Immobilie richtig versichern
6 Regeln für optimalen Schutz
Die Versicherung der eigenen Immobilie ist eine der wichtigsten Policen, die Sie für Ihre finanzielle Sicherheit abschließen müssen: Denn die meisten Menschen wären finanziell hoffnungslos überfordert, wenn sie einen hohen Schaden an der Immobilie aus dem Ersparten regulieren müssten.
Denn das hieße, dass auf einen Schlag meist mehrere 100.000 Euro zu zahlen sind. Zu viel, um das aus eigenen Mitteln bestreiten zu können. Damit der Schutz für diese wichtige Versicherung wirklich optimal ist, soltlen Sie folgende 6 Regeln zu beachten.
1. Umfassenden Schutz wählen
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Schäden durch Sturm, Feuer und Leitungswasser. Auch Elementarschäden sollten abgesichert werden, weil z. B. das Risiko einer Überschwemmung nur schwer kalkulierbar ist. Naturgemäß ist ein solcher Schutz dort kaum zu bekommen, wo regelmäßig Elementarschäden zu erwarten sind – etwa in Flussnähe. Trotzdem sollte auf den Schutz nicht leichtfertig verzichtet und notfalls ein Prämienzuschlag in Kauf genommen werden. Übrigens: Wer in der ehemaligen DDR noch eine alte DDR-Wohngebäudeversicherung hat, sollte diese behalten. Denn damit sind in der Regel auch Überschwemmungsschäden versichert, ohne dass eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden muss.
2. Vollständigkeit überprüfen
Der Versicherungsschutz sollte auf Vollständigkeit geprüft werden. Neben dem Gebäude ist meist nur noch Zubehör versichert, dazu zählt nach den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen alles, was zusätzlich innerhalb des Wohngebäudes oder außen am Gebäude installiert ist. Dabei kann es sich um Zubehör für die Instandhaltung des Gebäudes (z.B. Fassadenfarbe, Ersatzziegel) oder für Wohnzwecke (z.B. Außenbeleuchtung, Briefkasten) handeln. Wichtig ist, den Schutz auch für anderes Zubehör – wie z. B. Carports oder Terrassenpflasterungen – zu klären und eine Absicherung ggf. individuell im Vertrag zu vereinbaren.
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3. Zusatzleistungen mitversichern
Auch weitere Zusatzleistungen sollten mitversichert werden, die den Umfang der Wohngebäudeversicherung sinnvoll erweitern.
Aufräumkosten
Es ist empfehlenswert, die Aufräumkosten nach einem Schaden mit zu versichern. Denn die Beseitigung von Schutt kann einige tausend Euro kosten – die Kosten sollte der Versicherer im Ernstfall tragen. Ebenfalls gut ist eine Wohngebäudeversicherung, die die Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume auf dem Grundstück übernimmt.
Absehbare Mehrkosten beim Aufbau
Bei älteren Häusern oder bei Immobilien in besonderen Lagen kann der Wideraufbau nach einem Totalschaden von Auflagen abhängig gemacht werden, etwa hinsichtlich der verwendeten Materialien. Diese möglichen Mehrkosten sollte die Wohngebäudeversicherung ebenfalls abdecken.
Kosten für Gefahrstoffbeseitigung
Durch austretendes Heizöl oder andere gefährliche Stoffe kann es zu einer Verseuchung des Baugrundes führen, der auch einen Wiederaufbau des Hauses verhindert. Die Wohngebäudeversicherung sollte die Kosten für die Beseitigung verseuchten Erdreichs übernehmen – das gilt auch für andere gefährliche Flüssigkeiten, die zum Beispiel in Klima- oder Photovoltaikanlagen vorhanden sind.
Schäden an Ableitungsrohren auf dem Grundstück
Wenn Abwasserrohre auf dem Grundstück kaputt gehen, kann das fatale Folgen für das Fundament des Hauses oder die Kellerräume haben. Entsprechende Schäden muss die Wohngebäudeversicherung abdecken.
Überspannungsschäden
Wichtig ist die Absicherung gegen Überspannungsschäden vor allem für Häuser, die eine umfangreiche elektronische Steuerung haben, zum Beispiel an der Heizung oder anderen elektronischen Systemen.
Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit
Sehr empfehlenswerte Erweiterung, weil der Versicherer dann – zumindest bei kleineren Fällen – auch dann zahlt, wenn der Versicherte den Schaden grob fahrlässig verursacht hat.
4. Unterversicherung vermeiden
Die Versicherungssumme muss so gewählt sein, dass bei einem Totalschaden ausreichend Geld fließt, um ein vergleichbares Gebäude wieder aufzubauen. Wichtig ist es deshalb, die Versicherungssumme regelmäßig anzupassen. Am einfachsten ist das mit einer gleitenden Neuwertversicherung, die die allgemeinen Kostensteigerungen mit berücksichtigt und bei einem Schaden auch finanziell kompensiert. Grundsätzlich muss die Wohngebäudeversicherung bei einem Totalschaden den ortsüblichen Neubauwert ersetzen, wenn das Haus wieder aufgebaut wird. Ansonsten bekommt der Versicherte nur den Zeitwert bei Zerstörung. Bei zerstörten oder abhanden gekommenen Zubehör wird der Neuwert erstattet, bei Beschädigungen die notwendigen Reparaturkosten, wobei je nach Alter eine Wertminderung abgezogen wird. Außerdem werden die Aufräumkosten ersetzt, und bei Unbenutzbarkeit der Wohnräume erhalten die Versicherten 12 Monate lang einen Ausgleich dafür, dass sie die Wohnung nicht mehr nutzen oder vermieten können.
Tipp: Eine Gebäudeversicherung treffen bei Abschluss des Versicherungsvertrages Hinweis- und Beratungspflichten, wenn es um die Höhe der richtigen Versicherungssumme geht. In dem Fall kam der Bundesgerichtshof (AZ: IV ZR 171/09) zu der Erkenntnis, dass bei den verwendeten Versicherungsbedingungen selbst ein Fachmann Probleme hätte, die Versicherungssumme richtig zu bestimmen − trotzdem überließ die Versicherung die Ermittlung der Versicherungssumme dem Kunden. Der Kunde hatte aber gar keinen Zugang zu den Informationen, die er benötigt hätte, um die Versicherungssumme korrekt zu ermitteln. In einem solchen Fall hat der Versicherer seine Beratungspflicht verletzt und schuldet dem Kunden Schadensersatz. Dabei muss der Kunde so gestellt werden, als wenn er richtig beraten worden wäre und in der Folge den Vertrag mit der richtigen Versicherungssumme abgeschlossen hätte.
5. Preise vergleichen und Vertragslaufzeit begrenzen
Leistungen und Preise sollten in einem gesunden Verhältnis zueinander stehen. Denn vergleichbarer Schutz kann zu ganz unterschiedlichen Preisen erhältlich sein. Wer zu teuer versichert ist, sollte nach Ablauf der Vertragsbindung einen neuen Anbieter suchen –
günstige Prämien mit einer Leistungsübersicht finden Sie für Ihre Immobilie hier. Zu lange binden sollten Versicherte sich grundsätzlich nicht, denn ein mehrjährig laufender Vertrag bringt kaum Vorteile: Der Prämiennachlass ist gering und man beraubt sich der Möglichkeit, seinen Vertrag jährlich anzupassen – auch hinsichtlich der Prämie. Als Laufzeit ist in der Regel ein Jahr zu empfehlen, um bei der Wahl eines neuen Anbieters flexibel zu bleiben.
Tipp: Wer seine Wohngebäudeversicherung wechseln will, bekommt hier kostenlos ein Musterschreiben, mit dem er die bestehende Wohngebäudeversicherung rechtssicher kündigen kann.
Jetzt kostenloses Musterschreiben für die Kündigung der Wohngebäudeversicherung hier herunterladen.
6. Altverträge überprüfen
Beim Kauf einer Immobilie sollte der bestehende Versicherungsschutz nicht vorschnell gekündigt werden. Denn oft bieten Altverträge gute Konditionen und einen umfassenden Versicherungsschutz – ein Check der Verträge vor der Kündigung ist jedenfalls sinnvoll. Auch bei einer Erbschaft geht der Versicherungsschutz des Erblassers erst einmal auf den Erben über. Auch hier gilt: Nicht vorschnell kündigen, um guten Schutz nicht zu gefährden.
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