Kfz-Versicherung
Wann sind Tierunfälle versichert?
Wenn ein Autounfall durch ein Eichhörnchen ausgelöst wird, liegt in der Kfz-Versicherung kein versicherter Wildunfall vor, der von der Teilkaskoversicherung des Autofahrers gedeckt ist. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg (AZ: 23 O 256/09) hervor.
In dem Fall hatte die Fahrerin angegeben, ein Tier von der Größe eines Kaninchens sei ins Auto gelaufen, woraufhin sie ins Schleudern gekommen sei und einen Unfall verursacht habe. Den Schaden von 6.000 Euro wollte die Teilkaskoversicherung nicht zahlen, da kein versicherter Wildunfall vorlag. Das Landgericht Coburg sah das genauso. Ein Sachverständigengutachten ergab, dass es sich bei dem Tier um ein Eichhörnchen gehandelt haben muss. Ein Zusammenstoß mit Eichhörnchen fällt jedoch nicht unter den Schutz der Teilkaskoversicherung, da es – anders als ein Hase – kein Jagdwild ist. Die Frau blieb damit auf dem Schaden sitzen.
Schwer beweisbare Wildschäden müssen von Kfz-Vollkasko übernommen werden
In einem anderen Fall hatte der Versicherte mehr Glück: Eine Vollkaskoversicherung muss nämlich selbst dann die Kosten für Wildschäden übernehmen, wenn der Autobesitzer den Wildunfall zwar nicht nachweisen kann, der Versicherer das Gegenteil aber auch nicht beweisen kann. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (AZ: 20 U 134/07) hervor. In dem Fall hatte ein Mann behauptet, er sei mit einem Reh kollidiert. Die Versicherung hatte das bezweifelt, musste aber trotzdem zahlen, weil sie nicht beweisen konnte, dass etwas anderes als ein Reh den Unfall verursacht hatte. Kann aber weder das eine noch das andere nachgewiesen werden, muss nach Auffassung des Gerichts die Vollkaskoversicherung den Schaden übernehmen.
Wildunfall: Wann zahlt die Versicherung?
Wenn es durch Wildwechsel zu unangenehmen „tierischen Begegnungen“ kommt, ist die Frage: Wer zahlt? Die Teilkaskoversicherung springt nämlich ein, wenn Hirsch & Co. ins Auto rennen. Allerdings sind Zusammenstöße ausschließlich mit Haarwild versichert - dazu zählen etwa Damwild, Feldhase und Fuchs. Flattert aber ein Fasan ins fahrende Auto, zahlt der Kfz-Versicherer nicht. Mittlerweile bieten allerdings viele Gesellschaften eine Erweiterung ihrer Verträge an, so dass auch Schäden durch andere Tiere wie Kühe, Pferde oder Schafe reguliert werden. Weichen Autofahrer großen Tieren aus, zahlt die Assekuranz auch, weil damit möglicherweise ein erheblicher Personen- oder Sachschaden vermieden werden kann. Bei kleineren Tieren aber droht Ärger mit der Versicherung, denn wer bei einem Hasen ausweicht und einen Unfall baut, der handelt unverhältnismäßig und bleibt auf dem Schaden sitzen.
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