sie auch

Auto nicht abgeschlossen
Versicherung muss trotzdem zahlen

Kfz-Versicherung: Reparaturkosten nach Unfall
Markenwerkstatt wird bezahlt

Konsequente Linie

Dass das Amtsgericht Essen sich schwer damit tut, den gesamten Wert zu erstatten, wenn ein älteres Navigationsgerät gestohlen wird, musste bereits vor einigen Jahren ein Versicherter erfahren. Auch er klagte vor dem Amtsgericht Essen (AZ: 20 C 1/07), weil der Versicherer den Schaden nicht voll regulieren wollte. In dem Fall hatte ein Mann nach dem Diebstahl seines Gerätes in einer Vertragswerkstatt ein neues Gerät einbauen lassen und dafür rund 2.500 Euro bezahlt. Die Versicherung erstattet jedoch nur rund 1.000 Euro und begründete das ebenfalls damit, dass es ein vergleichbares Gerät bei seriösen Fachhändlern bereits für diese 1.000 Euro gäbe. Auch in diesem Fall bekam der Versicherte den Schaden nicht voll ersetzt.

Kfz-Versicherung: Daten-CD vom Navigationsgerät mitversichert

Besser sah es für einen Versicherten aus, dem das Navi samt Software gestohlen worden war. Denn bei einem Fahrzeugdiebstahl muss die Teilkaskoversicherung nicht nur das gestohlene Navigationsgerät erstatten, sondern auch die dazugehörige Daten-CD. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (AZ: 231 C 14006/08) hervor. Denn obwohl Datenträger nach den Versicherungsbedingungen ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, sah das Gericht die Daten-CD eher als mitversicherten Bestandteil des Navigationsgerätes an und nicht als unversicherten Datenträger.
Anzeige:
RLV_Full_Banner_468_60_gif
07.07.2010
LESEN SIE AUCH
Foto: www.colourbox.com
Anzeige:
 
Anzeige

Wichtig!

image Nach einem Todesfall kann niemand finanzielle Sorgen gebrauchen. Umso wichtiger ist es, für diejenigen finanziell vorzusorgen, die Sie lieben und die sich auf Sie verlassen. Mit einer Risikolebensversicherung der HUK24 sichern Sie sich Top-Schutz für Ihren Partner und Ihre Familie. Sichern Sie sich jetzt diesen Top-Schutz und geben Sie Ihrer Familie ein gutes Gefühl der Sicherheit!

Ihr kostenloser Newsletter

Möchten Sie zum Thema Vorsorge, Versicherung und Finanzen immer gut informiert sein? Neutral. Fair. Unabhängig. Und kostenlos! Dann bestellen Sie unseren kostenlosen Newsletter.

Ihr Vorsorgelexikon

Versicherung und Vorsorge von A bis Z
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Anzeige:

Riester_Medium_Rectangle_300_250_gif
Anzeige:
Tun Sie es für Ihre Lieben
Nach einem Todesfall kann niemand finanzielle Sorgen gebrauchen. Mit einer Risikolebensversicherung der HUK24 sichern Sie sich Top-Schutz für Ihren Partner und Ihre Familie.
Jetzt unverbindlich Angebot berechnen
Bis zu 1000 € für Sie - Jahr für Jahr
Sichern Sie sich die "sehr gute" Riester-Rente von HUK 24 (lt. Stiftung Warentest) und verschenken Sie keinen Cent Förderung.
Jetzt unverbindlich Angebot berechnen
BU-Schutz mit Top-Note "sehr gut"
Sie brauchen einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit! Warum sichern Sie sich den nicht beim Testsieger HUK 24 (Note "sehr gut" von Finanztest)?
Jetzt unverbindlich Angebot berechnen
Lassen Sie Ihr Geld nicht länger auf Ihrem Tagesgeldkonto verrotten!
Die neue Strategie: Mit „GeVestment ETF“ realisieren Sie mehr als 7% Rendite im Handumdrehen.
Jetzt kostenlos testen!
Anzeige

Top-Zins für Sie!

image 2,0 % Zinsen für Ihr Geld p.a. - fest für 12 Monate. Sichere Geldanlage ohne Kursrisiko - möglkich für Sparbeiträge von 2.500 bis 100.000 Euro. Jetzt als Neukunde zur Deutschen Bank kommen!
.
Anzeigen:
Lassen Sie Ihr Geld nicht länger auf Ihrem Tagesgeldkonto verrotten!
Die neue Strategie: Mit „GeVestment ETF“ realisieren Sie mehr als 7% Rendite im Handumdrehen.
Jetzt kostenlos testen!
BU-Schutz mit Top-Note "sehr gut"
Sichern Sie sich Ihren BU-Schutz beim Testsieger HUK 24 (Note "sehr gut" von Finanztest)?
Jetzt unverbindlich Angebot berechnen
Bis zu 1000 € für Sie - Jahr für Jahr
Sichern Sie sich die "sehr gute" Riester-Rente von HUK 24 (lt. Stiftung Warentest) und verschenken Sie keinen Cent Förderung.
Jetzt unverbindlich Angebot berechnen
Sichere Zinsen für Ihr Geld
Natürlich können Sie Ihr Geld irgendwo anlegen - aber in der Krise sollten Sie auf Nummer Sicher gehen.
Ja, ich will mehr wissen!
Sichere Zinsen für Ihr Geld
2,0 % Zinsen für Ihr Geld p.a. - fest für 12 Monate. Jetzt als Neukunde zur Deutschen Bank kommen!
Ja, ich will Top-Zinsen haben!
mestmedia Mediendienstleistungen Oliver Mest und Partner GbR - Holstenplatz 9 - 25335 Elmshorn - Telefon: +494121 2627770 - Telefax: +494121 2627771 - E-Mail: redaktion@optimal-absichern.de