KFZ-VERSICHERUNG
Kfz-Versicherung
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Kfz-Versicherung
Den 30.11. haben viele Autobesitzer rot im Kalender markiert: Denn zu diesem Stichtag kann die Kfz-Versicherung gekündigt werden. Der Grund: Die Verträge – egal, wann Sie abgeschlossen wurden – laufen in aller Regel bis zum 31.12., eine ordentliche Kündigung ist bis zu 1 Monat vor Vertragsende möglich.
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Sparen in der Kfz-Versicherung
Die Jagd-Saison ist eröffnet – die Kfz-Versicherer legen jetzt die neuen Tarife vor und wollen wechselwillige Kunden ködern, die gerne weniger für ihren Haftpflicht- und Kaskoschutz bezahlen wollen. Wichtig zu wissen für Verbraucher: Die Jagd nach dem Versicherungs-Schnäppchen kann teuer werden.
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Mietwagen im Urlaub
Einen Mietwagen für den Urlaub zu buchen, ist eigentlich ziemlich einfach – wäre diese Angelehenheit häufig nicht so wahnsinnig kompliziert durch das Kleingedruckte im Vertrag, die fiesen Versicherungsbedingungen und die vielen kleinen Fußangeln, die aus der billigen Mobilität ein teures Problem machen können.
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Kfz-Versicherung
Wenn Sie nicht gerade mit einem Neuwagen unterwegs sind, stellt sich beim Wechsel der Kfz-Versicherung die Frage, ob die Vollkaskoversicherung oder die Teilkaskoversicherung die bessere Wahl ist. Pauschal lässt sich das natürlich nicht beantworten, sondern muss im Einzelfall entschieden werden.
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Kfz-Versicherung
Wenn ein Autounfall durch ein Eichhörnchen ausgelöst wird, liegt in der Kfz-Versicherung kein versicherter Wildunfall vor, der von der Teilkaskoversicherung des Autofahrers gedeckt ist. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg (AZ: 23 O 256/09) hervor.
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Falsche Angaben im Schadensfall
Wer sich nach einem Unfall weigert, dem Versicherer den Namen der Beifahrerin zu nennen, muss nach einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund (AZ: 22 O 171/08) damit rechnen, dass der Kfz-Versicherer das als Obliegenheitsverletzung klassifiziert und den Versicherungsschutz versagt.
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Kfz-Versicherung
Unfallschäden mit dem Auto müssen richtig gemeldet werden, damit keine Ansprüche verloren gehen – das heißt z. B. auch, dass Sie sich mit der Meldung eines Schadens nicht zu viel Zeit lassen, wie aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (AZ: 12 U 175/09) hervorgeht.
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Alkoholfahrt
Wer betrunken einen Autounfall verursacht, wird von seiner Versicherung zur Kasse gebeten. Denn in einem solchen Fall beruft sich der Versicherer auf die Trunkenheitsklausel. Nach der kann er den Fahrer mit bis zu 5.000 Euro zur Kasse bitten, wie der Bund der Versicherten erklärt.
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Kfz-Versicherung
Wenn Sie in Deutschland mit einem Auto auf öffentlichen Straßen unterwegs sein wollen, kommen Sie um eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht herum – sie ist Voraussetzung für die Zulassung von Autos. Die Haftpflicht deckt die Schäden ab, die Sie selber bei einem Unfall verursachen.
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Schadensfreiheitsrabatt
Der Schadensfreiheitsrabatt (auch als Schadensfreiheitsklasse bezeichnet) ist einer der Schlüssel für die Höhe Ihrer individuellen Versicherungsprämie: Denn je höher die eigene Schadensfreiheitsklasse ist, umso geringer ist der Prozentsatz, den Sie von der regulären Prämie bezahlen müssen.
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Autounfall und Totalschaden
Wer bei einem Unfall einen Totalschaden erleidet, das Fahrzeug aber trotzdem zu einem höheren Preis als den vom Gutachter ermittelten Restwert verkauft, muss diesen Preis nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (AZ: VI ZR 232/09) bei der Schadenregulierung gegen sich gelten lassen.
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Tücken der Kfz-Versicherung
Wer als Autofahrer Unfallflucht begeht, riskiert seinen Kfz-Versicherungsschutz. Das gilt nach einer Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts (AZ: 5 U 424/08) auch, wenn bei dem Unfall nur das eigene Fahrzeug beschädigt wurde und kein Dritter zu Schaden gekommen ist.
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Navi-Diebstahl
Wenn aus einem Auto ein fest eingebautes Navigationsgerät entwendet wird, muss die Versicherung grundsätzlich nur den Preis für ein gleichwertiges Gebrauchtgerät erstatten. Einen Anspruch auf die Erstattung des Neuwertes besteht dagegen nicht, so das Amtsgericht Essen (AZ: 20 C 554/09).
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Kfz-Versicherung
Wie hoch die Versicherungsprämie für Ihr Fahrzeug wirklich ist, richtet sich nicht nur nach Ihrem Schadensfreiheitsrabatt. Auch Ihr Wohnort und der Autotyp werden bei der Berechnung der Prämie vom Versicherer mit berücksichtigt – und zwar über die Typklassen und die Regionalklassen.
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