Mittwoch, 23.05.2012 06:31 Uhr
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Kfz-Versicherung

Kündigung: Was Sie wissen müssen

Den 30.11. haben viele Autobesitzer rot im Kalender markiert: Denn zu diesem Stichtag kann die Kfz-Versicherung gekündigt werden. Der Grund: Die Verträge – egal, wann Sie abgeschlossen wurden – laufen in aller Regel bis zum 31.12., eine ordentliche Kündigung ist bis zu 1 Monat vor Vertragsende möglich.
Kfz-Versicherung Kündigung: Was Sie wissen müssen
Zum Jahreswechsel wird auch die Einstufung der Fahrzeuge und Halter in Regional- und Typklassen überarbeitet, die dann in die Berechnung neuer Prämien mit einfließen. Außerdem verändern sich zum Jahreswechsel die Schadensfreiheitsklassen, die ebenfalls entscheidend für die Höhe der Prämie sind. Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln möchten, um Geld zu sparen, sollten Sie die Angebote neuer Kfz-Versicherer immer mit dem Angebot vergleichen, das Ihr aktueller Versicherer für das nächste Jahr macht. Nur so wissen Sie, ob ein Wechsel sich tatsächlich lohnt.

Außerordentliche Kündigung nach dem 30.11.

Auch nach dem Stichtag 30.11. ist eine Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen übrigens möglich: So dürfen Sie den Vertrag auflösen, wenn der Versicherer den Beitrag erhöhen möchte. Vielen Autobesitzern verschafft diese Kündigungsmöglichkeit ungeahnten Spielraum. Kündigt Ihre Kfz-Versicherung die Erhöhung nämlich erst zum 18.11. an, können Sie bis zum 18.12. kündigen und damit den 30.11. als Frist umgehen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Ihnen übrigens auch im Schadensfall zu. Sind Sie z. B. mit der Schadensregulierung nicht einverstanden, können Sie sich von Ihrer bestehenden Kfz-Versicherung gleich verabschieden.

Neuer Wagen = neue Kfz-Versicherung

Und auch der Wegfall des Risikos (Verkauf des Fahrzeuges) berechtigt Sie zu einer Kündigung der Kfz-Versicherung. Denn mit dem Verkauf des alten Wagens endet die bestehende Kfz-Versicherung. Ein Wechsel des Autos sollten Sie also immer dazu nutzen, die aktuellen Tarife zu vergleichen und den Anbieter mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis für den neuen Wagen zu finden.

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Umzug ist kein Kündigungsgrund

Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug am neuen Wohnort anmelden. Selbst wenn dadurch die Versicherungsprämie steigt, weil sie in eine ungünstigere Regionalklasse kommen, können Sie Ihre Kfz-Versicherung nicht kündigen. Die Ummeldung an sich stellt keinen Kündigungsgrund dar.

Kündigung der Kfz-Versicherung: Was zu beachten ist

Sie sollten die Kfz-Versicherung schriftlich kündigen und per Einschreiben übersenden. Warten Sie außerdem nicht zu lange, kündigen Sie rechtzeitig, um bei Problemen mit der Zustellung oder der Kündigungsbestätigung der Kfz-Versicherung nicht in Zeitnot zu geraten. Der Kündigungsgrund sollte bei einer außerordentlichen Kündigung ebenfalls genannt werden, beim Verkauf sollten die Daten des Käufers übermittelt werden.

Tipp: Hier finden Sie eine Vorlage für ein Musterschreiben an Ihre Kfz-Versicherung – jetzt kostenlos herunterladen.
31.10.2011
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Foto: www.colourbox.com
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