Winter und Versicherungen
Wie gut sind Sie gegen Schnee und Eis versichert?
In den letzten Tagen gab der Winter seine Kostprobe in ganz Deutschland ab – Schnee satt, rutschige Straßen und glatte Wege haben uns allen zu schaffen gemacht. Aber wie sieht´s bei Ihnen aus, wenn der Winter eiskalt zuschlägt und Schäden zu beklagen sind?
Verschiedene Versicherungen sind im Winter ganz besonders im Fokus, wenn es darum geht, die finanziellen Folgen von Schnee- und Eisunfällen zu beseitigen. Hier erfahren Sie, welche Policen für die kalte Jahreszeit wichtig sind und worauf Sie im Schadensfall achten müssen.
Wohngebäudeversicherung
Wenn winterliche Stürme Schäden an Ihrer Immobilie anrichten, ist dafür in aller Regel die Wohngebäudeversicherung zuständig. Und auch bei heftigem Frost und eingefrorenen Leitungen müssen die Wohngebäudeversicherungen zahlen – das gilt jedoch nur, wenn das Gebäude angemessen beheizt wird. Vor allem bei leerstehenden Gebäuden muss darauf geachtet werden, dass die Räume ausreichend beheizt und die Leitungen damit vor dem schnellen Erfrierungstod bewahrt werden.
Wichtig in Gegenden mit hohem Schneeaufkommen: Schäden durch Schneedruck werden nicht von der normalen Wohngebäudeversicherung übernommen – um zum Beispiel ein durch eine hohe Schneelast eingestürztes Dach ersetzt zu bekommen, brauchen Sie eine Elementarschadenversicherung, die Sie zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung abschließen müssen. Ganz wichtig: Schließen Sie eine solche Elementarschadenversicherung frühzeitig ab, denn vor allem in Gegenden mit einer hohen Schadenhäufigkeit sind die Policen schwer zu bekommen. Denken Sie aber auch daran, dass Sie Mitwirkungspflichten haben: Türmt sich also der Schnee hoch auf dem Dach, sollten Sie Ihr Dach von den Schneemassen befreien, damit die Versicherung sich nicht darauf berufen kann, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben.
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Hausratversicherung
Auch der Hausrat muss natürlich gegen die typisch winterlichen Probleme wie Sturm, Schnee und Eis geschützt werden. Auch bei der Hausratversicherung gilt jedoch: Naturereignisse wie Überschwemmung oder Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen müssen über eine Elementarschädenversicherung separat abgesichert werden und sind nicht Bestandteil der klassischen Hausratversicherung. Grundsätzlich ist es nicht möglich, dass Sie Ihre Hausratversicherung (gilt auch für die Wohngebäudeversicherung) nur gegen das Risiko eines Elementarschadens abdecken, das Ihnen am wahrscheinlichsten erscheint. Buchbar ist der Schutz gegen Elementarschäden nur im Paket. Das heißt: Es gibt immer nur das gesamte Paket als Schutz gegen "erweiterte Elementarschäden". Damit müssen sich zwar auch Versicherte in den Bayrischen Alpen gegen Sturmfluten absichern und Wohnungsbesitzer auf Sylt gegen Vulkanausbrüche, aber anders sind vernünftige Prämien nicht kalkulierbar.
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Haftpflichtversicherung
Gerade im Winter ist ein Haftpflichtschaden schnell passiert, wenn zum Beispiel jemand bei Ihnen vor der Tür auf eisglatter Straße ausrutscht und sich verletzt. Und auch bei Sturmschäden kann ein herunterfallender Dachziegel schnell einen Passanten treffen und ernsthaft verletzen. Mieter (sofern sie beispielsweise eine Streupflicht trifft) und Eigentümer von Einfamilienhäusern brauchen „nur“ eine private Haftpflichtversicherung, damit solche Schäden übernommen werden - bei Besitzern von Mehrfamilienhäusern muss dagegen eine
Grundbesitzer-Haftpflicht abgeschlossen werden.
Kfz-Versicherung
Autofahren im Winter kann eine echte Herausforderung sein. Auch ohne Blitzeis und schneebedeckte Straßen sorgen Stürme und Nebel für ein erhöhtes Unfallrisiko. Bei Sturmschäden am Auto besteht Versicherungsschutz über die Teilkasko, bei – auch selbst verschuldeten - Unfallschäden greift in aller Regel die Vollkaskoversicherung. Ganz wichtig beim Schutz des Autos: Je nach Grad des Verschuldens können die Versicherer Ersatzleistungen zusammenstreichen. Wer jetzt im Winter mit Sommerreifen in den Winterurlaub fährt, wird Probleme haben, seinen Schaden ersetzt zu bekommen.
Winter-Schaden: Was tun, wenn es passiert ist?
- Im Schadensfall möglichst schnell den Versicherer anrufen und den Schaden melden. Die meisten Versicherer halten – vor allem im Kfz-Bereich – dafür Notfallnummern bereit.
- Dokumentieren Sie alle Schäden am besten mit Fotos und sichern Sie Beweise.
- Schaden nicht ausufern lassen: Sie haben die Pflicht, Schäden so gering wie möglich zu halten. Hat Schnee oder ein Sturm also Ihr Dach beschädigt, schließen Sie das Loch provisorisch, damit durch das Leck nicht weitere Schäden entstehen.
- Schadensberichte sorgfältig ausfüllen: Beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und dokumentieren Sie Schäden durch die angefertigten Beweise.
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