Mittwoch, 23.05.2012 06:21 Uhr
Im Fokus:

Schutz für Immobilieneigentümer

Haftpflicht für Haus und Grund

Immobilieneigentümer haben die Sicherheit auf Ihren Grundstücken und rundherum zu gewährleisten. Das gilt genauso beim oft zitierten Dachziegel, der vom Dach fliegt und eine einen Passanten trifft, wie auch beim nicht gestreuten Grundstück im Winter.
Schutz für Immobilieneigentümer Haftplicht für Haus und Grund
Wer eine Immobilie selbst bewohnt, ist in aller Regel durch die private Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt. Der Schutz gilt meist auch dann noch, wenn eine Einliegerwohnung oder einzelne Zimmer im Haus vermietet werden.

Schutz für Selbstnutzer und Vermieter

Aber schon eine weitere Wohneinheit gefährdet den Schutz, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (AZ: 1 U 34/08) zeigt. Wer eine weitere Immobilie besitzt, muss diese gesondert versichern, selbst wenn sie gerade leer steht. In dem Fall hatte der Versicherte ein zweites Haus, in dem ein Rohrbruch beim Nachbarn einen erheblichen Schaden verursachte. Obwohl das Haus gerade nicht wie sonst vermietet war, musste die private Haftpflichtversicherung nach Meinung der Richter nicht einspringen, denn das Haus wurde eben während des Leerstands nicht zu eigenen Wohnzwecken benutzt. Genau das ist nach den Versicherungsbedingungen jedoch Voraussetzung für eine Schadensübernahme durch die private Haftpflichtversicherung. Die Entscheidung zeigt, dass Besitzer von mehreren Immobilien sich bei der Haftung nicht auf ihre private Haftpflichtversicherung verlassen sollten. Das gilt übrigens auch bei Mehrfamilienhäusern mit vermieteten Wohnungen – auch hier kann die private Haftpflichtversicherung nur für die selbst genutzte Wohnung greifen – für die vermieteten Einheiten muss eine gesonderte Haus- und Grundstückshaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden.
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Der richtige Schutz – worauf kommt es an?

Bei Wohnanlagen mit mehreren Eigentumswohnungen schließt in der Regel der Verwalter eine ausreichende Versicherung für alle Miteigentümer ab. Aber auch dann gilt: Meist ist der Haftpflichtschutz für die Wohnanlage bei anderen Versicherern günstiger zu bekommen – ein Preisvergleich lohnt also. Wenn Sie für Ihre eigene Immobilie einen separaten Vertrag abschließen möchten, sollten Sie einiges beachten:
  • Höhere Mieteinnahmen mitteilen: Wenn Sie die Mieten für Ihre vermietete Immobilie erhöhen, müssen Sie dies der Versicherung mitteilen, weil dann in der Regel auch der Beitrag für Ihre Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung steigt.
     
  • Unbebaute Grundstücke: Auch unbebaute Grundstücke können gefährlich sein oder werden. Viele Versicherer bieten für leere Grundstücke Spezialtarife an.
     
  • Bauvorhaben: Kleinere Bauvorhaben sind oft in Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen mitversichert, allerdings meist nur bis zu Bausummen von 100.000 Euro. Abhilfe schafft dann der Abschluss einer günstigen Bauherrenhaftpflicht, mit der sie durch Zahlung eines Einmalbeitrages die gesamte Bauphase versichern.
     
  • Wechsel: Wenn Sie Ihre Versicherung wechseln wollen, müssen Sie den Vertrag rechtzeitig drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres schriftlich kündigen, weil er sich sonst automatisch verlängert. Das Versicherungsjahr ist oft nicht dem Kalenderjahr identisch, schauen Sie also lieber noch einmal in die Police und auf das eingetragene Ablaufdatum.
     
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