Montag, 06.02.2012 22:05 Uhr

Wohngebäudeversicherung

Schutz für die eigenen Immobilien

Eine Wohngebäudeversicherung braucht jeder Immobilienbesitzer – bei vermieteten und selbst genutzten Objekten. Denn Brandschäden, aber auch Sturm- oder Elementarschäden können die Immobilie unbewohnbar machen – und ohne Versicherung ist das ein finanzielles Desaster.
Wohngebäudeversicherung Schutz für die eigenen Immobilien
Bei einer Eigentümergemeinschaft schließt in aller Regel die Verwaltung einen entsprechenden Vertrag für alle Eigentumswohnungen ab – die folgenden Regeln und Grundsätze gelten jedoch auch dort und sollten vom einzelnen Eigentümer überprüft werden. Wer ein eigenes Haus oder ein Doppel- bzw. Reihenhaus bewohnt, wird sich in aller Regel selbst um den passenden Versicherungsschutz kümmern müssen.

Welche Schäden sind versichert?

Grundsätzlich entscheidet bei einer Wohngebäudeversicherung die Ursache eines Schadens darüber, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht. Und es kommt natürlich darauf an, welche der versicherbaren Ursachen im individuellen Vertrag auch wirklich versichert worden sind. Bei der Feuerversicherung sind Brände versichert, Blitzschlag und eine Explosion, die das Gebäude beschädigt. Allerdings sind viele mögliche Schäden ausgeschlossen und müssen zusätzlich und gegen Aufpreis versichert werden: Am bekanntesten sind sicherlich Überspannungsschäden, die nach einem Blitzschlag elektronische Bauteile wie die Heizung beschädigen. Hier zahlt die Versicherung nur, wenn solche Überspannungsschäden in den Versicherungsschutz aufgenommen wurden.
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Feuer, Sturm und Wasser versichern

Die Sturmversicherung schützt gegen Sturm- und Hagelschäden – nicht zahlen wir die Versicherung jedoch, wenn Sturm und Hagel an nicht richtig geschlossenen Türen und Fenstern für Schäden sorgen. Die Leitungswasserversicherung umfasst Schäden, die durch "bestimmungswidrig ausgetretenes" Leitungswasser entstehen. Damit sind Rohrbrüche versichert, Schäden durch ein seit Jahren undichtes Dach jedoch nicht. Ebenfalls versichert sind Frostschäden und alle Folgen eines Rohrbruchs. Alle drei Elemente der Wohngebäudeversicherung lassen sich einzeln abschließen, in der Regel werden sie aber als Paket angeboten. Da die Leistungen sehr umfangreich sind, sollte auf jeden Fall ein Experte den Vertrag vor der Unterschrift prüfen, damit alle in Frage kommenden Schäden auch wirklich abgedeckt sind.

Schutz gegen Elementarschäden nicht vergessen

Es besteht zusätzlich noch die Möglichkeit, sich gegen sogenannte Elementarschäden abzusichern: Das sind vor allem Schäden, die durch Überschwemmungen und zurücklaufendes Wasser aus der Kanalisation (Rückstau) entstehen. Daneben sind Versicherte mit einer Elementarschaden-Police auch gegen Erdbeben, Erdrutsche, Schneedruck sowie Vulkanausbrüche und die daraus resultierenden Folgen versichert.

Welche Gegenstände sind versichert?

Wenn ein versicherter Schaden vorliegt, stellt sich natürlich die Frage, was denn eigentlich von der Wohngebäudeversicherung versichert ist. Im Grundsatz gilt: Alles, was zum Haus gehört, ist durch die Wohngebäudeversicherung auch geschützt. Dazu gehört natürlich das Gebäude selbst, dazu gehören aber auch Gebäudezubehör und Nebengebäude, wenn diese auf dem gleichen Grundstück liegen, in der Police aufgeführt sind und bei der Versicherungssumme berücksichtigt wurden. Leider gibt es allerdings ziemlich viele Grenzfälle, bei denen sehr fraglich ist, ob die betreffenden Objekte noch zum Haus zählen oder nicht. So sind z. B. Zäune in der Regel nicht versichert, auch Gebäudeteile, die ein Mieter selbst eingebaut hat (Einbauküche), sind nicht versichert. Wenn Ihnen etwas an Ihrem Haus besonders am Herzen liegt und Sie unsicher sind, ob es mitversichert ist oder nicht, hilft nur die Nachfrage beim Versicher und die Aufnahme des Gegenstandes in den Vertrag.

Was wird im Schadensfall ersetzt?

Wenn Ihr Haus oder Ihre Immobilie einen Schaden erlitten hat, dann ist die nächste Frage: Was muss meine Wohngebäudeversicherung zahlen – und was nicht? Grundsätzlich ist bei einem Totalschaden der ortsübliche Neubauwert zu erstatten, wenn das Haus wieder aufgebaut wird. Ansonsten bekommen die Versicherten nur den Zeitwert bei Zerstörung. Bei zerstörten oder abhanden gekommenen Zubehör wird der Neuwert erstattet, bei Beschädigungen die notwendigen Reparaturkosten, wobei je nach Alter eine Wertminderung abgezogen wird. Außerdem werden die Aufräumkosten ersetzt, und bei Unbenutzbarkeit der Wohnräume erhalten die Versicherten einen Ausgleich, wenn sie die Wohnung nicht mehr nutzen oder vermieten können – längstens allerdings für 12 Monate.
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15.06.2011
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Foto: istock
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