

Alkoholfahrt
Versicherungsschutz ist gefährdet
Wer betrunken einen Autounfall verursacht, wird von seiner Versicherung zur Kasse gebeten. Denn in einem solchen Fall beruft sich der Versicherer auf die Trunkenheitsklausel. Nach der kann er den Fahrer mit bis zu 5.000 Euro zur Kasse bitten, wie der Bund der Versicherten erklärt.
Noch schlimmer trifft es den Alkoholfahrer, der eine Vollkaskoversicherung hat. Dessen Versicherer übernimmt bei absoluter Fahruntüchtigkeit gar nichts mehr. Sogar schon bei weniger als 1,1 Promille prüft die Assekuranz, ob die Trunkenheit ursächlich für den Unfall verantwortlich war. War die Karambolage alkoholbedingt, zahlt der Versicherer nicht. Das gilt auch, wenn der Vertrag vorsieht, dass der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Erst kürzlich hat das Landgericht Münster (AZ: 015 O 275/09) die Klage eines Versicherten zurückgewiesen, der trotz 1,67 Promille Alkohol im Blut Auto gefahren war und einen Unfall verursacht hatte. Die Richter stellten sich auf die Seite der Versicherung, die wegen grober Fahrlässigkeit nicht zahlen wollte. Es sei ausgeschlossen, so das Gericht, dass ein alkoholisierter Fahrer mit einer Blutalkohol-Konzentration von mehr als 1,1 Promille noch in der Lage ist, so Auto zu fahren, dass er den Anforderungen des Straßenverkehrs genügen kann. Der Mann blieb damit auf seinem Totalschaden sitzen.
Alkoholkontrolle verschwiegen: Versicherungsleistung weg
Wer in einen Unfall verwickelt ist und seiner Unfallversicherung gegenüber verschweigt, dass er dabei erheblich alkoholisiert war, verliert seine Versicherungsansprüche auch aus dem Unfallvertrag. Das geht aus einer Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts (AZ: 5 U 6/06-1) hervor. Die Begründung der Richter: Versicherer sind darauf angewiesen, dass ihre Kunden rundweg ehrlich sind, um Sachverhalte wirklich beurteilen zu können. Eine solche Obliegenheit zu verletzen, schadet den Interessen des Versicherers und führt dazu, dass er von der Leistung frei ist. So auch in diesem Fall, denn der Versicherte war mit einem Blutalkoholwert von über 2 Promille in einen Unfall verwickelt, hatte das jedoch im Antragsformular verschwiegen. Die Versicherung bekam den Umstand jedoch bei Durchsicht der Ermittlungsakten heraus und verlangte bereits gezahlte 11.800 Euro für den Krankenhausaufenthalt zurück.
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