Mittwoch, 23.05.2012 06:26 Uhr
Im Fokus:

Hausratversicherung

Spitzfindigkeiten und grobe Gewalt

Streit mit der Hausratversicherung gibt es oft, wenn Versicherte Opfer eines Trickdiebstahls werden. Der ist nämlich im Gegensatz zu einem Raubüberfall nicht versichert. Der Unterschied zwischen Raub und Trickdiebstahl besteht vor allem in der Gewaltanwendung.
Hausratversicherung Spitzfindigkeiten und grobe Gewalt
Ein versicherter Raub kann in der Hausratversicherung nur dann vorliegen, wenn der Versicherte mit Gewalt daran gehindert wird, Widerstand gegen die Wegnahme des Eigentums zu leisten. Solche Gewalt konnten die Richter des Landgerichts Konstanz (AZ: 2 O 437/07 D) nicht entdecken, nachdem einem Mann die Armbanduhr von der Hand gerissen worden war und er dadurch leichte Blessuren am Unterarm davongetragen hatte. Die Begründung: Das Abreißen der Uhr war zwar ein Gewaltakt, der aber nicht dazu führen sollte, dass der Widerstand gegen den dreisten Klau gebrochen werden sollte. Er hatte eben durch den schnellen Zugriff im Gedränge eines italienischen Marktes keine Chance, Widerstand zu leisten. Damit war der Raub nur ein Trickdiebstahl und der Mann bekam keinen Cent von der Versicherung.

Raub nur bei Gewalt gegen Personen

Wer gegen Raub versichert ist, bekommt also nur dann Geld, wenn tatsächlich ein Raub vorliegt, bei dem Gewalt oder eine Drohung damit eingesetzt wird, um etwas zu stehlen. Das Landgericht Düsseldorf (AZ: 11 O 166/09) weist darauf hin, dass Gewalt nur dann angenommen werden kann, wenn der Geschädigte einem körperlichen Zwang ausgesetzt wird. Daran fehlt es nach Meinung der Düsseldorfer Richter, wenn mit einer Axt eine Seitenscheibe im Auto eingeschlagen wird, um die auf dem Beifahrersitz liegende Brieftasche zu stehlen. Vor allem, weil im entschiedenen Fall nicht davon auszugehen war, dass der Täter die Axt gegen das Opfer einsetzen wollte.

Tipp: Was ist zu tun, wenn Sie Opfer eines Diebstahls geworden sind? Hier erfahren Sie, wie Sie nach einem Diebstahl reagieren müssen!
Lesen Sie auch

Einbruchsdiebstahl und Hausratversicherung
Spurenbild muss stimmig sein

Hausratversicherung
Schließ mit lustig!

So wird man grob fahrlässig ausgeraubt

Wer dagegen einen Raubüberfall auf sich selbst grob fahrlässig verschuldet, der kann selbst als Raub-Opfer nicht damit rechnen, den Schaden von der Versicherung ersetzt zu bekommen. Das hat das Landgericht Düsseldorf (AZ: 11 O 73/03) entschieden. Was war passiert? Eine Frau hatte einem ihr bis dahin unbekannten Kaufinteressenten Diamanten im Wert von mehreren hunderttausend Euro angeboten. Sie hatte sich vorher nicht von der Seriosität des Käufers überzeugt und sich zudem überreden lassen, die Diamanten vor dem Hotel auf offener Straße zu zeigen. Das sahen die Richter insgesamt als grob fahrlässiges Verhalten an, zudem die Möglichkeit bestanden hätte, das Geschäft in einer Bank mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen abzuwickeln. Damit war die Versicherung von der Verpflichtung zum Ersatz des Schadens frei.
Anzeige:
FlexVo_Banner_468_60_gif
21.12.2010
LESEN SIE AUCH
Foto: www.colourbox.com
Anzeige:
 
Anzeige

Bis zu 3,27 % Zinsen!

image Jetzt bei der AutoBank AG anlegen und profitieren:

- keine Mindesteinlagenhöhe
- bis zu 3,27 % Zinsen
- dauerhaft gute Konditionen
- gratis Kontoführung
- maximale Sicherheit: Auszahlung ausschließlich auf Ihr Referenzkonto

Ihr kostenloser Newsletter

Möchten Sie zum Thema Vorsorge, Versicherung und Finanzen immer gut informiert sein? Neutral. Fair. Unabhängig. Und kostenlos! Dann bestellen Sie unseren kostenlosen Newsletter.

Ihr Vorsorgelexikon

Versicherung und Vorsorge von A bis Z
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Anzeige:

FlexVo_Medium_Rectangle_300_250_gif
Anzeige:
BU-Schutz mit Top-Note "sehr gut"
Sie brauchen einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit! Warum sichern Sie sich den nicht beim Testsieger HUK 24 (Note "sehr gut" von Finanztest)?
Jetzt unverbindlich Angebot berechnen
Abgeltungssteuer? Niemals!
Mit einer Privatrente bringen Sie die private Vorsorge auf Trab sichern Sie sich einen zusätzlichen Steuerbonus - heute und im Alter.
Ja, ich will mehr wissen
Lassen Sie Ihr Geld nicht länger auf Ihrem Tagesgeldkonto verrotten!
Die neue Strategie: Mit „GeVestment ETF“ realisieren Sie mehr als 7% Rendite im Handumdrehen.
Jetzt kostenlos testen!
NEU: 1000 € anlegen mit 5,4 % Rendite im 1. Jahr
Für 1000 € erhalten Sie jetzt 5,4 % Rendite im 1. Jahr: Jetzt einfach rentabler anlegen!
Hier Konto eröffnen!
Anzeige

1000€ für Sie!

image Je nach Familienstand und Einkommen fließen vom Staat bis zu 1.000 Euro Zulagen und Steuervorteile in Ihren Riester-Vertrag. Warum verzichten Sie darauf? Sichern Sie sich jetzt diese Förderung - mit einer Riester-Rente der HUK24 (Finanztest-Urteil: "sehr gut"). Damit sichern Sie sich ...

- eine lebenslange, steigende Rentenzahlung
- auf Wunsch Hinterbliebenenschutz
- bis zu 30 % Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn - für Ihre Wünsche
- einen Hartz-IV-sicheren Vertrag, auf den der Staat nicht zugreifen darf.


Verschenken Sie kein Geld - informieren Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich.
.
Anzeigen:
Bis zu 1000 € für Sie - Jahr für Jahr
Sichern Sie sich die "sehr gute" Riester-Rente von HUK 24 (lt. Stiftung Warentest) und verschenken Sie keinen Cent Förderung.
Jetzt unverbindlich Angebot berechnen
Lassen Sie Ihr Geld nicht länger auf Ihrem Tagesgeldkonto verrotten!
Die neue Strategie: Mit „GeVestment ETF“ realisieren Sie mehr als 7% Rendite im Handumdrehen.
Jetzt kostenlos testen!
Tun Sie es für Ihre Lieben
Mit einer Risikolebensversicherung der HUK24 sichern Sie sich Top-Schutz für Ihren Partner und Ihre Familie.
Jetzt unverbindlich Angebot berechnen
NEU: 1000 € anlegen mit 5,4 % Rendite im 1. Jahr
Für 1000 € erhalten Sie jetzt 5,4 % Rendite im 1. Jahr: Jetzt einfach rentabler anlegen!
Hier Konto eröffnen!
BU-Schutz mit Top-Note "sehr gut"
Sichern Sie sich Ihren BU-Schutz beim Testsieger HUK 24 (Note "sehr gut" von Finanztest)?
Jetzt unverbindlich Angebot berechnen
mestmedia Mediendienstleistungen Oliver Mest und Partner GbR - Holstenplatz 9 - 25335 Elmshorn - Telefon: +494121 2627770 - Telefax: +494121 2627771 - E-Mail: redaktion@optimal-absichern.de