Mittwoch, 23.05.2012 06:19 Uhr
Im Fokus:

Haarriss in der Duschwanne

Gebäudeversicherung zahlt nicht

Wenn die Duschwanne einen feinen Haarriss hat und dadurch Wasser aus der Wanne ins Mauerwerk läuft, ist das kein versicherter Leitungswasserschaden, den die Versicherung ersetzen muss. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München (AZ: 26 O 19450/08) hervor.
Versichert sind alle Fälle, in denen Leitungswasser bestimmungswidrig austritt, wenn etwa eine Zu- oder Ableitung undicht ist. Die Undichtigkeit der Duschwanne selbst begründet aber keinen Versicherungsfall, sodass die Gebäudeversicherung in diesem Fall nicht zahlen muss.
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23.02.2010
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