Tierhalter-Haftpflicht
Wichtiger Schutz für Tierfreunde
Wenn kleinere Haustiere wie Katzen oder Meerschweinchen einen Schaden anrichten, ist das in der Regel ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Bei größeren Tieren aber hilft dieser Allround-Schutz nicht mehr – benötigt wird eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Eine solche Police deckt Schäden, wenn der Hund plötzlich auf die Straße rennt, oder das Pferd ausschlägt, und Menschen zu Schaden kommen, oder Sachen beschädigt werden. Wichtig ist beim "tierischen Versicherungsschutz" auf jeden Fall eine ausreichende Deckungssumme: Drei Millionen Euro sollte der Umfang schon betragen.
Auch bei Nachlässigkeiten geschützt
Wichtig ist, dass der Schutz auch greift, wenn ein Verstoß gegen Halterpflichten vorliegt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Hund trotz Leinenzwang frei läuft, oder das Pferd durch einen kaputten Zaun aus der Koppel ausbricht. Schauen Sie sich die Bedingungen genau an, damit auch Nachlässigkeiten versichert sind. Wichtig ist auch, den Umfang des Versicherungsschutzes zu klären: Denn auch wenn Angehörige als Tierhüter mit der Tierhalter-Haftpflichtversicherung geschützt sind, falls das Tier unter ihrer Aufsicht etwas anstellt – wenn sie selbst jedoch von ihm verletzt werden, können sie keine Ansprüche geltend machen. Bei Pferden sollten die Versicherten darauf achten, das Fremdreiterrisiko mitzuversichern, wenn auch Fremde das Pferd gelegentlich reiten.
Unverständliche Versicherungsslücken
In Deutschland gibt es mehr als 5 Millionen Hunde – davon sind nicht einmal 3,5 Millionen im Rahmen einer Hundehaftpflicht-Police versichert. Eine grobe Nachlässigkeit, denn pro Jahr gibt es immerhin mehr als 100.000 Schäden, die durch Hunde verursacht werden. Und der angerichtete Schaden kann immens sein: Läuft z. B. ein Hund unkontrolliert auf die Straße und verursacht dadurch einen schweren Unfall, liegt der Schaden schnell im sechsstelligen Bereich – nicht auszudenken, wenn dabei auch Menschen zu Schaden kommen.
Hunde – unversicherte Gefahr auf 4 Beinen
Und auch Bissverletzungen durch Hunde verursachen immer wieder schwere, oft sogar bleibende Schäden. Dabei geht die Gefahr nicht nur von gefährlichen Kampfhunden aus, sondern auch von ganz normalen Haustieren. Was viele Hundebesitzer unterschätzen: Sie allein stehen dafür gerade, wenn der eigene Vierbeiner einen Schaden verursacht – ein Leben lang und mit allen finanziellen Mitteln, die ihnen zur Verfügung stehen. Und die reichen oft nicht einmal aus, wenn ein Unfallopfer nicht nur den Ersatz aller Operationskosten verlangen kann, sondern auch noch Anspruch auf eine lebenslange Rente oder einen hohen Schadensersatz hat. Ein Schutz gegen die Folgen solcher Unfälle ist deshalb dringend notwendig und in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben. Schwierig wird es mit der behördlichen Versicherungspflicht vor allem dann, wenn als gefährlich geltende Hunderassen versichert werden sollen.
Versicherungsschutz ist schwer zu finden
Hundebesitzer müssen damit rechnen, dass sie mit solchen Tieren einen Versicherungsschutz nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen finden. Problematisch ist auch der Schutz der eigenen Familienmitglieder, denn die Versicherung zahlt oftmals nur, wenn ein Schaden außerhalb der Familie verursacht wird. Beißt ein Hund dagegen das eigene Kind, gibt es von der Versicherung in der Regel kein Geld. Die Policen selbst sind gar nicht mal so teuer: Je nach Rasse und Versicherungssumme sind zwischen 70 und 200 Euro im Jahr fällig. Auch ohne eigenen Hund kann es sinnvoll sein, sich gegen Hunde und durch sie verursachte Schäden abzusichern. Möglich macht das eine Erweiterung der eigenen Haftpflichtversicherung durch eine Forderungsausfalldeckung. Die eigene Versicherung springt dann ein, wenn ein nicht versicherter Hund einen Schaden anrichtet, den der Halter nicht zahlen kann. Diese Erweiterung ist grundsätzlich sinnvoll und kann vor den finanziellen Folgen eines "Hunde-Unfalls" schützen.
Besonderer Schutz für Hundehalter
Hundehalter sollten sich auch gegen besondere Risiken absichern, die gefährlich werden können, wenn der Hund auch mal alleine herumstreunt. Deckt der eigene Hund nämlich eine reinrassige Hundedame, gehen dem Halter gegebenenfalls Zuchteinnahmen verloren, die die Versicherung erstatten sollte. Mieter mit Hund sollten dafür sorgen, dass die eigene Police Kosten abdeckt, die entstehen, wenn der Hund im Mietshaus Schäden anrichtet und z. B. im Treppenhaus den Boden ruiniert.
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